Der Wochenmarktbetrieb wird derzeit in der Fußgängerzone (Magdalenenplatz, Schartauer Straße, Magdeburger Straße) durchgeführt. Im Rahmen der Landesgartenschau (LAGA) im Jahr 2018 kann der Wochenmarkt aus verschiedenen Gründen nicht an seinem gewohnten Ort betrieben werden. Die Schartauer Straße ist während der LAGA eine der beiden Hauptbesucherstrecken und Verbindungsachse zwischen Goethepark und Flickschupark. Gleichzeitig wird auf dieser Strecke eine Wegebahn für Besucher der LAGA betrieben.

Die ersten Abstimmungen zum Sicherheitskonzept sowie in der Verkehrsplanung haben ergeben, dass die Durchführung separater Veranstaltungen o. ä. in der Schartauer Straße während der LAGA die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Sicherung des Brandschutzes und der Rettungswege erheblich beeinträchtigen könnten. Somit scheidet auch die direkte Einbindung des Wochenmarktbetriebes auf dieser Wegebeziehung aus. Die Verlegung der einzelnen Stände am derzeitigen Standort ist schon allein deshalb unmöglich, weil vor dem überwiegenden Teil der Wohn- und Geschäftshäuser Feuerwehraufstellflächen (Anleiterflächen) zur Absicherung des zweiten Rettungsweges bestehen.

Um der Deutschen Marktgilde e. G. als jahrelangen und erfolgreichen Betreiber des Wochenmarktes in der Stadt Burg jedoch eine Möglichkeit zur Durchführung des Wochenmarktbetriebes zu bieten, wurden zwei Varianten untersucht. Im Rahmen eines Ortstermins wurden der Deutschen Marktgilde e. G. beide Varianten vorgestellt, wobei die Gartenstraße seinerzeit noch keine Berücksichtung fand. Die Stellungnahme der Deutschen Marktgilde e. G. ist als Anlage 1 zur Beschlussvorlage beigefügt. Da die Schartauer Straße als Marktstandort aus zuvor genannten Gründen ausscheidet, kommen lediglich die beiden nachfolgenden Varianten zum Tragen:

Variante 1

Gummersbacher Platz und Gartenstraße (innerhalb der Fußgängerzone)

Vorteile                                                                                             Nachteile

-  Lage an der Peripherie des                                                     - kleinerer Platz

Besucherstromes (hohes Kundenpotential)     (geringere Einnahmen)

- Verbleib an der Einkaufsmeile                                              - keine ausreichende Stromversorgung

  (lediglich Verschiebung in westliche Richtung)                 (zusätzl. Versorgungspoller erforderlich)

- Skyliner als zusätzlicher Magnet daneben

- Symbiose zwischen Wochenmarkt und

  Innenstadthändlern bleibt erhalten

Variante 2

Rolandplatz

Vorteile                                                                                             Nachteile

-  ausreichende Größe                                                 - keine Besucherparkplätze

   (Einnahmen gleichbleibend)

                                                                                                              - ungünstigere Lage

- bekannter Standort

- gesamte Infrastruktur vorhanden                                       - Entzerren der gewachsenen Strukturen

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile zwischen beiden Standorten schlägt die Verwaltung vor, den Wochenmarkt für den Zeitraum der LAGA auf den Gummersbacher Platz zu verlegen. Dieser Standort ist zwar erheblich kleiner als der derzeitige Wochenmarktplatz und die Alternative Rolandplatz. Deshalb bietet sich an, zusätzlich den Bereich der Gartenstraße (innerhalb der Fußgängerzone) zu nutzen, um den Platzbedarf zu erweitern und den Wünschen der Deutschen Marktgilde e. G. in dieser Hinsicht etwas entgegen zu kommen. Insgesamt überwiegen jedoch die Vorteile des Standortes Gummersbacher Platz.

Von den zu erwartenden Besucherzahlen der LAGA sollten sowohl Wochenmarkt- als auch Innenstadthändler wirtschaftlich profitieren und können gleichzeitig die in den letzten Jahren gewachsenen gemeinschaftlichen Strukturen erhalten.

Auch die Parkplätze am Rolandplatz bleiben für die Kunden beider Geschäftsfelder bestehen, eine gleichbleibende Attraktivität wird dadurch erwartet. Zusätzliche Höhepunkte wie der am Gummersbacher Platz (unbefestigter Teil) errichtete Skyliner sollten ebenfalls dazu beitragen.

Die am Gummersbacher Platz noch fehlenden infrastrukturellen Voraussetzungen bezüglich Strom und Wasser sollen vorher als “flankierende Maßnahme“ realisiert werden und dienen künftig auch zur Absicherung weiterer Veranstaltungen im Bereich des Gummersbacher Platzes. Die Herstellungskosten müssen aus diesem Grunde nicht primär dem Wochenmarktbetrieb zugerechnet werden.

Gemäß bestehendem Sondernutzungsvertrag sind jährlich Sondernutzungsgebühren in Höhe von 11.200,00 EUR zur entrichten. Aufgrund der erheblichen Einschränkung der zur Verfügung stehenden Fläche (von ca. 1.300 m2 auf ca. 530 m2) soll diese Gebühr anteilig gesenkt werden und zwar auf 7.500,00 EUR für das Jahr 2018. Das entspricht einer ungefähren Reduzierung der Gebührenhöhe um zwei Drittel für den Zeitraum der LAGA.

Für den Fall, dass keine Einigung mit der Deutschen Marktgilde e. G. erzielt werden sollte, müsste der Sondernutzungsvertrag gekündigt werden. Ansonsten hätte der Vertragspartner einen Rechtsanspruch zur Weiterführung des Wochenmarktbetriebes am bisherigen Standort Schartauer Straße/Magdalenenplatz.


Anlagen:

 

1. Stellungnahme Deutsche Marktgilde e. G.

2. Vertragsentwurf Variante 1

3. Lageplan Variante 1

4. Vertragsentwurf Variante 2

5. Lageplan Variante 2


1.         Der Stadtrat beschließt die Durchführung des Wochenmarktbetriebes innerhalb des Zeitraumes der Landesgartenschau vom 21.04. - 07.10.2018 an einer der beiden nachfolgend genannten Varianten:

Variante 1

Gummersbacher Platz und Gartenstraße (innerhalb der Fußgängerzone)

Variante 2

Rolandplatz

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Vertragsänderung mit der Deutschen Marktgilde e. G. vorzunehmen.

Sollte die Deutsche Marktgilde e. G. der Vertragsänderung nicht zustimmen, so ist der Vertrag hilfsweise zu kündigen.


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

- 3.700,00EUR

Land:                                         EUR

                                                    EUR

Einnahmeverlust

Sonstige:                                EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                   EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                   EUR

                                                                    

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich