Mit Beschluss 22/2022 am 3. März 2022 hat der Stadtrat die Haushaltssatzung und den Haushaltplan der Stadt Burg für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Die Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen wurde zum Teil versagt, sodass ein Beitrittsbeschluss erforderlich war. Dieser wurde am 19. Mai 2022 mehrheitlich herbeigeführt. Am 7. Juni 2022 verfügt der Bürgermeister eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 27 KomHVO.

Zu diesem Zeitpunkt ging die Verwaltung davon aus, dass sowohl für das Feuerwehrgerätehaus Burg als auch die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF 3000) für die Ortschaft Niegripp Fördermittel in Aussicht stehen. Entsprechende Anträge (29. März 2021 TLF 3000/ 25. März 2021 Neubau) waren gestellt. Die Mittel wurden im Rahmen der Gesamtfinanzierung in den Haushalt 2022 ff. eingestellt und eingeplant. Mit Bescheiden vom 15. August 2022 wurde für beide Investitionen die Gewährung von Fördermitteln für das Haushaltsjahr 2022 abgelehnt. Zwar waren die Investitionsvorhaben förderfähig, jedoch standen für Baumaßnahmen bzw. die Förderung von Feuerwehrfahrzeugen keine Haushaltsmittel im Jahr 2022 zur Verfügung, sodass die Anträge der Stadt Burg keine Berücksichtigung finden konnten.

Beide Investitionsvorhaben sind den pflichtigen unaufschiebbaren und unabweisbaren Aufgaben/Ausgaben des abwehrenden Brandschutzes zuzuordnen. Die planmäßige und zeitnahe Umsetzung ist, trotz Ablehnung einer Förderung, daher angezeigt. Da die abgelehnten Fördermittel Teil der Gesamtfinanzierung waren, muss die Gesamtfinanzierung neu geplant und aufgestellt werden. Mangels eigener Mittel und Deckungsmöglichkeiten aus den Haushaltsmitteln 2022 sind weitere Kreditmittel notwendig. 

Neben der Thematik Fördermittel Feuerwehr wirken steigende Kosten bei den Baumaßnahmen auf den kommunalen Haushalt. Die Kostenentwicklung für die Projekte „Digitalpakt“ in den Schulen und Feuerwehrgerätehaus erfordern ein Nachsteuern. Auch diese notwendigen zusätzlichen Mittel zur fristgerechten Umsetzung der geförderten Projekte müssen Kredit finanziert werden.

Um die Finanzierung der vorgenannten Maßnahmen sicherzustellen, sind die Erhöhungen der vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen (Details siehe Haushaltssatzung in Verbindung mit dem Vorbericht) mittels Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan durch den Stadtrat zu beschließen. Die Kreditermächtigung erhöht sich von 6.611.000 EUR um 1.930.200 EUR auf 8.541.200 EUR. Die Verpflichtungsermächtigung erhöht sich von 9.918.700 EUR um 2.000.000 EUR auf 11.918.700 EUR. Folglich sind Zins- und Tilgungsleistungen anzupassen.

Da sich der Nachtragshaushalt nur auf einige Positionen beschränkt, ist es nicht erforderlich das Haushaltssicherungskonzept zu ändern.


Anlagen:

Haushaltsplan und Haushaltssatzung


Der Stadtrat beschließt den 1. Nachtragshaushaltsplan und die 1. Nachtrags-haushaltssatzung 2022.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

Grundsatzbeschluss                

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich