Die Stadt Burg ist als
Standort für Camping- und Caravanbesucher über die Stadtgrenzen hinaus bekannt
und verzeichnet in den Sommermonaten auf der verpachteten Fläche „Campingplatz
am Niegripper See“ eine steigende Auslastung. Zudem ist vermehrt eine unerlaubte
Nutzung des Hundestrandes durch Reisemobilisten zu verzeichnen. Dies
verdeutlicht die Attraktivität des Standortes sowie die Nachfrage dieser
Touristenzielgruppe.
Die Stadt Burg ist noch im
Besitz der vom „Campingplatz am Niegripper See“ gegenüberliegenden Fläche mit
ca. 14.775 m2 (im Volksmund Hundestrand genannt; siehe hierzu Anlage
01).
Bereits vor Jahren hat die
Stadt Burg dem Stadtrat ein Konsolidierungsangebot hinsichtlich der Entwicklung
von Bungalowgrundstücken unterbreitet (Beschluss Nummer: 114/2014), welches
mehrheitlich abgelehnt wurde. Gründe dafür waren die Berücksichtigung eines
Weges parallel zur Wasserlinie sowie Forderungen und Wünsche der Angler.
Nunmehr
könnte eine Weiterentwicklung und Attraktivierung der Fläche für Reisemobilstellplätze
(Zweckgebundene Verpachtung oder Verkauf) eine weitere Konsolidierungsmaßnahme
darstellen, unter Berücksichtigung der öffentlichen Zugänglichkeit (Verbleib
eines fußläufigen, öffentlicher Weg entlang der Ufer- bzw. Wasserkante).
Planungs- & Baukosten müssten vollständig vom Bieter getragen werden.
Zur
Eruierung einer möglichen Veräußerung der Fläche trat die Stadt Burg an den
Pächter des „Campingplatzes am Niegripper See“ heran. Im Sinne des
Konkurrenzschutzes (Konkurrenzschutz aus § 581 Abs. 2 i.V.m. § 535 Abs. 1 BGB)
wurde bei beim benachbarten Pächter des „Campingplatzes am Niegripper See“ im
Jahr 2022 die Möglichkeit zur Pacht oder Kauf der genannten Fläche offeriert.
Der Pächter lehnte diese Exklusivmöglichkeit ab. Aufgrund dessen wäre es nun
möglich, die Fläche zur zweckgebundenen Nutzung auszuschreiben.
Eine
Entscheidung zur Art der Veräußerung (Verpachtung oder Verkauf) bleibt dem
Stadtrat nach Vorliegen und Auswertung der Konzepte und Angebote etwaiger
Bieter vorbehalten.
Neben
der Attraktivierung der Fläche für den Tourismus und Befriedigung der
Nachfrageseite erhofft sich die Stadtverwaltung eine Einnahmengenerierung aus
Verpachtung oder Verkauf der Fläche.
Folgende
Argumente sprechen weiterhin für eine touristische Nutzung der Fläche:
1.
Stadt Burg - Steigende Auslastung des „Campingplatzes Niegripper See“
> siehe hierzu Anlage 02 - Mitteldeutsche
Verlags- und Druckhaus GmbH (Hrsg.) Mein Burg (2021) 151 000 Klicks in einem
Monat, Ausgabe Juli, Magdeburg vom 28. Juli 2021, S. 4 f.
2.
Land Sachsen-Anhalt - Steigerung der Übernachtungen auf Wohnmobil- &
Campingplätzen + 27,4%
> siehe hierzu Anlage 03: Bundesverband der
Campingwirtschaft in Deutschland e.V.
(2020) „Juli 2020 bringt Campingrekord trotz Corona“, online unter: https://www.bvcd.de/presse/detail/juli-2020-bringt-campingrekord-trotz-corona.html, vom 13.10.2022
3.
Deutschlandweit - Steigerung der Neuzulassungen von 2016 zu 2021 liegt bei +
61,7 %
> siehe hierzu: Anlage 04: dwif (2021)
„Wirtschaftsfaktor Campingplatz- und Reisemobil-Tourismus in Deutschland
2020/2021“ S. 22, online unter:
https://www.civd.de/wp-content/uploads/2019/05/dwif-Wifa-Camping-und-Reisemobiltourismus.pdf
4.
Aussagen im Konzept „Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion
Magdeburg“
4.1
hoher Identifikationswert für die Kulturlandschaft „Flusslandschaft Niegripp“,
welchen es zu Entwickeln gilt. (S. 41).
4.2
Ausbau des Tourismus als Wirtschaftszweig durch Umsetzung des Masterplanes
Tourismus Sachsen-Anhalt 2020 zum Geschäftsfeld „Kultur & Städte“ sowie
„Aktiv & Natur“ mittels Schaffung von Anreizen für gewerbliches Engagement
/ infrastrukturelle Investitionen (siehe S. 96f).
4.3
Festlegung des Standortes Burg mit Niegripp und Elbe-Havel-Kanal als Standort
für Wassersport und wassertouristische Angebote, da Bestandteil „Blaues Band“
(S. 97).
4.4
Listung Niegripper See als regional bedeutende Freizeitanlage aufgrund
Entwicklung Wassersport + Campingtourismus mit 36.000 Gästen im Jahr 2012 sowie
durch die Verbindung zum Elberadweg (S. 99f).
> siehe hierzu Anlage 05: „Regionaler
Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg“, 2. Entwurf (Beschluss RV
07/2020 am 29.09.2020), online unter: https://www.regionmagdeburg.de/media/custom/493_1091_1.PDF?1602224785
Die
Anlagen sind dem Beschluss beigefügt.
Anlagen:
1.
Der Stadtrat spricht sich grundsätzlich für die zweckgebundene Verpachtung oder
Verkauf des Hundestrandes für Reisemobile aus.
2.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt Ausschreibungsunterlagen zu erarbeiten.
3.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt eine Ausschreibung zu tätigen.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
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EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |