Die
Verbesserung der Nebenanlagen auf der nördlichen Seite (zwischen Einmündung
Busbahnhof und Bahnhofstraße Hs.Nr. 2) bestehend aus den Teileinrichtungen
Gehweg, Parkflächen, Begrünung und Oberflächenentwässerung in der
Erschließungsanlage Bahnhofstraße wurde im Jahr 2018 baulich fertiggestellt.
Weitere
Baumaßnahmen auf der südlichen Seite der Erschließungsanlage Bahnhofstraße in
Bezug auf die Nebenanlagen sind mittelfristig nicht geplant.
Um die
Einnahmen aus dem in Vorbereitung befindlichen Beitragsverfahren zu sichern,
ist die Abspaltung der Kosten für die Nebenanlagen bestehend aus den
Teileinrichtungen Gehweg, Parkflächen, Begrünung und Oberflächenentwässerung
auf der nördlichen Seite der Erschließungsanlage Bahnhofstraße vorzunehmen. Die
sachliche Beitragspflicht entsteht gemäß § 10 Abs. 2
Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burg mit dem Ausspruch der
Kostenspaltung.
Die
Abrechnung der Straßenausbaubeiträge erfolgt im Jahr 2022 gemäß § 18a KAG LSA
gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt. Die Einnahme in Höhe von 113.000,00 EUR ist
für das Haushaltsjahr 2024 eingeplant, da momentan keine Erfahrungswerte
vorliegen, wie zügig das Land Sachsen-Anhalt die abzurechnenden Baumaßnahmen
bearbeitet.
Rechtsgrundlagen:
- § 9 Nr. 5,
7, 9, 10 und § 10 Abs. 2 Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burg
- § 6 Abs. 2
Kommunalabgabengesetz Sachsen Anhalt (KAG LSA)
- § 7 Abs. 4
Nr. 1 Buchstabe c Hauptsatzung der Stadt Burg
Anlagen:
Anlage 1 – Auszug
Lageplan
Der Bau- und
Ordnungsausschuss beschließt durch Abspaltung der Kosten für die Nebenanlagen
bestehend aus den Teileinrichtungen Gehweg, Parkflächen, Begrünung und
Oberflächenentwässerung die Teilbeitragserhebung der nördlichen Seite (zwischen
Einmündung Busbahnhof und Bahnhofstraße Hs.Nr. 2) in der Erschließungsanlage
Bahnhofstraße.
Finanzielle Auswirkungen ?
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X |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: 2024 |
113.000,00
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
54110 1601 688100 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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