Betreff
Erstellung eines Standortkonzeptes für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Burg
Vorlage
117/2022
Art
Beschlussvorlage

Aufgrund steigender Preise für fossile Brennstoffe und der verschärften Klimaschutzziele der Bundesregierung zum Ausbau der erneuerbaren Energien, besteht bundesweit ein hoher Druck auf Gemeinden zum stärkeren Ausbau der erneuerbaren Energien. Gleichermaßen steigen die Anfragen von Flächenbesitzern und möglichen Investoren zum Bau und Betrieb von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Burg stetig an.

Da geeignete Flächen im Stadtgebiet nur begrenzt vorhanden sind und es von Seiten der Stadt nicht gewünscht ist, dass wertvolle landwirtschaftliche oder unter besonderem Schutz stehende Flächen für den Bau von PVFA verwendet werden, sieht die Stadt Burg hier dringenden Handlungsbedarf. Um den Zubau von PVFA künftig strategisch planen zu können und nicht ausschließlich mithilfe von Einzelfallentscheidungen auf Anfragen von Investoren reagieren zu müssen, plant die Stadt Burg ein „Standortkonzept für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ erstellen zu lassen.

Gleichermaßen sprechen zwei weitere Aspekte für die Erstellung eines Standortkonzeptes für PVFA. So kann mithilfe des Konzeptes einerseits eine gewisse Energieautarkie der Stadt Burg erreicht werden und durch Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger können auch Bürgersolarparks realisiert werden. Andererseits birgt das Standortkonzept für PVFA auch für den kommunalen Haushalt enorme Potenziale. Denn aufgrund von neuen gesetzlichen Regelungen können Kommunen stark vom Bau und Betrieb von großflächigen PVFA profitieren. Sowohl über die Gewerbesteuer als auch über mögliche Pachteinnahmen sowie eine zusätzliche Abgabe des PVFA-Betreibers in Höhe von 0,2 Cent pro produzierter kWh, kann die Stadt direkt von Photovoltaik-Projekten im Stadtgebiet profitieren. Die Grundlagen hierfür werden durch § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021)[1] sowie durch den angepassten Zerlegungsmaßstab des Gewerbesteuergesetzes (§ 29 GewStG) geschaffen.

Wenn bspw. angenommen wird, dass auf einer 10 Hektar großen städtischen Fläche eine PVFA gebaut werden soll, könnten (je nach Eignung der Fläche) pro Jahr ca. 10.000.000 kWh Strom produziert werden. Der Betrieb der Anlage durch Investoren hätte über eine Dauer von ca. 20 Jahren jährliche Pachtzahlungen in Höhe von ca. 35.000 EUR und weitere jährliche Zahlungen aufgrund der EEG-Abgabe in Höhe von 20.000 EUR zur Folge. Bei einer landwirtschaftlichen Verpachtung der selbigen Fläche kämen lediglich jährliche Pachtzahlungen von maximal 5.000 EUR zustande. Dementsprechend könnte die Stadt Burg selbst auf landwirtschaftlich unattraktiven Flächen mithilfe von PVFA über einen angenommenen Zeitraum von 20 Jahren Gesamteinnahmen in Höhe von ca. 1,1 Millionen EUR verzeichnen (bei jährlichen Zahlungen in Höhe von ca. 55.000 EUR). Hinzu kommen ebenso zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen.

Grundsätzlich ist die Stadt Burg für die Planung von PVFA im Außenbereich zuständig (Planungshoheit) und stellt unter Mitwirkung des Stadtrates die notwendigen Bebauungspläne auf. Um aber schon im Vorfeld zu gewährleisten, dass zukünftige PVFA stadtplanerisch sinnvoll platziert werden und bspw. keine wertvollen landwirtschaftlichen Flächen verwendet werden, wurden städtebauliche Prüfkriterien aufgestellt, nach welchen im Rahmen des Standortkonzeptes geeignete Flächen ausgewählt werden:

  • Dem Bau von PV-Anlagen nach § 37 Abs. 1 EEG (entlang von Bahnstrecken und Autobahnen, auf Konversionsflächen, ehemaligen Rohstoffgewinnungsflächen, auf alten Deponieflächen sowie Gewerbeflächen, versiegelten Flächen sowie in benachteiligten landwirtschaftlichen Gebieten) wird Vorrang eingeräumt
  • Die durchschnittliche Bodenwertzahl landwirtschaftlicher Flächen einer geplanten Freiflächenanlage sollte nicht über 45 (von insgesamt 100 Punkten) liegen
  • PV-Anlagen haben einen Abstand von mindestens 200 m zur nächsten Wohnbebauung
  • Es wird sichergestellt, dass keine Blendung von Wohngebäuden auftritt (gegebenenfalls sind Pflanzungen zwischen Wohnbebauung und PV-Anlage anzulegen)
  • Die Flächengröße beträgt in der Regel mindestens 1 Hektar, sodass keine Splitterflächen in Anspruch genommen werden
  • Flächen für Naturschutzgebiete, „Natura-2000“-Gebiete, FFH-Gebiete und Bereiche, die aus Gründen des Landschaftsbildes von herausragender Bedeutung sind (Waldflächen, touristische Schwerpunktgebiete/Erholungsgebiete, sehr hochwertige Landschaftsbildbereiche, landschaftsprägende Hänge und Kuppen) sind ausgeschlossen

Um darüber hinaus sicherzustellen, dass die in Burg künftig geplanten PVFA ebenso ihr Aufwertungspotenzial in Sachen Biodiversität sowie Natur- und Landschaftsschutz ausschöpfen, werden zeitgleich zur Erstellung des Standortkonzeptes „Leitlinien zur naturverträglichen Gestaltung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ aufgestellt. Diese sollen konkretisieren, welche Vorgaben die Stadt Burg künftigen Projektierern auferlegt, um im Stadtgebiet PVFA-Projekte zu realisieren.

Da das Standortkonzept eine umfassende Betrachtung sämtlicher Flächen im Stadtgebiet voraussetzt, soll die Konzepterstellung durch ein qualifiziertes Ingenieurbüro durchgeführt werden. Die Leistungsbeschreibung hierzu ist im Anhang beigefügt. Die Kosten für die Erstellung werden auf ca. 25.000 EUR geschätzt. Haushaltsmittel stehen in den Haushaltsansätzen des Jahres 2022 zur Verfügung.

Um die Kosten ggf. zu reduzieren, befindet sich die Stadt aktuell in Gesprächen mit der Stadtwerke Burg GmbH. Hier werden eine gemeinsame Konzeptbeauftragung und eine damit einhergehende Kostenteilung angestrebt. Über die weiteren Entwicklungen in diesem Zusammenhang wird die Stadtverwaltung den Stadtrat regelmäßig informieren.

Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates soll die Konzepterstellung noch in 2022 ausgeschrieben werden. Aufgrund der zunehmenden Investorenanfragen sieht die Stadt Burg zeitlichen Handlungsdruck. Dementsprechend wird davon ausgegangen, dass Ende 2022 mit der Konzepterarbeitung begonnen wird. Da für die Konzepterstellung mit einem Zeitraum von ca. 12 Monaten gerechnet wird, ist ebenso Ende des Jahres 2023 bzw. zu Beginn des Jahres 2024 mit der Fertigstellung und der Beschlussfassung des Konzeptes durch den Stadtrat gerechnet.



[1] §6 Absatz (3) EEG 2021: „Bei Freiflächenanlagen dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden.“


Anlagen:

 

Leistungsbeschreibung für die Erstellung eines Standortkonzeptes PVFA in Burg


Der Stadtrat beschließt die Erstellung eines Standortkonzeptes für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PVFA) für das gesamte Gebiet der Stadt Burg zu beauftragen, um das Stadtgebiet nach geeigneten Flächen für PVFA zu analysieren und damit Nutzungskonkurrenzen vorzubeugen.


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                              25.000  EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

        25.000  EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

511110000.543150                 

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich