In Zeiten hoher Spritpreise und stärker werdenden Auswirkungen des
Klimawandels wird sowohl der öffentliche Personennahverkehr als auch der
Radverkehr immer wichtiger. Um im Bereich des Radverkehrs die Weichen für eine
zukunftsfähige und fahrradfreundliche Stadt zu stellen, ist es zwingend
notwendig ein Radverkehrskonzept für die Stadt Burg zu erstellen. Das Konzept
soll die aktuelle Situation in Burg beleuchten und daraus künftige Maßnahmen
ableiten und diese priorisieren. Damit wird es möglich sein, den Radverkehr in
Burg langfristig auszubauen und ebenso mithilfe von kurzfristig umsetzbaren
Maßnahmen schnell zu stärken.
Die Erarbeitung eines gesamtstädtischen Radwegekonzeptes wurde mit der
Verabschiedung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Burg im Jahr 2016 als
Kernmaßnahme formuliert.
Ein erster Ansatz zur mit Fördermitteln untersetzten Erarbeitung dieses
Radverkehrskonzeptes ergab sich mit der Auflage des Förderprogramms
“Sonderprogramm Stadt und Land“. Hier konnte eine bauliche Maßnahme
(Herstellung von Radwegen und radwegbegleitender Infrastruktur) mit einer
planerischen Maßnahme (Erarbeitung von Konzepten, etc.) kombiniert werden.
Jedoch bedingte die Förderung der planerischen Maßnahme die Durchführung einer
baulichen Maßnahme. Diese Grundsätze wurden inhaltlich im Rahmen der
Beschlussvorlage 094/2021 in der Fassung der 1. Änderung im Stadtrat am
24.06.2021 abschließend beraten und entschieden.
Als bauliche Maßnahme wurde das Projekt „Ertüchtigung der
Radwegeverbindung von der Wiesenstraße bis zur Brücke über die Ihle bei Gütter“
festgelegt, welches sich in die folgenden drei Bereiche teilt:
- Bereich nördlich der Siedlung Ost
beginnend in der Wiesenstraße,
- Anbindung ab der
Johann-Sebastian-Bach-Straße bis zur Brücke über die Ihle bei Gütter,
- Anschluss des Wohngebietes Ihletal an
den unter Nummer 2 geführten Abschnitt.
Bei der Umsetzung der Vorbereitungen für den Antrag für diese bauliche
Maßnahme ergaben sich jedoch Probleme in der kontinuierlichen Erarbeitung der
Aufgabenstellung. Seitens der Verwaltung wurde eine technische Grobplanung für
die neue Radwegeverbindung hinsichtlich der Streckenführung und der Gestaltung
der Anbindungen zu vorhandenen Wegeverbindungen mit Ausführung der
entsprechenden Radien erarbeitet.
Für den gesamten Verlauf dieses Weges wurde eine Fotodokumentation
erstellt, die technischen Grundbedingungen und die Linienführung der
zukünftigen Radwegeverbindung festgelegt, die naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung auf der Basis des Bewertungsmodells des Landes Sachsen-Anhalt
abgearbeitet (Ausgleich des Eingriffs kann durch Anordnung von
Baumanpflanzungen in Begleitung des Radweges vollständig erfolgen) und ein
Verzeichnis über die im Eigentum Dritter stehenden Flurstücke, welche durch die
Radwegeverbindung tangiert werden, erstellt. Bisher nicht durch die Verwaltung
geleistet werden, konnte der Nachweis der schadlosen Verbringung des
Niederschlagswassers von den befestigten Flächen.
Geplant war, dass das Bauprojekt aus dem „Sonderprogramm Stadt und Land“
finanziert wird. Hierzu bedarf es eines Fördermittelantrags, der die
naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung und die wasserrechtliche Genehmigung
zur Verbringung des Niederschlagswassers beinhaltet. Diese Sachverhalte konnten
seitens der Verwaltung im Zuge der Bearbeitung des Projektes nicht rechtzeitig
geleistet werden, daher war die Beantragung von Fördermitteln aus dem
„Sonderprogramm Stadt und Land“ nicht fristgerecht möglich. Zudem muss
mitgeteilt werden, dass das „Sonderprogramm Stadt und Land“ nach Angaben des
Landes Sachsen-Anhalt deutlich überzeichnet war.
Die Verwaltung beabsichtigt den Rückstand in der Projektvorbereitung
durch die Beauftragung eines Ingenieurbüros hinsichtlich der Erstellung der
Nachweisführung der schadlosen Beseitigung des Niederschlagswassers von den
befestigten Flächen aufzuholen. Mit dem Vorliegen dieses Nachweises werden die
Genehmigung des Eingriffs in Natur und Landschaft und die wasserrechtliche
Genehmigung für das Projekt beim Landkreis Jerichower Land beantragt. Nach Vorliegen
dieser Genehmigungen sind die Unterlagen für den Fördermittelantrag vollständig
und können bei sich nächstbietender Gelegenheit im Rahmen einer zu erwartenden
Neuauflage des „Sonderprogrammes Stadt und Land“ oder eines anderen
Fördermittelprogramms wie zum Beispiel „Klimaschutz durch Radverkehr“ im Rahmen
der Förderinitiative der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) beantragt
werden.
Da die Beantragung für die Maßnahmenkombination „bauliches Projekt und
planerisches Projekt“ über das „Sonderprogramm Stadt und Land“ nicht mehr
möglich ist, besteht nunmehr die Variante, eine Förderung für die Erarbeitung
des Radverkehrskonzeptes separat und losgelöst von einer baulichen Maßnahme zu
beantragen. Als dafür in Frage kommendes Förderprogramm kann das Programm
„Sachsen-Anhalt REGIO“ benannt werden, mit welchem die Konzepterstellung mit
einer 80 prozentigen Förderquote bezuschusst werden kann.
Auch im Klimaschutzkonzept ist die Verbesserung der Bedingungen für den
Radverkehr ein essenzielles Thema, um die CO2-Bilanz der Stadt zu
verbessern und den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. Im
Klimaschutzkonzept werden sowohl die Optimierung des Radwegenetzes, der Bau von
überdachten und gesicherten Abstellanlagen für Fahrräder und Pedelecs als auch die
Durchführung von Kampagnen zum Thema Radverkehr explizit angesprochen.
Das erklärte Ziel ist es, den Herausforderungen des Klimawandels ebenso
wie den Herausforderungen der Flächengerechtigkeit aller Verkehrsteilnehmenden
sowie den Ansprüchen an ein attraktives Stadtbild zu begegnen. Dies soll dazu
führen, dass das Fahrrad in Burg auf allen Strecken eine attraktive und sichere
Alternative zum Auto wird. Um dies zu erreichen, sind umfassende Maßnahmen
notwendig. Welche Maßnahmen jedoch zielorientiert und mit knappem städtischem
Budget durchzuführen sind, soll im Rahmen der Erstellung eines
Radverkehrskonzeptes analysiert werden.
Folgende Schritte sind zur Erstellung des Radverkehrskonzeptes notwendig:
- Zieldefinition
- Bestandsanalyse & Befahrung
- Netzkonzeption
- Ableitung von Maßnahmen &
Erarbeitung von Empfehlungen
- Projektbegleitende Beteiligung
- Endbericht Radverkehrskonzept
- Aufbereitung des Radverkehrskonzeptes
(für die Öffentlichkeit)
Hauptaugenmerke bei der Erstellung des Radverkehrskonzeptes liegen zu Anfang
auf der Bestandsanalyse und Befahrung, um den Status Quo der
Radverkehrssituation (Alltags- sowie touristischer Radverkehr) in Burg zu
analysieren. In diesem Schritt wird ebenfalls eine Analyse der
Schulwegsituation vorgenommen.
In der nächsten Etappe liegen die Netzkonzeption (Formulierung einer
Vision für den Burger Radverkehr), die Ableitung von Maßnahmen sowie die
Beteiligung einer breiten Bürgerschaft, anderweitigen Akteuren sowie dem
Stadtrat im Fokus.
Abschließend ist der Endbericht des Radverkehrskonzeptes im Stadtrat zu
beschließen. Die detaillierte Leistungsbeschreibung zur Erstellung des
Konzeptes ist dem Anhang zu entnehmen. Dort ist die Vorgehensweise zur
Konzepterstellung detailliert aufgeführt.
Zeitlicher Rahmen:

Zeitlich sieht der Ablauf so aus, dass zwischen 01.01.2023 und
31.03.2023 die Antragstellung erfolgen muss. Im Juli/August 2023 kann mit einer
Fördermittelzusage gerechnet werden, sodass frühestens im dritten Quartal des
Jahres 2023 mit der Ausschreibung zur Erstellung des Radverkehrskonzeptes
gerechnet wird. Im Anschluss daran kann die eigentliche Arbeit der
Konzepterstellung voraussichtlich Ende 2023 beginnen. Aus der Erfahrung heraus wird für die
komplette Bearbeitung des Themas eine Dauer von 12 Monaten angenommen, sodass
die Konzepterstellung Ende 2024 abgeschlossen sein sollte.
Kosten:
Da für die Erstellung des Konzeptes innerhalb der Verwaltung keine
Kapazitäten vorhanden sind, ist ein Ingenieurbüro mit der Anfertigung des
Konzeptes zu beauftragen. Die prognostizierten Kosten für die Erstellung des
Radverkehrskonzeptes belaufen sich auf ca. 75.000 EUR. Die Konzepterstellung
ist mithilfe des Förderprogrammes „Sachsen-Anhalt REGIO“ der Investitionsbank
Sachsen-Anhalt zu 80 % förderfähig. Damit reduziert sich der städtische
Eigenanteil auf 20 % der Gesamtkosten, was ca. 15.000 EUR entspricht.
Die relativ hohe Kostenschätzung ergibt sich daraus, dass kaum
aussagekräftige Unterlagen zur Ist-Situation des Radverkehrs in Burg vorhanden
sind und dementsprechend zeitaufwändige Analysen notwendig sind. Darüber hinaus
ist eine umfassende Akteursbeteiligung als Teil des Konzeptes geplant, um
sowohl die Bürgerschaft als auch weitere Akteure an der Konzepterstellung und
Maßnahmenplanung zu beteiligen. Jedoch ist das Radverkehrskonzept für die
kommenden 10 bis 20 Jahre als essenzielle Leitlinie zur Verbesserung der
Radverkehrssituation zu verstehen und ist dementsprechend eine lang anhaltende
Grundlage für nachhaltige Investitionen in die städtische Infrastruktur.
Anlagen:
-
Leistungsbeschreibung
zur Erstellung des Radverkehrskonzeptes
-
Beschlussvorlage
094/2021/1 – Beantragung einer Förderung im Rahmen des Sonderprogramms
"Stadt und Land" mit einer Baumaßnahme eines Radweges nördlich der
Siedlung Ost und der Erstellung eines Radverkehrskonzeptes
Der Stadtrat beschließt die Beantragung von Fördermitteln zur Erstellung eines gesamtstädtischen Radverkehrskonzeptes der Stadt Burg durch ein geeignetes Planungsbüro.
Finanzielle Auswirkungen ?
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X |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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75.000
EUR |
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Land: 60.000 EUR |
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0
EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
15.000
EUR |
511130000.543150 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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