Betreff
Widmung der Verkehrsfläche Zum Sportplatz „Flur 4, Flurstück 10230 (Teilfläche)“
Vorlage
074/2022
Art
Beschlussvorlage

Die Widmung erfolgt von Amtswegen, um den öffentlichen Charakter herzustellen und die Erreichbarkeit des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 116 sicher zu stellen. Die Verkehrsflächen befinden sich im Eigentum der Stadt Burg.

Gemäß § 6 Abs. 1 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt ist die Widmung der Verkehrsfläche Zum Sportplatz „Flur 4, Flurstück 10230 (Teilfläche)“ als Gemeindestraße durch Allgemeinverfügung vorzunehmen. Eine Widmungseinschränkung erfolgt nicht.


Anlagen:

Anlage 1 – Widmungsverfügung

Anlage 2 – Lageplan


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Widmung der Verkehrsfläche Zum Sportplatz Flur 4, Flurstück 10230 (Teilfläche)“ als Gemeindestraße durch Allgemeinverfügung.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich