Betreff
Grundsatzbeschluss- Gigabitausbau Stadt Burg (inkl. Ortschaften und Ortsteile) - Eigenausbau durch TKU
Vorlage
151/2022
Art
Beschlussvorlage

Eine leistungsfähige und zuverlässige Breitbandinfrastruktur ist eine wichtige Voraussetzung zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Wirtschafts- und Lebensstandorts Burg. Infolge der schnellen Weiterentwicklung neuer Technologien und einer Vielzahl neuer digitaler Anwendungen ist bei Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern sowie öffentlichen Einrichtungen der Bandbreitenbedarf und das Datenvolumen in den vergangenen Jahren stark gestiegen. So sind bspw. neue Formen der Produktion, Industrieautomatisierungen, Streaming Angebote, Künstliche Intelligenz, vernetztes oder mobiles Arbeiten, Internet of Things und die gleichzeitige Nutzung bandbreitenintensiver Dienste wesentliche Treiber des wachsenden Bandbreitenbedarfs.

Gemäß des Gigabitbüros des Bundes (2021) steigt zwischen 2015-2025 das Datenvolumen pro Kopf um das 5-fache an, wobei bereits heute viele Haushalte Bandbreiten von ca. 100 Mbit/s benötigen. Ferner stellte die DIHK in ihrer Digitalisierungsumfrage 2022 fest, dass schnelles Internet mit Glasfasernetzen bis ins Gebäude für Unternehmen zukünftig entscheidend für deren Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit und die Voraussetzung für weitere Digitalisierungsschritte ist. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere im gewerblichen Bereich der Breitbandbedarf technologiebedingt kurzfristig massiv ansteigt.[1] Erst jüngst verdeutlichte die Corona-Pandemie wie unverzichtbar zuverlässige Internetanbindungen mit hohen Bandbreiten im Down- und im Uploadbereich sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich sind.

Daraus sind neue Bedarfe bzw. Anforderungen an die digitale Infrastruktur abzuleiten, um einerseits die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts nachhaltig zu sichern und andererseits die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Grundsätzlich erfolgt der Ausbau der Breitbandinfrastruktur in Deutschland eigenwirtschaftlich durch die Netzbetreiber, wobei die Telekommunikationsunternehmen ihre eigenwirtschaftlichen Ausbauprojekte an den Kriterien Rentabilität und Wirtschaftlichkeit bemessen. In Gebieten, in denen der Ausbau für die Telekommunikationsunternehmen nicht wirtschaftlich ist und ein Marktversagen festgestellt wird, unterstützt die Bundesregierung Kommunen durch das sogenannte Graue-Flecken-Förderprogramm. Förderfähig sind demnach alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen (sog. graue Flecken) und welche nicht innerhalb von drei Jahren eigenwirtschaftlich mit einem gigabitfähigen Netz ausgebaut werden. Darüber hinaus sind sozioökonomische Schwerpunkte, wie z.B. Gewerbegebiete, kleine und mittlere Unternehmen, Schulen und Krankenhäuser förderfähig, wenn sie nicht bereits gigabitfähig erschlossen sind. Einzelanschlüsse von Schulen, Krankenhäusern und Unternehmen in Gewerbegebieten sind jederzeit förderfähig, sofern ihnen im Download weniger als 500 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen.

Die Telekommunikationsunternehmen (TKUs) in Deutschland haben zuletzt jährlich rund 10 Milliarden Euro in den Ausbau der Netze investiert. Ein wachsender Anteil davon floss in den Ausbau der Glasfasernetze. In den vergangenen Jahren haben sich viele der im Glasfaserausbau aktiven Netzbetreiber mit zusätzlichem Expansionskapital ausgestattet, um ihre eigenwirtschaftlichen Ausbauaktivitäten in Deutschland ausweiten und beschleunigen zu können. Für die Kommunen sind das positive Entwicklungen, denn aufgrund des gestiegenen Wettbewerbs werden für die ausbauenden Netzbetreiber nun auch solche Regionen interessant, die beim eigenwirtschaftlichen Ausbau bislang kaum im Fokus gestanden haben. Gerade auch in den ländlichen Räumen lässt sich der Glasfaserausbau

so flächendeckender, schneller und – aus Sicht der Kommunen – ressourcenschonender

erreichen. Um einen möglichst effizienten Ausbau zu gewährleisten, bemühen sich die Netzbetreiber um Vereinbarungen mit den Kommunen. Grundsätzlich stellen alle Arten einer Zusammenarbeit mit einem Netzbetreiber, zum Beispiel auf der Basis einer gemeinsamen Erklärung oder Vereinbarung, eine Kooperation dar. [2]

Momentan liegen der Stadt Burg Anfragen zum Eigenausbau mehrerer ausbauwilliger TKU´s vor. Ziel ist es, unter Beachtung von Wettbewerbs- und Beihilferecht sowie Wahrung des Neutralitätsgebotes eine Kooperation mit dem TKU einzugehen, das den Glasfaserausbau in den unterversorgten Gebieten umfassend und effizient gewährleistet. Die Auswahl erfolgt nach folgenden Schwerpunkten:

-       Ausbaugebiet möglichst 100%

-       Ausbau nicht von Vorvermarktungsquote abhängig

-       offenes Netz

-       keine Kostenbeteiligung der Stadt am Ausbau

-       Regionalität der Anbieter

-       Referenzen.

Die Kooperationsvereinbarung wird nur mit einem TKU abgeschlossen. In Gebieten, in denen der Ausbau für das TKU nicht wirtschaftlich ist und ein Marktversagen festgestellt wird, unterstützt die Bundesregierung Kommunen durch das sogenannte Graue-Flecken-Förderprogramm. Förderfähig sind demnach alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen (sog. graue Flecken) und welche nicht innerhalb von drei Jahren eigenwirtschaftlich mit einem gigabitfähigen Netz ausgebaut werden. Sollten solche unwirtschaftlichen Gebiete aus der Planung erkennbar sein, sind die mit Beschlusstenor in den Punkten 4 und 5 formulierten Aufgabenstellungen umzusetzen, um einen flächendeckenden Ausbau zu gewährleisten. Die Beauftragung der externen Beratungsleistungen an ein zertifiziertes Breitbandunternehmen dient der Sicherstellung der fachlichen Begleitung des Ausbaus. Diese Expertise ist sehr fachspezifisch und nicht im Hause vorhanden.

Anmerkung zu Pkt. 3. Bereitstellung der erforderlichen Eigenanteile:

Die Maßnahme war im HH-Jahr 2022 nicht geplant, sodass die erforderlichen Eigenanteile für die Beraterleistungen i.H.v. 10.000 EUR (20%) nicht im HH veranschlagt sind. Somit stellt dies eine überplanmäßige Ausgabe dar. Für die Gesamtkosten der Beratungsleistungen werden Fördermittel beantragt. Die überplanmäßige Ausgabe sowie eine ggf. erforderlich werdende Übertragung der Haushaltsmittel in das Jahr 2023 sind von der Bescheidung der Fördermittel im Jahr 2022 abhängig. Die Übertragung erfolgt zweckgebunden. 



[1] Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK, 2022): Zeit für den digitalen Aufbruch, Die IHK-Umfrage zur Digitalisierung, abrufbar unter https://www.dihk.de/resource/blob/65850/53d8cb00755f2a2ce14532eb3fc9d45e/digitalisierungs umfrage-2022-data.pdf (letzter Zugriff:30.09.2022).

Gigabitbüro des Bundes (2021): Projektmanagement im Gigabitausbau für Kommunen von A bis Z

[2] Kommunale Orientierungshilfe zum eigenwirtschaftlichen Ausbau, Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Mai 2022


Anlagen:


1.)    Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit einem TKU zum eigenwirtschaftlichen Ausbau eines Gigabit- Breitbandnetzes (Glasfaser) in der Stadt Burg inkl. Ortschaften und Ortsteilen.

2.)    Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, für die notwendigen Beratungsleistungen an ein externes Beratungsunternehmen zu beauftragen, welches die Stadt Burg in der Durchführung des im 1.) benannten Projektes begleitet. Voraussetzung dafür ist die Bewilligung von Fördermitteln in Höhe von mind. 80%.

3.)    Die Stadt Burg stellt die finanziellen Mittel (Eigenanteile) für die externe fachliche Begleitung zur Verfügung. Diese sind für den Haushalt 2023 angemeldet.

4.)    Insofern der eigenwirtschaftliche Ausbau mit keinem Anbieter auf dem gesamten Gemeindegebiet (Ausbaugebiet) erfolgen kann und somit „Graue Flecken“ gem. Gigabit Richtlinie des Bundes vom 26. April 2021 entstehen, ermächtigt der Stadtrat die Verwaltung eine Förderung von Beratungsleistungen gem. o.g. Richtlinie zu beantragen, um ein externes Beratungsunternehmen zur fachlichen Umsetzung zu beauftragen.

5.)    Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, insofern der eigenwirtschaftliche Ausbau nicht für das gesamte Gemeindegebiet vereinbart werden kann, ein Markterkundungsverfahren gem. Gigabit Richtlinie des Bundes vom 26. April 2021 durchzuführen.



Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

50.000,00                            EUR

Land:40.000,00                     EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:2023

     50.000,00 EUR

Produktsachkonto

BM

Folgejahr:

                     EUR

57111000.501920                   

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich