Der Wochenmarktbetrieb
wird derzeit in der Fußgängerzone (Magdalenenplatz, Schartauer Straße,
Magdeburger Straße) durchgeführt. Im Rahmen der Landesgartenschau (LAGA) im
Jahr 2018 kann der Wochenmarkt aus verschiedenen Gründen nicht an seinem
gewohnten Ort betrieben werden. Die Schartauer Straße ist während der LAGA eine
der beiden Hauptbesucherstrecken und Verbindungsachse zwischen Goethepark und
Flickschupark. Gleichzeitig wird auf dieser Strecke eine Wegebahn für Besucher
der LAGA betrieben.
Die ersten Abstimmungen zum Sicherheitskonzept sowie in der
Verkehrsplanung haben ergeben, dass die Durchführung separater Veranstaltungen
o. ä. in der Schartauer Straße während der LAGA die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Sicherung des Brandschutzes und
der Rettungswege erheblich beeinträchtigen könnten. Somit scheidet auch die
direkte Einbindung des Wochenmarktbetriebes auf dieser Wegebeziehung aus. Die
Verlegung der einzelnen Stände am derzeitigen Standort ist schon allein deshalb
unmöglich, weil vor dem überwiegenden Teil der Wohn- und Geschäftshäuser
Feuerwehraufstellflächen (Anleiterflächen) zur Absicherung des zweiten
Rettungsweges bestehen.
Um der Deutschen Marktgilde e. G. als jahrelangen und erfolgreichen
Betreiber des Wochenmarktes in der Stadt Burg jedoch eine Möglichkeit zur
Durchführung des Wochenmarktbetriebes zu bieten, wurden zwei Varianten
untersucht. Im Rahmen eines Ortstermins wurden der Deutschen Marktgilde e. G.
beide Varianten vorgestellt, wobei die Gartenstraße seinerzeit noch keine
Berücksichtung fand. Die Stellungnahme der Deutschen Marktgilde e. G. ist als
Anlage 1 zur Beschlussvorlage beigefügt. Da die Schartauer Straße als
Marktstandort aus zuvor genannten Gründen ausscheidet, kommen lediglich die
beiden nachfolgenden Varianten zum Tragen:
Variante 1
Gummersbacher Platz
und Gartenstraße (innerhalb der Fußgängerzone)
Vorteile Nachteile
- Lage an der Peripherie des - kleinerer Platz
Besucherstromes (hohes Kundenpotential) (geringere Einnahmen)
- Verbleib an der Einkaufsmeile - keine ausreichende Stromversorgung
(lediglich Verschiebung in westliche Richtung) (zusätzl. Versorgungspoller erforderlich)
- Skyliner als zusätzlicher Magnet daneben
- Symbiose zwischen Wochenmarkt und
Innenstadthändlern bleibt erhalten
Variante 2
Rolandplatz
Vorteile Nachteile
- ausreichende Größe -
keine Besucherparkplätze
(Einnahmen gleichbleibend)
-
ungünstigere Lage
- bekannter Standort
- gesamte Infrastruktur vorhanden -
Entzerren der gewachsenen Strukturen
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile zwischen beiden Standorten schlägt
die Verwaltung vor, den Wochenmarkt für den Zeitraum der LAGA auf den
Gummersbacher Platz zu verlegen. Dieser Standort ist zwar erheblich kleiner als
der derzeitige Wochenmarktplatz und die Alternative Rolandplatz. Deshalb bietet
sich an, zusätzlich den Bereich der Gartenstraße (innerhalb der Fußgängerzone)
zu nutzen, um den Platzbedarf zu erweitern und den Wünschen der Deutschen
Marktgilde e. G. in dieser Hinsicht etwas entgegen zu kommen. Insgesamt
überwiegen jedoch die Vorteile des Standortes Gummersbacher Platz.
Von den zu erwartenden Besucherzahlen der LAGA sollten sowohl
Wochenmarkt- als auch Innenstadthändler wirtschaftlich profitieren und können
gleichzeitig die in den letzten Jahren gewachsenen gemeinschaftlichen
Strukturen erhalten.
Auch die Parkplätze am Rolandplatz bleiben für die Kunden beider
Geschäftsfelder bestehen, eine gleichbleibende Attraktivität wird dadurch
erwartet. Zusätzliche Höhepunkte wie der am Gummersbacher Platz (unbefestigter
Teil) errichtete Skyliner sollten ebenfalls dazu beitragen.
Die am Gummersbacher Platz noch fehlenden infrastrukturellen
Voraussetzungen bezüglich Strom und Wasser sollen vorher als “flankierende
Maßnahme“ realisiert werden und dienen künftig auch zur Absicherung weiterer
Veranstaltungen im Bereich des Gummersbacher Platzes. Die Herstellungskosten
müssen aus diesem Grunde nicht primär dem Wochenmarktbetrieb zugerechnet
werden.
Gemäß bestehendem Sondernutzungsvertrag sind jährlich
Sondernutzungsgebühren in Höhe von 11.200,00 EUR zur entrichten. Aufgrund der
erheblichen Einschränkung der zur Verfügung stehenden Fläche (von ca. 1.300 m2
auf ca. 530 m2) soll diese Gebühr anteilig gesenkt werden und zwar
auf 7.500,00 EUR für das Jahr 2018. Das entspricht einer ungefähren Reduzierung
der Gebührenhöhe um zwei Drittel für den Zeitraum der LAGA.
Für den Fall, dass keine Einigung mit der Deutschen Marktgilde e. G.
erzielt werden sollte, müsste der Sondernutzungsvertrag gekündigt werden.
Ansonsten hätte der Vertragspartner einen Rechtsanspruch zur Weiterführung des
Wochenmarktbetriebes am bisherigen Standort Schartauer Straße/Magdalenenplatz.
Anlagen:
1. Stellungnahme
Deutsche Marktgilde e. G.
2. Vertragsentwurf
Variante 1
3. Lageplan Variante
1
4. Vertragsentwurf
Variante 2
5. Lageplan Variante
2
1. Der Stadtrat beschließt die Durchführung des Wochenmarktbetriebes innerhalb des Zeitraumes der Landesgartenschau vom 21.04. - 07.10.2018 an einer der beiden nachfolgend genannten Varianten:
Variante 1
Gummersbacher Platz und Gartenstraße (innerhalb der Fußgängerzone)
Variante 2
Rolandplatz
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Vertragsänderung mit der Deutschen Marktgilde e. G. vorzunehmen.
Sollte die Deutsche Marktgilde e. G. der Vertragsänderung nicht zustimmen, so ist der Vertrag hilfsweise zu kündigen.
Finanzielle Auswirkungen ?
X |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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davon Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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- 3.700,00EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Einnahmeverlust |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
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HH-Jahr: |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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