Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Aufstellungsverfahren/ Bebauungsplan Nr. 118 „An der Burger Straße“ in der Ortschaft Detershagen hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
072/2022
Art
Beschlussvorlage

1. Derzeitiger Stand des Verfahrens

Mit dem Beschluss über die Aufstellung der Bebauungsplan Nr. 118 „An der Burger Straße“ in der Ortschaft Detershagen vom 08. Dezember 2021 wurde das Aufstellungsverfahren eröffnet.

Das Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes besteht in der Beplanung des Flurstücks 21/12 in der Flur 4 als Wohnbaufläche.

Eine räumliche Erweiterung auf die benachbarten Flurstücke ist aufgrund der Ablehnung der betreffenden Eigentümer nicht mehr Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.

Da es sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, wird das Aufstellungsverfahren nach den Vorschriften des § 13a Abs. 2 BauGB abgearbeitet.

 

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das Verfahren fortgeführt. Der Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme für die Dauer von einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.

3. Weitere Verfahrensweise

Mit diesem Beschluss wird der Bebauungsplan und die dazugehörige Begründung als Entwurf beschlossen. Des Weiteren wird bestimmt, eine Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat vorzubereiten und durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern. Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung versehen und dann dem Stadtrat zur Behandlung vorlegen.


Anlagen:

Anlage 1 – Planentwurf (Stand: April 2022)

Anlage 2 – Begründung (Stand: April 2022)

 


1.       Der als Anlage beiliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 118 „An der Burger Straße“ in der Ortschaft Detershagen wird in der Fassung vom April 2022 als Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Entwurf der zugehörigen Begründung wird gebilligt.

2.       Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt:
   a)            die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen
                   Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen;
   b)           die öffentliche Auslegung durchzuführen;
   c)            die eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und                        aus der Beteiligung der betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen und                  dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich