Betreff
Kostenspaltungsbeschluss für die Erschließungsanlage Bahnhofstraße
Vorlage
073/2022
Art
Beschlussvorlage

Die Verbesserung der Nebenanlagen auf der nördlichen Seite (zwischen Einmündung Busbahnhof und Bahnhofstraße Hs.Nr. 2) bestehend aus den Teileinrichtungen Gehweg, Parkflächen, Begrünung und Oberflächenentwässerung in der Erschließungsanlage Bahnhofstraße wurde im Jahr 2018 baulich fertiggestellt.

Weitere Baumaßnahmen auf der südlichen Seite der Erschließungsanlage Bahnhofstraße in Bezug auf die Nebenanlagen sind mittelfristig nicht geplant.

Um die Einnahmen aus dem in Vorbereitung befindlichen Beitragsverfahren zu sichern, ist die Abspaltung der Kosten für die Nebenanlagen bestehend aus den Teileinrichtungen Gehweg, Parkflächen, Begrünung und Oberflächenentwässerung auf der nördlichen Seite der Erschließungsanlage Bahnhofstraße vorzunehmen. Die sachliche Beitragspflicht entsteht gemäß § 10 Abs. 2 Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burg mit dem Ausspruch der Kostenspaltung.

Die Abrechnung der Straßenausbaubeiträge erfolgt im Jahr 2022 gemäß § 18a KAG LSA gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt. Die Einnahme in Höhe von 113.000,00 EUR ist für das Haushaltsjahr 2024 eingeplant, da momentan keine Erfahrungswerte vorliegen, wie zügig das Land Sachsen-Anhalt die abzurechnenden Baumaßnahmen bearbeitet.

Rechtsgrundlagen:

-       § 9 Nr. 5, 7, 9, 10 und § 10 Abs. 2 Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burg

-       § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz Sachsen Anhalt (KAG LSA)

-       § 7 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe c Hauptsatzung der Stadt Burg


Anlagen:

Anlage 1 – Auszug Lageplan


Der Bau- und Ordnungsausschuss beschließt durch Abspaltung der Kosten für die Nebenanlagen bestehend aus den Teileinrichtungen Gehweg, Parkflächen, Begrünung und Oberflächenentwässerung die Teilbeitragserhebung der nördlichen Seite (zwischen Einmündung Busbahnhof und Bahnhofstraße Hs.Nr. 2) in der Erschließungsanlage Bahnhofstraße.


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr: 2024

   113.000,00 EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

54110 1601 688100                

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich