Im Jahr 2019 beantragte die Stadt Burg Fördergelder zur Schaffung einer Personalstelle für das Klimaschutzmanagement im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beim BMU (BV 078/2019). Dies war der nächste logische Schritt um die im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes festgelegten städtischen Klimaschutzziele umzusetzen.
Mit der Schaffung der Stelle liegt das Vorantreiben der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes damit nicht in der Verantwortung von Mitarbeitern, deren Stellenbeschreibung eine solch umfangreiche zusätzliche Aufgabe nicht zulässt, sondern explizit beim Klimaschutzmanagement. Im Aufgabenbereich des Klimaschutzmanagers liegen konkret Aufgaben des klimafreundlicheren Verkehrs, des Energiemanagements, der Energieplanung im kommunalen Kontext, der Öffentlichkeitsarbeit, der Bildung zur nachhaltigen Entwicklung, der Bauleitplanung und weiterer Aufgaben des Tagesgeschäftes.
Da der Förderzeitraum des Klimaschutzmanagements von drei Jahren voraussichtlich mit dem 31.10.2023 enden wird (inkl. einer zweimonatigen Verlängerung des Förderzeitraums aufgrund von Elternzeit) und im Klimaschutzkonzept die langfristige Verstetigung des Klimaschutzmanagements vorgesehen ist, gilt es nun die Verantwortlichkeit zur weiteren Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes zu diskutieren.
Die Nationale Klimaschutzinitiative bietet die Möglichkeit eine zweite Klimaschutz-management-Förderung zu beantragen. Dies wird für den Fall der Stadt Burg in Abschnitt 4.1.10 c) der novellierten Kommunalrichtlinie vom 01.01.2022 gemäß Übergangsregelung geregelt (siehe Anlage 1, S. 18-19, S. 40, S. 43).
Die erneute Förderung des Klimaschutzmanagements ist inhaltlich identisch zur aktuellen Förderung und soll der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes dienen. Die erneute Förderung hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Außerdem sinkt die Förderquote von aktuell 90 % auf 60 % der förderfähigen Ausgaben (für finanzschwache Kommunen).
Folgende Kosten sind im Rahmen der Förderung mit 60 % förderfähig:
- Personalkosten des Klimaschutzmanagers (je nach Umfang der geplanten Aufgaben kann auch mehr als eine Stelle gerechtfertigt sein)
- Organisation und Durchführung von Prozessen von Akteursbeteiligung: maximal 5.000 EUR
- begleitende Öffentlichkeitsarbeit: in der Regel bis zu 10.000 EUR
- Dienstreisen: maximal 5.000 EUR
Fördervorrausetzung des Umsetzungsmanagements ist, dass der Antrag für
die erneute Förderung spätestens 6 Monate vor Ende des aktuellen
Bewilligungszeitraumes eingereicht wird (hier: Frühjahr 2023). Dementsprechend
muss schon in 2022 ein Beschluss zur Beantragung der Anschlussförderung
vorliegen, um die Personalkosten und ebenso alle weiteren förderfähigen Kosten
im Haushalt des Jahres 2023 und der nachfolgenden zwei Jahre einzuplanen.
Gemäß Förderrichtlinie ist im Rahmen der Förderung der „Einsatz von Fachpersonal
(Umsetzungsmanagement), das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird
(je nach Umfang der geplanten Aufgaben kann auch mehr als eine Stelle
gerechtfertigt sein)“ förderfähig. Dementsprechend ist der Stellenumfang vom
Fördermittelgeber nicht vorgegeben und wird mittels Maßnahmenplan im Rahmen des
Fördermittelantrages berechnet. Da die 75 %-Stelle des Klimaschutzmanagers zum
jetzigen Zeitpunkt voll ausgeschöpft wird und stetig neue Aufgaben hinzukommen,
sollte im Rahmen der neuen Finanzierung eine Vollzeitstelle angestrebt werden
und im Fördermittelantrag entsprechend beantragt werden.
(Ob eine Vollzeitstelle jedoch tatsächlich gerechtfertigt ist, wird bei
den Berechnungen des Stellenumfangs im Fördermittelantrag und letztendlich
ebenfalls vom Fördermittelgeber bei der Prüfung des Fördermittelantrages
festgelegt.)
Mittels einer höheren Wochenstundenanzahl kann ein breiteres Spektrum an
Aufgaben durch den Klimaschutzmanager abgedeckt werden, sodass bspw.
Bildungsangebote zur „Bildung zur nachhaltigen Entwicklung“ innerhalb und
außerhalb der städtischen Einrichtungen umgesetzt und eine stärkere Interaktion
mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt mittels Beratungsangeboten ermöglicht
werden können. Auch können damit die stetig wachsenden Projekte und Aufgaben im
Themenfeld besser bearbeitet werden.
Die Kosten für eine zweijährige Anschlussförderung der
Klimaschutzmanagements belaufen sich auf insgesamt 147.034,00 EUR, wobei sich
der Eigenanteil der Stadt auf 58.813,60 EUR (40 % der Kosten) beläuft. In der
Kostenkalkulation sind sowohl die Kosten für die notwendige Personalstelle als
auch weitere Kosten (mögliche Maximalkosten für oben aufgeführte Zwecke)
inbegriffen.

Inhalt der 1. Änderung
Der Inhalt der 1. Änderung
besteht in der Hinzufügung der Anlage 2 – Angestoßene, umgesetzte und geplante
Maßnahmen des KSM. Die Anlage 2 beleuchtet die nicht monetär messbaren
Maßnahmen des Klimaschutzmanagements, die seit Einrichtung der Stelle
angestoßen und ebenfalls komplett umgesetzt wurden. Darüber hinaus wird ein
Ausblick in die geplanten Maßnahmen gegeben.
Anlagen:
Anlage 1 –
Kommunalrichtlinie des BMU (2022)
Anlage 2 –
Angestoßene, umgesetzte und geplante Maßnahmen des KSM
Der Stadtrat beschließt, die Maßnahmen zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Burg fortzuführen und ebenfalls die zwingend dafür notwendige Stelle des kommunalen Klimaschutzmanagers mithilfe von Fördermitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative voraussichtlich ab 01.11.2023 weiter zu besetzen. Damit bekennt sich der Stadtrat erneut zu den im Klimaschutzkonzept festgeschriebenen Klimaschutzzielen der Stadt Burg und beschließt diese weiterhin mithilfe des Klimaschutzmanagements umzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, für das Jahr 2023 sowie die folgenden zwei Jahre die personaltechnisch und haushaltsrechtlich erforderlich Maßnahmen vorzubereiten und bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Finanzielle Auswirkungen ?
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X |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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147.034,00 EUR |
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Land: EUR |
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73.517,00
EUR |
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Sonstige: 88.220,40 EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
ca.
15.000 EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
73.517,00
EUR |
561400000.414000 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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