1. Derzeitiger Stand
des Verfahrens
Mit dem Beschluss über die Aufstellung der Bebauungsplan Nr. 118 „An der Burger Straße“ in der Ortschaft Detershagen vom 08. Dezember 2021 wurde das Aufstellungsverfahren eröffnet.
Das
Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes besteht in der Beplanung des
Flurstücks 21/12 in der Flur 4 als Wohnbaufläche.
Eine
räumliche Erweiterung auf die benachbarten Flurstücke ist aufgrund der
Ablehnung der betreffenden Eigentümer nicht mehr Bestandteil des
Bebauungsplanverfahrens.
Da
es sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung
handelt, wird das Aufstellungsverfahren nach den Vorschriften des § 13a Abs. 2
BauGB abgearbeitet.
2. Erläuterungen zum
Inhalt der Beschlussfassung
Mit
dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird das Verfahren fortgeführt. Der
Entwurf wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB den Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke
der Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme für die Dauer
von einem Monat nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich ausgelegt.
3. Weitere
Verfahrensweise
Mit diesem Beschluss wird der Bebauungsplan und die
dazugehörige Begründung als Entwurf beschlossen. Des Weiteren wird bestimmt,
eine Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer
von einem Monat vorzubereiten und durchzuführen. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
aufzufordern. Nach Ablauf der Auslegungsfrist und dem Eingang der
Stellungnahmen wird die Stadtverwaltung alle Stellungnahmen mit einer Wertung
versehen und dann dem Stadtrat zur Behandlung vorlegen.
Anlagen:
Anlage 1 –
Planentwurf (Stand: April 2022)
Anlage 2 – Begründung (Stand: April 2022)
1. Der als Anlage beiliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 118 „An der Burger Straße“ in der
Ortschaft Detershagen wird in der Fassung vom April 2022 als
Entwurf beschlossen und zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung für die
Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf der zugehörigen Begründung wird gebilligt.
2. Die betroffenen Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe
einer Stellungnahme aufzufordern.
3. Die Verwaltung wird beauftragt:
a) die
ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen
Auslegung gem. § 3 Abs.
2 BauGB zu veranlassen;
b) die
öffentliche Auslegung durchzuführen;
c) die
eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus der Beteiligung der
betroffenen Behörden mit ihrer Wertung versehen und dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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davon Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Veranschlagung
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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