Betreff
Kleingartenentwicklungskonzept: Umsetzungsmanagement
Vorlage
110/2022
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung

Mit Beschluss Nr. 010/2022 wurde das Kleingartenentwicklungskonzept als Entwicklungsrichtung für ein zukunftsfähiges Kleingartenwesen in der Stadt Burg beschlossen. Das Konzept basiert auf einer umfangreichen und anlagenbezogenen Bestandsaufnahme, einer Analyse der vorhandenen Vereinsstrukturen, der Auswertung der demografischen Daten und vielen Einzelgesprächen mit beteiligten Akteuren.

Im Fazit ist festzuhalten: Es wird eine Reduzierung der gesamten Kleingartenflächen geben müssen. Die Stadt Burg verfügt über enorm viel Kleingartenfläche im Vergleich zur Einwohnerzahl und Gesamtfläche der Stadt. Ungenutzte Kleingartenanlagen dürfen nicht verwildert und verwahrlost stehen bleiben. Sie sind ein städtebaulicher Missstand, der nicht durch die Stadt Burg gepflegt werden kann. Um eine sinnvolle Nachnutzung zu ermöglichen, muss ein Rückbau strategisch geplant, die Parzellen zeitnah beräumt und der Abbruch durchgeführt werden. Einzelne Kleingartenanlagen können auch durch eine Verkleinerung ihrer Fläche weiterbestehen.

Die Umsetzung dieser Aufgabe bedarf sowohl einen hohen ausordentlichen finanziellen als auch personellen Aufwand. Bereits die Auflösung der Sparte „An der Rodelbahn“ zeigt die Vielschichtigkeit der Aufgabe auf und zeigt die Grenzen der Leistungsfähigkeit von Kreisverband und Verwaltung.

Der Verein „An der Rodelbahn“ hat sich per Beschluss aufgelöst. Die Pächter haben ohne Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen die Parzelle verlassen. Der Kreisverband musste die Aufwände für die Pacht aus Rücklagen gegenüber der Stadt als Grundstückseigentümer begleichen. Auf den Parzellen befinden sich umfangreiche bauliche Anlagen. Die Parzellen sind überwiegend überwuchert und vermüllt. Der Rückbau der baulichen Anlagen pro Parzelle wird auf 5.000 - 9.000 Euro geschätzt, je nach örtlicher Gegebenheit. Für vollständig aufgelöste Sparten ist der Aufwand überwiegend organisatorisch, rechtlich und in der Durchführung der Rückbaumaßnahme zu verorten. Für die 39 Parzellen der Anlage „An der Rodelbahn“ bedeutet dies einen Aufwand im Abbruch von 195.000 € bis 351.000 €. Der Kreisverband hat selbst einen Rückbaufonds in Höhe von 20.000 € gebildet, jedoch für alle im Kreisverband organisierten Anlagen zusammen. Die Diskrepanz ist überdeutlich. Wer also soll diesen Aufwand übernehmen? Eine Nachnutzung der Parzellen durch andere Nutzungsarten (Wohnen/Gewerbe o.ä. ) wurde geprüft und aufgrund der Lage im Raum (außerhalb des eigentlichen Siedlungsbereiches) und der notwendigen Aufwände (vollständige Erschließung beginnend von der Koloniestraße (!) notwendig) im Kleingartenentwicklungskonzept verworfen. Hier wird die Renaturierung der Fläche nach Abbruch vorgeschlagen. Egal welche Nachnutzung die Fläche erfährt, vorher müssen die ggf. noch bestehenden Eigentums- und Forderungstatbestände der ehemaligen Pächter aufgearbeitet und rechtssicher geklärt werden.

Für andere Sparten, die zielgerichtet verkleinert werden sollen, ist ein hoher kommunikativer Aufwand zu erbringen, der den Aufwänden in der Konzeptphase sehr ähnlich ist. Eine regelmäßige und umfassende Information der Einzelvereine sowie eine Abstimmung mit dem Kreisverband der Gartenfreunde bildet die Basis für ein gezieltes Umzugsmanagement. Aufgegebene Parzellen sollten nicht mehr verpachtet werden, wenn die Anlage für den Rückbau vorgesehen ist und potentielle Pächter in Anlagen gelenkt werden, die dauerhaft stabil sind. Der Kreisverband sollte hierbei in Organisation und Kommunikation unterstützt werden. Problemlagen wie Einzelrückbauten, Teilflächenherauslösungen, Umnutzungen sind aufwändig.

Im Kleingartenentwicklungskonzept wird eine regelmäßige Arbeitszeit von mind. 10 Wochenstunden in der Verwaltung eingeschätzt. Dies ist gegenwärtig in keiner vorhandenen Stelle verortet. Dazu ist beachtlich, dass gerade in der Anfangszeit ein erhöhter Arbeitsaufwand anzusetzen ist, um die Lösung der besonders drängenden Probleme (Rodelbahn, Stadtrand Ost, Rosenfreunde, Lehmkuhle u.a. ) zu lösen. Die beschriebenen Aufgaben weichen erheblich in Art und Umfang von der regelmäßig zu kalkulierenden Aufgabe der Verwaltung der Kleingarten ab und müssen im Interesse der Stadt jedoch bewältigt werden.

Projektförderung im Rahmen LEADER

[LEADER (englischsprachiges Akronym von französisch Liaison entre actions de développement de l'économie rurale, „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“) ist ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden.]

Die Stadt Burg ist Bestandteil der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) „Zwischen Elbe und Fiener Bruch“. Sachsen-Anhalt ermöglicht einen fondsübergreifenden LEADER-Ansatz für die neue Förderperiode 2021 bis 2027. Das heißt, dass Projekte der LAG sowohl aus dem Europäischen Fonds zur Entwicklung ländlicher Räume (ELER), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) oder dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden können. Im Rahmen der Erstellung der Lokalen Entwicklungsstrategie waren Projektträger aufgefordert, mögliche Förderprojekte zu benennen. Die Stadt Burg hat neben den Projekten im ländlichen Raum der Ortschaften, für den Kernstadtbereich die Problematik der hohen Leerstände in den Kleingartenanlagen aufgegriffen und zwei Projekte zur Prüfung einer möglichen Förderung vorgeschlagen.


  1. Förderung einer Projektstelle Umsetzungsmanagement              Kleingartenentwicklungskonzept
  2. Rückbau und Entsiegelung leergefallener und umzustrukturierender Kleingärten in der Stadt Burg

Zu. 1.:   Förderung einer Projektstelle Umsetzungsmanagement Kleingartenentwicklungskonzept

Vorgeschlagen ist für die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds eine projektbezogene Stelle. D.h. es ist keine Langzeitlösung für eine fehlende Stelle, sondern hat einen konkreten projektbezogenen Hintergrund. Diese Stelle soll den anfänglichen Mehraufwand in Kommunikation und Organisation auffangen und das Projekt Nr. 2 „Rückbau und Entsiegelung“ durchführen. Der Generalpachtvertrag mit dem Kreisverband der Gartenfreunde regelt das Vertragsverhältnis zwischen Stadt und Zwischenpächter. Der Zwischenpächter verpachtet Flächen an die Einzelvereine. In der Organisation und Abwicklung stützt sich die Stadt auf ehrenamtliche Strukturen im Kreisverband und in den Einzelsparten. Die verantwortliche Eigenorganisation gerät durch den demografischen Wandel (Überalterung / Überangebot) zunehmend an Grenzen mit rechtlichen Folgen für alle betroffenen Vereinsvorstände. Die Projektstelle soll hier organisatorisch ansetzen und dem Kreisverband bei der Aufarbeitung und Abwicklung unterstützten. Es ist spartenbezogen individuell abzuarbeiten, was das Kleingartenentwicklungskonzept für die aufgegebene Anlage vorsieht und was in Abwägung aktueller Rahmenbedingungen realistisch ist. Dazu gehören im Rückbau: Planung, Ausschreibung, Vergabe und Prozessbegleitung. Die Rückführung in den Naturraum oder eine andere Nutzung ist mit allen Beteiligten anzustimmen und umzusetzen. Das Kleingartenwesen ist in seiner Entwicklung aktuell starken Veränderungsprozessen ausgesetzt. Die älter werdende Bevölkerung mit einem klassischen Verständnis des Kleingartenwesens trifft auf Nutzungskonflikte und Vorstellungen von Erholungsgärtnern, Biogärtnern, Selbstversorgern, Zugewanderten. Die Begleitung des Prozesses und das Aufzeigen von Chancen und Möglichkeiten ist wichtig für die Zukunftsfähigkeit von Einzelsparten. Die Projektstelle kann hier Anregungen geben. Dazu sind Beratungsangebote digital und print, aber auch im Rahmen von Gesamtworkshops denkbar. Die Vereinsstrukturen tragen die gegenwärtigen Problemlagen bei der Nutzungsaufgabe nicht mehr ohne in der Gesamtheit gefährdet zu sein.

Betrachtung der finanziellen Auswirkungen

Die Projektstellenkosten könnten maximal mit 95 % der förderfähigen Kosten gefördert werden. Die hierfür geltende Richtlinie ist jedoch noch nicht durch das Land bestätigt. Die Prozentangabe orientiert sich hier an der Richtlinie der vorherigen Förderperiode. Aus diesem Grund können die Gesamtkosten hier noch nicht abschließend benannt werden. Eine Förderung unter 80 % führt zur Undurchführbarkeit der Maßnahme unter gegenwärtigen haushalterischen Bedingungen. Die Mindestlaufzeit für die Projektstelle beträgt zwei Jahre. Kalkuliert wird gegenwärtig grob mit Gesamtjahrespersonalkosten von 55 T€ (Vollzeit) bei Eingruppierung nach TVÖD EG 9a. Die detailgenaue Erfassung und Bewertung der Arbeitsaufwände erfolgt im Rahmen der Fördermittelbeantragung.

Zu. 2 Rückbau und Entsiegelung leergefallener und umzustrukturierender Kleingärten in der Stadt Burg

Der Rückbau in Kleingartensparten ist oben beschrieben. Die Kosten für Rückbau und Renaturierung eines Anteils von Leerstand sind in diesem Projekt erfasst. Die Förderung könnte aus dem EFRE Fonds erfolgen. Eine Förderung in Höhe von 80 % erscheint realistisch. Ohne Förderung verbleiben alle Kosten bei der Stadt und können nur im Rahmen der vorhandenen finanziellen Spielräume bewältigt werden.

Mit vorliegendem Beschluss wird der Ansatz der Verwaltung zur Aufarbeitung und Lösung dieser Problematik befürwortet. Beide angedachten Projekte bedingen sich gegenseitig und müssen parallel entwickelt werden. Eine Förderung beider Bestandteile von mindestens 80% ist notwendig, um im Haushalt darstellbar zu sein. 



Anlagen:


Der Stadtrat der Stadt Burg befürwortet die Beantragung der Förderung des Umsetzungsmanagements Kleingartenentwicklungskonzept im Programm LEADER aus dem Programmteil ESF und die Aufnahme einer projektbezogenen Stelle im Stellenplan 2023.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                   N.N. EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich