Bisheriger Verfahrensstand
Der Stadtrat der Stadt Burg hat mit Beschluss vom 18.12.2008 den
Bebauungsplan Nr. 77 Gewerbegebiet „Troxel“, Erweiterung im westlichen Bereich
als Satzung beschlossen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr.
52 der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau
und Schartau am 19.12.2008 trat der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in
Kraft.
Der Bebauungsplan wurde durch das ansässige Unternehmen Arcelor Mittal
SSC Deutschland GmbH, Niederlassung Burg 2007 initiiert, um eine Erweiterung
des Produktionsstandortes zu ermöglichen. Die unmittelbaren Baupotentiale des
Unternehmens waren ausgeschöpft, so dass eine Erweiterung in den westlichen
Bereich hinein ermöglicht werden sollte.
Die Erweiterung des Standortes und somit die mit dem Plan verbundenen
Eingriffe in Natur und Landschaft sind bis heute nicht erfolgt, obwohl
Baurechte vorbereitet wurden und im Vertrauen auf den vertraglich vereinbarten
Ausgleich der Bebauungsplan in Kraft gesetzt wurde. Die Durchführung des sich
daraus ergebenden naturschutzfachlichen Ausgleichs ist ebenfalls nicht erfolgt.
Eine Rückfrage an das Unternehmen im Oktober 2021 zu den weiteren
mittelfristigen Absichten ergab, dass das Unternehmen weder kurzfristig noch absehbar
aufgrund stark geänderter Rahmenbedingungen eine Erweiterung durchführen wird.
Eine Durchführung des Ausgleichs zur Sicherung der geschaffenen Baurechte kann
(und sollte unter diesen geänderten Rahmenbedingungen) ebenfalls nicht
erfolgen. Aus diesem Grund wurde am 3. März 2022 die Einleitung des
Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes beschlossen.
In Anwendung von § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB ist das
Aufhebungsverfahren des Bebauungsplanes als Regelverfahren der Aufstellung
eines Bebauungsplanes zu führen. Der Stadtrat hat am 03.03.2022 die Einleitung
des Aufhebungsverfahrens und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt. Auf die Auslage wurde im
Amtsblatt Nr. 9 Jahrgang 26 der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen,
Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau am 24.03.2022 hingewiesen. Die Auslage
wurde vom 01.04.2022 bis 18.04.2022 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Landesplanung (§1 Abs. 4 BauGB)
und der umliegenden Gemeinden (§2 Abs. 2 BauGB) wurde parallel mit Schreiben
vom 25.03.2022 durchgeführt. Während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens
sind keine Anregungen und Hinweise eingegangen, die eine Überarbeitung der
Inhalte der Aufhebungssatzung erforderten.
Der Stadtrat hat den Entwurf der Aufhebungssatzung des Bebauungsplanes
Nr. 77 Gewerbegebiet „Troxel“ in der Fassung vom Juni 2022 am 15.09.2022 als
Entwurf beschlossen und diesen zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung
für die Dauer eines Monats gern. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Entwurf der
zugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichtes wurde gebilligt. Auf
die Auslage wurde im Amtsblatt Nr. 28 Jahrgang 26 der Stadt Burg mit den
Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau am 29.09.2022
hingewiesen. Die Auslage wurde vom 10.10.2022 bis 11.11.2022 durchgeführt. Der
Entwurf wurde ebenfalls für die Durchführung der Beteiligung der Behörden und
Träger sonstiger öffentlicher Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
6.10.2022 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Erläuterung zum Inhalt der Beschussfassung
In der Anlage 1 zu diesem Beschluss wurden die Stellungnahmen aus der
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zusammengefasst und soweit notwendig mit
einer Wertung versehen. Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § Abs. 2
BauGB ist keine Stellungnahme zum Planverfahren eingegangen. Ein Beschluss über
Änderungen der geplanten Aufhebungssatzung ist aus Sicht der Verwaltung nicht
erforderlich. Die vorgeschlagenen Änderungen in der Begründung der Satzung sind
in Anlage 2 rot hervorgehoben.
Weiteres Verfahren
Gemäß Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des
Beteiligungsverfahrens eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind
mitzuteilen. Die Verwaltung wird im Anschluss den Satzungsbeschluss
vorbereiten.
Anlagen: Anlage 1_ Anlage zur Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Anlage 2 Begründung mit Umweltbericht
- Über die während des Beteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf eingegangenen Stellungnahmen wird, wie in der Anlage dargestellt, entschieden.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soweit diese Stellungnahmen abgegeben haben, über die beschlossen worden ist, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zum erfolgten Beschluss in Kenntnis zu setzen.
- Der Satzungsentwurf und die dazugehörige Begründung sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB vorzubereiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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