Problembeschreibung
Mit Beschluss Nr. 010/2022 wurde das Kleingartenentwicklungskonzept als
Entwicklungsrichtung für ein zukunftsfähiges Kleingartenwesen in der Stadt Burg
beschlossen. Das Konzept basiert auf einer umfangreichen und anlagenbezogenen
Bestandsaufnahme, einer Analyse der vorhandenen Vereinsstrukturen, der
Auswertung der demografischen Daten und vielen Einzelgesprächen mit beteiligten
Akteuren.
Im Fazit ist festzuhalten: Es wird eine Reduzierung der gesamten Kleingartenflächen geben müssen. Die Stadt Burg verfügt über enorm viel Kleingartenfläche im Vergleich zur Einwohnerzahl und Gesamtfläche der Stadt. Ungenutzte Kleingartenanlagen dürfen nicht verwildert und verwahrlost stehen bleiben. Sie sind ein städtebaulicher Missstand, der nicht durch die Stadt Burg gepflegt werden kann. Um eine sinnvolle Nachnutzung zu ermöglichen, muss ein Rückbau strategisch geplant, die Parzellen zeitnah beräumt und der Abbruch durchgeführt werden. Einzelne Kleingartenanlagen können auch durch eine Verkleinerung ihrer Fläche weiterbestehen.
Die Umsetzung dieser Aufgabe bedarf sowohl einen hohen ausordentlichen
finanziellen als auch personellen Aufwand. Bereits die Auflösung der Sparte „An
der Rodelbahn“ zeigt die Vielschichtigkeit der Aufgabe auf und zeigt die
Grenzen der Leistungsfähigkeit von Kreisverband und Verwaltung.
Der Verein „An der Rodelbahn“ hat sich per Beschluss aufgelöst. Die
Pächter haben ohne Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen die Parzelle
verlassen. Der Kreisverband musste die Aufwände für die Pacht aus Rücklagen
gegenüber der Stadt als Grundstückseigentümer begleichen. Auf den Parzellen
befinden sich umfangreiche bauliche Anlagen. Die Parzellen sind überwiegend
überwuchert und vermüllt. Der Rückbau der baulichen Anlagen pro Parzelle wird
auf 5.000 - 9.000 Euro geschätzt, je nach örtlicher Gegebenheit. Für
vollständig aufgelöste Sparten ist der Aufwand überwiegend organisatorisch,
rechtlich und in der Durchführung der Rückbaumaßnahme zu verorten. Für die 39
Parzellen der Anlage „An der Rodelbahn“ bedeutet dies einen Aufwand im Abbruch
von 195.000 € bis 351.000 €. Der Kreisverband hat selbst einen Rückbaufonds in
Höhe von 20.000 € gebildet, jedoch für alle im Kreisverband organisierten
Anlagen zusammen. Die Diskrepanz ist überdeutlich. Wer also soll diesen Aufwand
übernehmen? Eine Nachnutzung der Parzellen durch andere Nutzungsarten
(Wohnen/Gewerbe o.ä. ) wurde geprüft und aufgrund der Lage im Raum (außerhalb
des eigentlichen Siedlungsbereiches) und der notwendigen Aufwände (vollständige
Erschließung beginnend von der Koloniestraße (!) notwendig) im
Kleingartenentwicklungskonzept verworfen. Hier wird die Renaturierung der
Fläche nach Abbruch vorgeschlagen. Egal welche Nachnutzung die Fläche erfährt,
vorher müssen die ggf. noch bestehenden Eigentums- und Forderungstatbestände
der ehemaligen Pächter aufgearbeitet und rechtssicher geklärt werden.
Für andere Sparten, die zielgerichtet verkleinert werden sollen, ist ein
hoher kommunikativer Aufwand zu erbringen, der den Aufwänden in der
Konzeptphase sehr ähnlich ist. Eine regelmäßige und umfassende Information der
Einzelvereine sowie eine Abstimmung mit dem Kreisverband der Gartenfreunde
bildet die Basis für ein gezieltes Umzugsmanagement. Aufgegebene Parzellen
sollten nicht mehr verpachtet werden, wenn die Anlage für den Rückbau
vorgesehen ist und potentielle Pächter in Anlagen gelenkt werden, die dauerhaft
stabil sind. Der Kreisverband sollte hierbei in Organisation und Kommunikation
unterstützt werden. Problemlagen wie Einzelrückbauten,
Teilflächenherauslösungen, Umnutzungen sind aufwändig.
Im Kleingartenentwicklungskonzept wird eine regelmäßige Arbeitszeit von
mind. 10 Wochenstunden in der Verwaltung eingeschätzt. Dies ist gegenwärtig in
keiner vorhandenen Stelle verortet. Dazu ist beachtlich, dass gerade in der Anfangszeit
ein erhöhter Arbeitsaufwand anzusetzen ist, um die Lösung der besonders
drängenden Probleme (Rodelbahn, Stadtrand Ost, Rosenfreunde, Lehmkuhle u.a. )
zu lösen. Die beschriebenen Aufgaben weichen erheblich in Art und Umfang von
der regelmäßig zu kalkulierenden Aufgabe der Verwaltung der Kleingarten ab und
müssen im Interesse der Stadt jedoch bewältigt werden.
Projektförderung im Rahmen
LEADER
[LEADER (englischsprachiges Akronym von französisch Liaison entre actions de développement de l'économie rurale, „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“) ist ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden.]
Die Stadt Burg ist Bestandteil der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) „Zwischen Elbe und Fiener Bruch“. Sachsen-Anhalt ermöglicht einen fondsübergreifenden LEADER-Ansatz für die neue Förderperiode 2021 bis 2027. Das heißt, dass Projekte der LAG sowohl aus dem Europäischen Fonds zur Entwicklung ländlicher Räume (ELER), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) oder dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden können. Im Rahmen der Erstellung der Lokalen Entwicklungsstrategie waren Projektträger aufgefordert, mögliche Förderprojekte zu benennen. Die Stadt Burg hat neben den Projekten im ländlichen Raum der Ortschaften, für den Kernstadtbereich die Problematik der hohen Leerstände in den Kleingartenanlagen aufgegriffen und zwei Projekte zur Prüfung einer möglichen Förderung vorgeschlagen.
- Förderung einer Projektstelle Umsetzungsmanagement
Kleingartenentwicklungskonzept
- Rückbau und Entsiegelung leergefallener und umzustrukturierender
Kleingärten in der Stadt Burg
Zu. 1.: Förderung
einer Projektstelle Umsetzungsmanagement Kleingartenentwicklungskonzept
Vorgeschlagen ist für die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds eine
projektbezogene Stelle. D.h. es ist keine Langzeitlösung für eine fehlende
Stelle, sondern hat einen konkreten projektbezogenen Hintergrund. Diese Stelle
soll den anfänglichen Mehraufwand in Kommunikation und Organisation auffangen
und das Projekt Nr. 2 „Rückbau und Entsiegelung“ durchführen. Der
Generalpachtvertrag mit dem Kreisverband der Gartenfreunde regelt das
Vertragsverhältnis zwischen Stadt und Zwischenpächter. Der Zwischenpächter
verpachtet Flächen an die Einzelvereine. In der Organisation und Abwicklung
stützt sich die Stadt auf ehrenamtliche Strukturen im Kreisverband und in den
Einzelsparten. Die verantwortliche Eigenorganisation gerät durch den demografischen
Wandel (Überalterung / Überangebot) zunehmend an Grenzen mit rechtlichen Folgen
für alle betroffenen Vereinsvorstände. Die Projektstelle soll hier
organisatorisch ansetzen und dem Kreisverband bei der Aufarbeitung und
Abwicklung unterstützten. Es ist spartenbezogen individuell abzuarbeiten, was
das Kleingartenentwicklungskonzept für die aufgegebene Anlage vorsieht und was
in Abwägung aktueller Rahmenbedingungen realistisch ist. Dazu gehören im
Rückbau: Planung, Ausschreibung, Vergabe und Prozessbegleitung. Die Rückführung
in den Naturraum oder eine andere Nutzung ist mit allen Beteiligten anzustimmen
und umzusetzen. Das Kleingartenwesen ist in seiner Entwicklung aktuell starken
Veränderungsprozessen ausgesetzt. Die älter werdende Bevölkerung mit einem
klassischen Verständnis des Kleingartenwesens trifft auf Nutzungskonflikte und
Vorstellungen von Erholungsgärtnern, Biogärtnern, Selbstversorgern,
Zugewanderten. Die Begleitung des Prozesses und das Aufzeigen von Chancen und
Möglichkeiten ist wichtig für die Zukunftsfähigkeit von Einzelsparten. Die
Projektstelle kann hier Anregungen geben. Dazu sind Beratungsangebote digital
und print, aber auch im Rahmen von Gesamtworkshops denkbar. Die
Vereinsstrukturen tragen die gegenwärtigen Problemlagen bei der Nutzungsaufgabe
nicht mehr ohne in der Gesamtheit gefährdet zu sein.
Betrachtung der finanziellen
Auswirkungen
Die Projektstellenkosten könnten maximal mit 95 % der förderfähigen
Kosten gefördert werden. Die hierfür geltende Richtlinie ist jedoch noch nicht
durch das Land bestätigt. Die Prozentangabe orientiert sich hier an der
Richtlinie der vorherigen Förderperiode. Aus diesem Grund können die
Gesamtkosten hier noch nicht abschließend benannt werden. Eine Förderung unter
80 % führt zur Undurchführbarkeit der Maßnahme unter gegenwärtigen
haushalterischen Bedingungen. Die Mindestlaufzeit für die Projektstelle beträgt
zwei Jahre. Kalkuliert wird gegenwärtig grob mit Gesamtjahrespersonalkosten von
55 T€ (Vollzeit) bei Eingruppierung nach TVÖD EG 9a. Die detailgenaue Erfassung
und Bewertung der Arbeitsaufwände erfolgt im Rahmen der
Fördermittelbeantragung.
Zu. 2 Rückbau und
Entsiegelung leergefallener und umzustrukturierender Kleingärten in der Stadt
Burg
Der Rückbau in Kleingartensparten ist oben beschrieben. Die Kosten für
Rückbau und Renaturierung eines Anteils von Leerstand sind in diesem Projekt
erfasst. Die Förderung könnte aus dem EFRE Fonds erfolgen. Eine Förderung in
Höhe von 80 % erscheint realistisch. Ohne Förderung verbleiben alle Kosten bei
der Stadt und können nur im Rahmen der vorhandenen finanziellen Spielräume
bewältigt werden.
Mit vorliegendem Beschluss wird der Ansatz der Verwaltung zur
Aufarbeitung und Lösung dieser Problematik befürwortet. Beide angedachten
Projekte bedingen sich gegenseitig und müssen parallel entwickelt werden. Eine
Förderung beider Bestandteile von mindestens 80% ist notwendig, um im Haushalt
darstellbar zu sein.
Anlagen:
Der Stadtrat der Stadt Burg befürwortet die Beantragung der Förderung des Umsetzungsmanagements Kleingartenentwicklungskonzept im Programm LEADER aus dem Programmteil ESF und die Aufnahme einer projektbezogenen Stelle im Stellenplan 2023.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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davon Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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N.N.
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
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EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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