Der Ehle/Ihle
Verband beabsichtigt die Beeke im Bereich zwischen Burg und Detershagen zu
renaturieren. Dabei soll die Beeke mäandrierend, ähnlich ihres Flurstückes,
gestaltet werden. Um die benötigten Flächen zu erhalten, ist ein
Flurbereinigungsverfahren mit dem ALFF Altmark angedacht. Dabei soll ein neues
breiteres Flurstück für die Beeke entstehen. Dieses neue Flurstück sollte nach
Meinung des Ehle/Ihle Verbandes in das Eigentum der Stadt Burg übergehen.
Bisher kreuzt der tatsächliche Verlauf der Beeke mehrfach das Flurstück
150862-002-00063/017, was den ursprünglichen Gewässerverlauf darstellt. Als
Eigentümer ist dort „Die Anlieger“ vermerkt.
In den letzten vier
Jahren wurde durch den Verband festgestellt, dass das Wasser länger in unserer
Landschaft verbleiben muss. Ziel ist nicht mehr der ungehinderte schnelle
Wasserabfluss. Durch die Fließwegverlängerung soll die Wasserabgabe verzögert
werden und neuer Lebensraum entstehen, der die Artenvielfalt unterstützt.
Weiterhin sollen die Grundstücksgrenzen geordnet werden, weil diese nicht mehr
dem tatsächlichen Verlauf entsprechen (siehe Konzept).
Eine rechtliche
Verpflichtung zur Übernahme gibt es nach Meinung des Verbands nicht. Das WG LSA
kennt hier keine Regelung hinsichtlich der Kommunen.
Es ist allerdings
so, dass die Kommunen Mitglieder des UHV sind und nicht Privatpersonen.
Insofern liegt es
nahe, dass die Gewässer, nachdem die Umgestaltung mit öffentlichen Mitteln
erfolgt ist, der eigentumsrechtlichen Verfügbarkeit dem Privateigentum entzogen
und aus Gründen der Rechtsklarheit und –sicherheit und der Nachhaltigkeit in
die öffentliche Hand überführt wird. Gewässer 2. Ordnung gehören der unteren
Verwaltungsstufe an und wären von Ihrer Bedeutung mit den Gemeindestraßen
vergleichbar.
Weiterhin wäre es
für die Kreisstadt des Jerichower Landes bedeutsam, im Rahmen ihres
Klimakonzeptes vorweisen zu können, dass bereits heute Projekte umgesetzt
werden, die den Folgen des Klimawandels entgegentreten und die Biodiversität
fördern. Eine wasserführende Beeke würde zumindest die Folgen des Klimawandels
mindern.
Die Stadt Burg
könnte durch die Übernahme des Flurstückes dieses Projekt ermöglichen.
Bei dem Projekt an
der Beeke geht es momentan um die Grundlagenermittlung und um die Vorplanung
(HOAI LP 1 und 2). Da dieses Vorhaben nur umgesetzt werden kann, wenn die
Grundstücksvoraussetzungen gegeben sind, wird dies im Vorfeld erkundet. Geplant
ist ein Flurstück der Beeke mit einer größeren Breite als bisher zu schaffen,
um diese danach zu renaturieren. Um dies zu erreichen, muss im Zuge eines
Flächentausches das Flurstück der Beeke vergrößert werden und die anliegenden
Flurstücke größengleich neu zugeschnitten werden. Dies ist in Zusammenarbeit
mit dem ALFF und der Landgesellschaft vorgesehen.
Das bisherige Flurstück
der Beeke gehört laut ALKIS den „Anliegern“. Das neu geschnittene Flurstück der
Beeke muss nach dem Verfahren einen Eigentümer haben, der in diesem Fall die
Stadt Burg sein soll. Als nächsten Schritt würde der Ehle/Ihle Verband nach
Wegen zur Finanzierung suchen. Erste Gespräche dazu sind schon erfolgt. Erst
danach würde ein Ing.-Büro mit der Planung ab LP 3 beginnen. Im Zuge der LP4
(Genehmigungsplanung) wird der Landkreis das Projekt prüfen und eine
Plangenehmigung wird erstellt. Im Vorfeld werden Gespräche mit den Anliegern
und Bewirtschaftern geführt, um eine Zustimmung zum Projekt zu erlangen. Somit
kann danach die Umsetzung mittels Flurbereinigung erfolgen. Dies gelingt aber
erst nach der grundsätzlichen Bereitschaft der Stadt Burg, dass Flurstück zu
übernehmen.
Aus der Sicht des
Fachbereiches Stadtentwicklung und Bauen wird der beabsichtigten Maßnahme und
der künftigen Zuordnung des durch Flurbereinigung neu entstehenden Flurstückes
für das Gewässer II. Ordnung „Beeke“ an die Stadt Burg zugestimmt.
Die Stellungnahme
des Landkreises liegt bereits vor:
Der Renaturierung
der Beeke zwischen Detershagen und Burg wird aus wasserwirtschaft-licher Sicht
zugestimmt.
Eine Verlegung
möglichst in den mäandrierenden Altlauf des Flurstücks Detershagen, Flur 2,
Flurstück 63/17 wird als Beitrag zur Wasserrückhaltung und ökologischen
Aufwertung durch die geplante Gewässerunterhaltung gesehen.
Die Zielstellung der
Übernahme des Flurstücks in die öffentliche Hand durch entsprechenden
Flächentausch wird befürwortet.
Die für das Vorhaben
notwendigen Verfahren sind in Zusammenarbeit mit den Trägern öffentlicher
Belange zu entscheiden.
Dieser Beschluss ist
notwendig, da es sich um die Übernahme neuer Aufgaben handelt, für die keine
gesetzliche Verpflichtung besteht. Siehe § 45 Abs. 2 Nr. 20 KVG LSA.
Kosten entstehen für
die Stadt Burg nicht.
Anlagen:
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Umsetzung des Konzeptvorschlages des Ehle/ Ihle Verbandes, die Beeke zwischen Burg und Detershagen zu renaturieren und die zukünftige Zuordnung des durch Flurbereinigung neu entstehenden Flurstückes für das Gewässer II. Ordnung an die Stadt Burg.
Finanzielle Auswirkungen ?
|
ja |
|
X |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
|
|
|
Folgejahr: |
EUR |
|
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
|
Anzeige |
|