Aufgrund steigender Preise für fossile Brennstoffe und der verschärften
Klimaschutzziele der Bundesregierung zum Ausbau der erneuerbaren Energien,
besteht bundesweit ein hoher Druck auf Gemeinden zum stärkeren Ausbau der
erneuerbaren Energien. Gleichermaßen steigen die Anfragen von Flächenbesitzern
und möglichen Investoren zum Bau und Betrieb von
Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Burg stetig an.
Da geeignete Flächen im Stadtgebiet nur begrenzt vorhanden sind und es
von Seiten der Stadt nicht gewünscht ist, dass wertvolle landwirtschaftliche
oder unter besonderem Schutz stehende Flächen für den Bau von PVFA verwendet
werden, sieht die Stadt Burg hier dringenden Handlungsbedarf. Um den Zubau von
PVFA künftig strategisch planen zu können und nicht ausschließlich mithilfe von
Einzelfallentscheidungen auf Anfragen von Investoren reagieren zu müssen, plant
die Stadt Burg ein „Standortkonzept für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“
erstellen zu lassen.
Gleichermaßen sprechen zwei weitere Aspekte für die Erstellung eines
Standortkonzeptes für PVFA. So kann mithilfe des Konzeptes einerseits eine
gewisse Energieautarkie der Stadt Burg erreicht werden und durch Beteiligungen
der Bürgerinnen und Bürger können auch Bürgersolarparks realisiert werden.
Andererseits birgt das Standortkonzept für PVFA auch für den kommunalen
Haushalt enorme Potenziale. Denn aufgrund von neuen gesetzlichen Regelungen
können Kommunen stark vom Bau und Betrieb von großflächigen PVFA profitieren.
Sowohl über die Gewerbesteuer als auch über mögliche Pachteinnahmen sowie eine
zusätzliche Abgabe des PVFA-Betreibers in Höhe von 0,2 Cent pro produzierter
kWh, kann die Stadt direkt von Photovoltaik-Projekten im Stadtgebiet
profitieren. Die Grundlagen hierfür werden durch § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
(EEG 2021)[1] sowie durch den angepassten
Zerlegungsmaßstab des Gewerbesteuergesetzes (§ 29 GewStG) geschaffen.
Wenn bspw. angenommen wird,
dass auf einer 10 Hektar großen städtischen Fläche eine PVFA gebaut werden
soll, könnten (je nach Eignung der Fläche) pro Jahr ca. 10.000.000 kWh Strom
produziert werden. Der Betrieb der Anlage durch Investoren hätte über eine
Dauer von ca. 20 Jahren jährliche Pachtzahlungen in Höhe von ca. 35.000 EUR und
weitere jährliche Zahlungen aufgrund der EEG-Abgabe in Höhe von 20.000 EUR zur
Folge. Bei einer landwirtschaftlichen Verpachtung der selbigen Fläche kämen
lediglich jährliche Pachtzahlungen von maximal 5.000 EUR zustande.
Dementsprechend könnte die Stadt Burg selbst auf landwirtschaftlich
unattraktiven Flächen mithilfe von PVFA über einen angenommenen Zeitraum von 20
Jahren Gesamteinnahmen in Höhe von ca. 1,1 Millionen EUR verzeichnen (bei
jährlichen Zahlungen in Höhe von ca. 55.000 EUR). Hinzu kommen ebenso
zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen.
Grundsätzlich ist die Stadt Burg für die Planung von PVFA im Außenbereich
zuständig (Planungshoheit) und stellt unter Mitwirkung des Stadtrates die
notwendigen Bebauungspläne auf. Um aber schon im Vorfeld zu gewährleisten, dass
zukünftige PVFA stadtplanerisch sinnvoll platziert werden und bspw. keine
wertvollen landwirtschaftlichen Flächen verwendet werden, wurden städtebauliche
Prüfkriterien aufgestellt, nach welchen im Rahmen des Standortkonzeptes
geeignete Flächen ausgewählt werden:
- Dem Bau von PV-Anlagen nach § 37 Abs. 1
EEG (entlang von Bahnstrecken und Autobahnen, auf Konversionsflächen,
ehemaligen Rohstoffgewinnungsflächen, auf alten Deponieflächen sowie
Gewerbeflächen, versiegelten Flächen sowie in benachteiligten
landwirtschaftlichen Gebieten) wird Vorrang eingeräumt
- Die durchschnittliche Bodenwertzahl
landwirtschaftlicher Flächen einer geplanten Freiflächenanlage sollte
nicht über 45 (von insgesamt 100 Punkten) liegen
- PV-Anlagen haben einen Abstand von
mindestens 200 m zur nächsten Wohnbebauung
- Es wird sichergestellt, dass keine
Blendung von Wohngebäuden auftritt (gegebenenfalls sind Pflanzungen
zwischen Wohnbebauung und PV-Anlage anzulegen)
- Die Flächengröße beträgt in der Regel
mindestens 1 Hektar, sodass keine Splitterflächen in Anspruch genommen
werden
- Flächen für Naturschutzgebiete,
„Natura-2000“-Gebiete, FFH-Gebiete und Bereiche, die aus Gründen des
Landschaftsbildes von herausragender Bedeutung sind (Waldflächen,
touristische Schwerpunktgebiete/Erholungsgebiete, sehr hochwertige
Landschaftsbildbereiche, landschaftsprägende Hänge und Kuppen) sind
ausgeschlossen
Um darüber hinaus sicherzustellen, dass die in Burg künftig geplanten
PVFA ebenso ihr Aufwertungspotenzial in Sachen Biodiversität sowie Natur- und
Landschaftsschutz ausschöpfen, werden zeitgleich zur Erstellung des
Standortkonzeptes „Leitlinien zur naturverträglichen Gestaltung von
Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ aufgestellt. Diese sollen konkretisieren,
welche Vorgaben die Stadt Burg künftigen Projektierern auferlegt, um im
Stadtgebiet PVFA-Projekte zu realisieren.
Da das Standortkonzept eine umfassende Betrachtung sämtlicher Flächen im
Stadtgebiet voraussetzt, soll die Konzepterstellung durch ein qualifiziertes
Ingenieurbüro durchgeführt werden. Die Leistungsbeschreibung hierzu ist im
Anhang beigefügt. Die Kosten für die Erstellung werden auf ca. 25.000 EUR
geschätzt. Haushaltsmittel stehen in den Haushaltsansätzen des Jahres 2022 zur
Verfügung.
Um die Kosten ggf. zu reduzieren, befindet sich die Stadt aktuell in
Gesprächen mit der Stadtwerke Burg GmbH. Hier werden eine gemeinsame
Konzeptbeauftragung und eine damit einhergehende Kostenteilung angestrebt. Über
die weiteren Entwicklungen in diesem Zusammenhang wird die Stadtverwaltung den
Stadtrat regelmäßig informieren.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates soll die Konzepterstellung
noch in 2022 ausgeschrieben werden. Aufgrund der zunehmenden Investorenanfragen
sieht die Stadt Burg zeitlichen Handlungsdruck. Dementsprechend wird davon
ausgegangen, dass Ende 2022 mit der Konzepterarbeitung begonnen wird. Da für
die Konzepterstellung mit einem Zeitraum von ca. 12 Monaten gerechnet wird, ist
ebenso Ende des Jahres 2023 bzw. zu Beginn des Jahres 2024 mit der
Fertigstellung und der Beschlussfassung des Konzeptes durch den Stadtrat
gerechnet.
[1] §6 Absatz (3) EEG 2021: „Bei Freiflächenanlagen dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden.“
Anlagen:
Leistungsbeschreibung
für die Erstellung eines Standortkonzeptes PVFA in Burg
Der Stadtrat beschließt die Erstellung eines Standortkonzeptes für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PVFA) für das gesamte Gebiet der Stadt Burg zu beauftragen, um das Stadtgebiet nach geeigneten Flächen für PVFA zu analysieren und damit Nutzungskonkurrenzen vorzubeugen.
Finanzielle Auswirkungen ?
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X |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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davon Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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25.000 EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
25.000 EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
511110000.543150 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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