Gemäß der Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt (SGSA) mit einer Mustersatzung wurde die vorliegende Neufassung auf der Grundlage der vorherigen Regelungen unter Berücksichtigung der neuen Rechtsgrundlage - Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 erarbeitet.
Die bisherigen Zuständigkeitsregelungen wurden beibehalten. Aufgrund einer Neuregelung in § 99 Abs. 6 KVG LSA wurde in § 12 Abs. 6 Nr. 2 eine weitere Wertgrenze in Zuständigkeit des Bürgermeisters hinsichtlich der Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen aufgenommen.
Ergänzungen/Änderungen bzw. Verschiebungen im Vergleich zur Hauptsatzung vom 8. Juli 1998 i. d. F. der 11. Änderung wurden in der Synopse durch Unterstreichung hervorgehoben.
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die in der Anlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Burg.
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ja |
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X |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche
Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung im Teilhaushalt Nr. |
HH-Jahr: |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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nicht erforderlich |