Mit Beschluss 22/2022 am 3. März 2022 hat der Stadtrat die
Haushaltssatzung und den Haushaltplan der Stadt Burg für das Haushaltsjahr 2022
beschlossen. Die Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen wurde zum Teil
versagt, sodass ein Beitrittsbeschluss erforderlich war. Dieser wurde am 19.
Mai 2022 mehrheitlich herbeigeführt. Am 7. Juni 2022 verfügt der Bürgermeister
eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 27 KomHVO.
Zu diesem Zeitpunkt ging die Verwaltung davon aus, dass sowohl für das
Feuerwehrgerätehaus Burg als auch die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges
(TLF 3000) für die Ortschaft Niegripp Fördermittel in Aussicht stehen.
Entsprechende Anträge (29. März 2021 TLF 3000/ 25. März 2021 Neubau) waren
gestellt. Die Mittel wurden im Rahmen der Gesamtfinanzierung in den Haushalt
2022 ff. eingestellt und eingeplant. Mit Bescheiden vom 15. August 2022 wurde
für beide Investitionen die Gewährung von Fördermitteln für das Haushaltsjahr
2022 abgelehnt. Zwar waren die Investitionsvorhaben förderfähig, jedoch standen
für Baumaßnahmen bzw. die Förderung von Feuerwehrfahrzeugen keine
Haushaltsmittel im Jahr 2022 zur Verfügung, sodass die Anträge der Stadt Burg
keine Berücksichtigung finden konnten.
Beide Investitionsvorhaben sind den pflichtigen unaufschiebbaren und
unabweisbaren Aufgaben/Ausgaben des abwehrenden Brandschutzes zuzuordnen. Die
planmäßige und zeitnahe Umsetzung ist, trotz Ablehnung einer Förderung, daher
angezeigt. Da die abgelehnten Fördermittel Teil der Gesamtfinanzierung waren,
muss die Gesamtfinanzierung neu geplant und aufgestellt werden. Mangels eigener
Mittel und Deckungsmöglichkeiten aus den Haushaltsmitteln 2022 sind weitere
Kreditmittel notwendig.
Neben der Thematik Fördermittel Feuerwehr wirken steigende Kosten
bei den Baumaßnahmen auf den kommunalen Haushalt. Die Kostenentwicklung für die
Projekte „Digitalpakt“ in den Schulen und Feuerwehrgerätehaus erfordern ein
Nachsteuern. Auch diese notwendigen zusätzlichen Mittel zur fristgerechten
Umsetzung der geförderten Projekte müssen Kredit finanziert werden.
Um die Finanzierung der vorgenannten Maßnahmen sicherzustellen, sind die
Erhöhungen der vorgesehenen Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen
(Details siehe Haushaltssatzung in Verbindung mit dem Vorbericht) mittels
Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan durch den Stadtrat zu
beschließen. Die Kreditermächtigung erhöht sich von 6.611.000 EUR um
1.930.200 EUR auf 8.541.200 EUR. Die Verpflichtungsermächtigung
erhöht sich von 9.918.700 EUR um 2.000.000 EUR auf 11.918.700 EUR.
Folglich sind Zins- und Tilgungsleistungen anzupassen.
Da sich der Nachtragshaushalt nur auf einige Positionen beschränkt, ist
es nicht erforderlich das Haushaltssicherungskonzept zu ändern.
Anlagen:
Haushaltsplan und Haushaltssatzung
Der Stadtrat
beschließt den 1. Nachtragshaushaltsplan und die 1. Nachtrags-haushaltssatzung
2022.
Finanzielle Auswirkungen ?
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
Grundsatzbeschluss |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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nicht erforderlich |
