Betreff
Abschluss von Vereinbarungen über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen nach § 11a KiFöG LSA - Erklärung des Einvernehmens - DRK Weltentdecker
Vorlage
122/2022
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 11a Abs. 1 KiFöG verhandeln der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Gemeinden für ihren Zuständigkeitsbereich mit den Trägern von Tageseinrichtungen Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Zur Erarbeitung der Entgelt- sowie der Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen wurden dem Landkreis Jerichower Land entsprechende Kalkulationsunterlagen durch den Träger der Tageseinrichtung Kita „Weltentdecker“ (DRK)“ übergeben. Die Unterlagen für die Kita „Weltentdecker“ (DRK) wurden durch den Landkreis geprüft und für den Betrieb der Einrichtung Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen erstellt.

  

Grundlage für die Prüfung der eingereichten Kalkulationsunterlagen bildeten die Richtlinie für den Abschluss von Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen und der entsprechende Kostenkatalog des Landkreises Jerichower Land.

Bei der betreffenden Einrichtung handelt es sich um eine neue Kita, für die bis Juni 2022 eine Übergangsvereinbarung galt. Für die Kalkulation wurden Kosten für 6 Monate angegeben, da die Vereinbarung ab 01.07.2022 gelten soll.

Der Träger hat unter Verwendung des vorgegebenen Kalkulationsblattes für den Betrieb der Tageseinrichtung für das Haushaltsjahr 2022 unter Berücksichtigung der im 2 Jahr 2022 durchschnittlich erwarteten Belegung die voraussichtlich anfallenden Ausgaben der Einrichtung geplant. Er versichert einen sparsamen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Einsatz der Mittel.

Es ergeben sich nachfolgende monatliche Entgelte je Platz (Platzkosten) in Euro:

Betreuungs-

umfang in h

Kinder

0-3 Jahre

Kinder

3 Jahre bis Schuleintritt

Kinder

Hort

5

867,85 €

576,28 €

6

972,71 €

622,82 €

7

1.077,56 €

669,36 €

8

1.182,42 €

715,90 €

9

1.287,27 €

762,44 €

10

1.392,13 €

808,98 €

Aufgrund der Neuerrichtung der Einrichtung mit Betriebsaufnahme und daraus resultierend 0 Kinder unter 3 Jahren und 0 Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt zum Stichtag 01.03.2021 entfällt die Landes- und Landkreiszuweisung.

verbleibender Finanzbedarf 2022: 414.835,26 €  

Der verbleibende Finanzbedarf errechnet sich auf der Grundlage der durchschnittlich zu betreuenden Kinder multipliziert mit dem jeweiligen monatlichen Entgelt.

Im Jahr 2022 ist eine durchschnittliche Belegung von 26 Kindern 0-3 Jahre und 57 Kinder 3 Jahre bis zum Schuleintritt geplant.


Anlagen:


Der Stadtrat stimmt der Erklärung des erforderlichen Einvernehmens gemäß § 11a Abs. 1 KiFöG LSA zu der als Anlage beigefügten Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für den Betrieb der Tageseinrichtung „DRK Kindertagesstätte „Weltentdecker“ zu.    


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                        414.835,26 EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

2022             EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

365108406.531810                 

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich