Betreff
Bestätigung des Konzeptvorschlages des Ehle/Ihle Verbandes zur Umgestaltung der Beeke zwischen Burg und Detershagen
Vorlage
005/2023
Art
Beschlussvorlage

Der Ehle/Ihle Verband beabsichtigt die Beeke im Bereich zwischen Burg und Detershagen zu renaturieren. Dabei soll die Beeke mäandrierend, ähnlich ihres Flurstückes, gestaltet werden. Um die benötigten Flächen zu erhalten, ist ein Flurbereinigungsverfahren mit dem ALFF Altmark angedacht. Dabei soll ein neues breiteres Flurstück für die Beeke entstehen. Dieses neue Flurstück sollte nach Meinung des Ehle/Ihle Verbandes in das Eigentum der Stadt Burg übergehen. Bisher kreuzt der tatsächliche Verlauf der Beeke mehrfach das Flurstück 150862-002-00063/017, was den ursprünglichen Gewässerverlauf darstellt. Als Eigentümer ist dort „Die Anlieger“ vermerkt.

In den letzten vier Jahren wurde durch den Verband festgestellt, dass das Wasser länger in unserer Landschaft verbleiben muss. Ziel ist nicht mehr der ungehinderte schnelle Wasserabfluss. Durch die Fließwegverlängerung soll die Wasserabgabe verzögert werden und neuer Lebensraum entstehen, der die Artenvielfalt unterstützt. Weiterhin sollen die Grundstücksgrenzen geordnet werden, weil diese nicht mehr dem tatsächlichen Verlauf entsprechen (siehe Konzept).

Eine rechtliche Verpflichtung zur Übernahme gibt es nach Meinung des Verbands nicht. Das WG LSA kennt hier keine Regelung hinsichtlich der Kommunen.

Es ist allerdings so, dass die Kommunen Mitglieder des UHV sind und nicht Privatpersonen.

Insofern liegt es nahe, dass die Gewässer, nachdem die Umgestaltung mit öffentlichen Mitteln erfolgt ist, der eigentumsrechtlichen Verfügbarkeit dem Privateigentum entzogen und aus Gründen der Rechtsklarheit und –sicherheit und der Nachhaltigkeit in die öffentliche Hand überführt wird. Gewässer 2. Ordnung gehören der unteren Verwaltungsstufe an und wären von Ihrer Bedeutung mit den Gemeindestraßen vergleichbar.

Weiterhin wäre es für die Kreisstadt des Jerichower Landes bedeutsam, im Rahmen ihres Klimakonzeptes vorweisen zu können, dass bereits heute Projekte umgesetzt werden, die den Folgen des Klimawandels entgegentreten und die Biodiversität fördern. Eine wasserführende Beeke würde zumindest die Folgen des Klimawandels mindern.

Die Stadt Burg könnte durch die Übernahme des Flurstückes dieses Projekt ermöglichen.

Bei dem Projekt an der Beeke geht es momentan um die Grundlagenermittlung und um die Vorplanung (HOAI LP 1 und 2). Da dieses Vorhaben nur umgesetzt werden kann, wenn die Grundstücksvoraussetzungen gegeben sind, wird dies im Vorfeld erkundet. Geplant ist ein Flurstück der Beeke mit einer größeren Breite als bisher zu schaffen, um diese danach zu renaturieren. Um dies zu erreichen, muss im Zuge eines Flächentausches das Flurstück der Beeke vergrößert werden und die anliegenden Flurstücke größengleich neu zugeschnitten werden. Dies ist in Zusammenarbeit mit dem ALFF und der Landgesellschaft vorgesehen.

Das bisherige Flurstück der Beeke gehört laut ALKIS den „Anliegern“. Das neu geschnittene Flurstück der Beeke muss nach dem Verfahren einen Eigentümer haben, der in diesem Fall die Stadt Burg sein soll. Als nächsten Schritt würde der Ehle/Ihle Verband nach Wegen zur Finanzierung suchen. Erste Gespräche dazu sind schon erfolgt. Erst danach würde ein Ing.-Büro mit der Planung ab LP 3 beginnen. Im Zuge der LP4 (Genehmigungsplanung) wird der Landkreis das Projekt prüfen und eine Plangenehmigung wird erstellt. Im Vorfeld werden Gespräche mit den Anliegern und Bewirtschaftern geführt, um eine Zustimmung zum Projekt zu erlangen. Somit kann danach die Umsetzung mittels Flurbereinigung erfolgen. Dies gelingt aber erst nach der grundsätzlichen Bereitschaft der Stadt Burg, dass Flurstück zu übernehmen.

Aus der Sicht des Fachbereiches Stadtentwicklung und Bauen wird der beabsichtigten Maßnahme und der künftigen Zuordnung des durch Flurbereinigung neu entstehenden Flurstückes für das Gewässer II. Ordnung „Beeke“ an die Stadt Burg zugestimmt.

Die Stellungnahme des Landkreises liegt bereits vor:

Der Renaturierung der Beeke zwischen Detershagen und Burg wird aus wasserwirtschaft-licher Sicht zugestimmt.

Eine Verlegung möglichst in den mäandrierenden Altlauf des Flurstücks Detershagen, Flur 2, Flurstück 63/17 wird als Beitrag zur Wasserrückhaltung und ökologischen Aufwertung durch die geplante Gewässerunterhaltung gesehen.

Die Zielstellung der Übernahme des Flurstücks in die öffentliche Hand durch entsprechenden Flächentausch wird befürwortet.

Die für das Vorhaben notwendigen Verfahren sind in Zusammenarbeit mit den Trägern öffentlicher Belange zu entscheiden.

Dieser Beschluss ist notwendig, da es sich um die Übernahme neuer Aufgaben handelt, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Siehe § 45 Abs. 2 Nr. 20 KVG LSA.

Kosten entstehen für die Stadt Burg nicht.


Anlagen:


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Umsetzung des Konzeptvorschlages des Ehle/ Ihle Verbandes, die Beeke zwischen Burg und Detershagen zu renaturieren und die zukünftige Zuordnung des durch Flurbereinigung neu entstehenden Flurstückes für das Gewässer II. Ordnung an die Stadt Burg.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

X

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich