In Zeiten hoher Spritpreise und stärker werdenden Auswirkungen des Klimawandels wird sowohl der öffentliche Personennahverkehr als auch der Radverkehr immer wichtiger. Um im Bereich des Radverkehrs die Weichen für eine zukunftsfähige und fahrradfreundliche Stadt zu stellen, ist es zwingend notwendig ein Radverkehrskonzept für die Stadt Burg zu erstellen. Das Konzept soll die aktuelle Situation in Burg beleuchten und daraus künftige Maßnahmen ableiten und diese priorisieren. Damit wird es möglich sein, den Radverkehr in Burg langfristig auszubauen und ebenso mithilfe von kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen schnell zu stärken.

Die Erarbeitung eines gesamtstädtischen Radwegekonzeptes wurde mit der Verabschiedung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Burg im Jahr 2016 als Kernmaßnahme formuliert.

Ein erster Ansatz zur mit Fördermitteln untersetzten Erarbeitung dieses Radverkehrskonzeptes ergab sich mit der Auflage des Förderprogramms “Sonderprogramm Stadt und Land“. Hier konnte eine bauliche Maßnahme (Herstellung von Radwegen und radwegbegleitender Infrastruktur) mit einer planerischen Maßnahme (Erarbeitung von Konzepten, etc.) kombiniert werden. Jedoch bedingte die Förderung der planerischen Maßnahme die Durchführung einer baulichen Maßnahme. Diese Grundsätze wurden inhaltlich im Rahmen der Beschlussvorlage 094/2021 in der Fassung der 1. Änderung im Stadtrat am 24.06.2021 abschließend beraten und entschieden.

Als bauliche Maßnahme wurde das Projekt „Ertüchtigung der Radwegeverbindung von der Wiesenstraße bis zur Brücke über die Ihle bei Gütter“ festgelegt, welches sich in die folgenden drei Bereiche teilt:

  1. Bereich nördlich der Siedlung Ost beginnend in der Wiesenstraße,
  2. Anbindung ab der Johann-Sebastian-Bach-Straße bis zur Brücke über die Ihle bei Gütter,
  3. Anschluss des Wohngebietes Ihletal an den unter Nummer 2 geführten Abschnitt.

Bei der Umsetzung der Vorbereitungen für den Antrag für diese bauliche Maßnahme ergaben sich jedoch Probleme in der kontinuierlichen Erarbeitung der Aufgabenstellung. Seitens der Verwaltung wurde eine technische Grobplanung für die neue Radwegeverbindung hinsichtlich der Streckenführung und der Gestaltung der Anbindungen zu vorhandenen Wegeverbindungen mit Ausführung der entsprechenden Radien erarbeitet.

Für den gesamten Verlauf dieses Weges wurde eine Fotodokumentation erstellt, die technischen Grundbedingungen und die Linienführung der zukünftigen Radwegeverbindung festgelegt, die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung auf der Basis des Bewertungsmodells des Landes Sachsen-Anhalt abgearbeitet (Ausgleich des Eingriffs kann durch Anordnung von Baumanpflanzungen in Begleitung des Radweges vollständig erfolgen) und ein Verzeichnis über die im Eigentum Dritter stehenden Flurstücke, welche durch die Radwegeverbindung tangiert werden, erstellt. Bisher nicht durch die Verwaltung geleistet werden, konnte der Nachweis der schadlosen Verbringung des Niederschlagswassers von den befestigten Flächen.

Geplant war, dass das Bauprojekt aus dem „Sonderprogramm Stadt und Land“ finanziert wird. Hierzu bedarf es eines Fördermittelantrags, der die naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung und die wasserrechtliche Genehmigung zur Verbringung des Niederschlagswassers beinhaltet. Diese Sachverhalte konnten seitens der Verwaltung im Zuge der Bearbeitung des Projektes nicht rechtzeitig geleistet werden, daher war die Beantragung von Fördermitteln aus dem „Sonderprogramm Stadt und Land“ nicht fristgerecht möglich. Zudem muss mitgeteilt werden, dass das „Sonderprogramm Stadt und Land“ nach Angaben des Landes Sachsen-Anhalt deutlich überzeichnet war.

Die Verwaltung beabsichtigt den Rückstand in der Projektvorbereitung durch die Beauftragung eines Ingenieurbüros hinsichtlich der Erstellung der Nachweisführung der schadlosen Beseitigung des Niederschlagswassers von den befestigten Flächen aufzuholen. Mit dem Vorliegen dieses Nachweises werden die Genehmigung des Eingriffs in Natur und Landschaft und die wasserrechtliche Genehmigung für das Projekt beim Landkreis Jerichower Land beantragt. Nach Vorliegen dieser Genehmigungen sind die Unterlagen für den Fördermittelantrag vollständig und können bei sich nächstbietender Gelegenheit im Rahmen einer zu erwartenden Neuauflage des „Sonderprogrammes Stadt und Land“ oder eines anderen Fördermittelprogramms wie zum Beispiel „Klimaschutz durch Radverkehr“ im Rahmen der Förderinitiative der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) beantragt werden.

Da die Beantragung für die Maßnahmenkombination „bauliches Projekt und planerisches Projekt“ über das „Sonderprogramm Stadt und Land“ nicht mehr möglich ist, besteht nunmehr die Variante, eine Förderung für die Erarbeitung des Radverkehrskonzeptes separat und losgelöst von einer baulichen Maßnahme zu beantragen. Als dafür in Frage kommendes Förderprogramm kann das Programm „Sachsen-Anhalt REGIO“ benannt werden, mit welchem die Konzepterstellung mit einer 80 prozentigen Förderquote bezuschusst werden kann.

Auch im Klimaschutzkonzept ist die Verbesserung der Bedingungen für den Radverkehr ein essenzielles Thema, um die CO2-Bilanz der Stadt zu verbessern und den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. Im Klimaschutzkonzept werden sowohl die Optimierung des Radwegenetzes, der Bau von überdachten und gesicherten Abstellanlagen für Fahrräder und Pedelecs als auch die Durchführung von Kampagnen zum Thema Radverkehr explizit angesprochen.

Das erklärte Ziel ist es, den Herausforderungen des Klimawandels ebenso wie den Herausforderungen der Flächengerechtigkeit aller Verkehrsteilnehmenden sowie den Ansprüchen an ein attraktives Stadtbild zu begegnen. Dies soll dazu führen, dass das Fahrrad in Burg auf allen Strecken eine attraktive und sichere Alternative zum Auto wird. Um dies zu erreichen, sind umfassende Maßnahmen notwendig. Welche Maßnahmen jedoch zielorientiert und mit knappem städtischem Budget durchzuführen sind, soll im Rahmen der Erstellung eines Radverkehrskonzeptes analysiert werden.

Folgende Schritte sind zur Erstellung des Radverkehrskonzeptes notwendig:

  1. Zieldefinition
  2. Bestandsanalyse & Befahrung
  3. Netzkonzeption
  4. Ableitung von Maßnahmen & Erarbeitung von Empfehlungen
  5. Projektbegleitende Beteiligung
  6. Endbericht Radverkehrskonzept
  7. Aufbereitung des Radverkehrskonzeptes (für die Öffentlichkeit)

Hauptaugenmerke bei der Erstellung des Radverkehrskonzeptes liegen zu Anfang auf der Bestandsanalyse und Befahrung, um den Status Quo der Radverkehrssituation (Alltags- sowie touristischer Radverkehr) in Burg zu analysieren. In diesem Schritt wird ebenfalls eine Analyse der Schulwegsituation vorgenommen.

In der nächsten Etappe liegen die Netzkonzeption (Formulierung einer Vision für den Burger Radverkehr), die Ableitung von Maßnahmen sowie die Beteiligung einer breiten Bürgerschaft, anderweitigen Akteuren sowie dem Stadtrat im Fokus.

Abschließend ist der Endbericht des Radverkehrskonzeptes im Stadtrat zu beschließen. Die detaillierte Leistungsbeschreibung zur Erstellung des Konzeptes ist dem Anhang zu entnehmen. Dort ist die Vorgehensweise zur Konzepterstellung detailliert aufgeführt.

Zeitlicher Rahmen:

Zeitlich sieht der Ablauf so aus, dass zwischen 01.01.2023 und 31.03.2023 die Antragstellung erfolgen muss. Im Juli/August 2023 kann mit einer Fördermittelzusage gerechnet werden, sodass frühestens im dritten Quartal des Jahres 2023 mit der Ausschreibung zur Erstellung des Radverkehrskonzeptes gerechnet wird. Im Anschluss daran kann die eigentliche Arbeit der Konzepterstellung voraussichtlich Ende 2023 beginnen. Aus der Erfahrung heraus wird für die komplette Bearbeitung des Themas eine Dauer von 12 Monaten angenommen, sodass die Konzepterstellung Ende 2024 abgeschlossen sein sollte.

Kosten:

Da für die Erstellung des Konzeptes innerhalb der Verwaltung keine Kapazitäten vorhanden sind, ist ein Ingenieurbüro mit der Anfertigung des Konzeptes zu beauftragen. Die prognostizierten Kosten für die Erstellung des Radverkehrskonzeptes belaufen sich auf ca. 75.000 EUR. Die Konzepterstellung ist mithilfe des Förderprogrammes „Sachsen-Anhalt REGIO“ der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu 80 % förderfähig. Damit reduziert sich der städtische Eigenanteil auf 20 % der Gesamtkosten, was ca. 15.000 EUR entspricht.

Die relativ hohe Kostenschätzung ergibt sich daraus, dass kaum aussagekräftige Unterlagen zur Ist-Situation des Radverkehrs in Burg vorhanden sind und dementsprechend zeitaufwändige Analysen notwendig sind. Darüber hinaus ist eine umfassende Akteursbeteiligung als Teil des Konzeptes geplant, um sowohl die Bürgerschaft als auch weitere Akteure an der Konzepterstellung und Maßnahmenplanung zu beteiligen. Jedoch ist das Radverkehrskonzept für die kommenden 10 bis 20 Jahre als essenzielle Leitlinie zur Verbesserung der Radverkehrssituation zu verstehen und ist dementsprechend eine lang anhaltende Grundlage für nachhaltige Investitionen in die städtische Infrastruktur.


Anlagen:

-       Leistungsbeschreibung zur Erstellung des Radverkehrskonzeptes

-       Beschlussvorlage 094/2021/1 – Beantragung einer Förderung im Rahmen des Sonderprogramms "Stadt und Land" mit einer Baumaßnahme eines Radweges nördlich der Siedlung Ost und der Erstellung eines Radverkehrskonzeptes


Der Stadtrat beschließt die Beantragung von Fördermitteln zur Erstellung eines gesamtstädtischen Radverkehrskonzeptes der Stadt Burg durch ein geeignetes Planungsbüro.


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                              75.000 EUR

Land:                        60.000 EUR

                                        0 EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

         15.000 EUR

511130000.543150                 

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich