Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 mit
einem Änderungsantrag mehrheitlich dafür gestimmt, sodass die Vorlage 008/2023
zur Beratung in den Bau- und Ordnungsausschuss verwiesen wird. Demzufolge
ergibt sich die neue Beratungsfolge (Bau- und Ordnungsausschuss 21.03.23,
Hauptausschuss 13.04.23, Stadtrat 27.04.23).
Ausgangspunkt zur Schaffung eines
innerstädtischen „Standard“ Reisemobilstellplatzes ist der steigende Bedarf
an Reisemobilstellplätzen. Weiterhin ist eine Investition in einer solchen
Maßnahme als Mittel zur Einnahmengenerierung im Rahmen des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Burg (bei Magdeburg) zu
betrachten (Konsolidierungsmaßnahme Nr. 68).
Details zur Nachfrageentwicklung,
Charakterisierung der Zielgruppe sowie Infrastruktur, Standortanalyse,
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Umsetzung sind im beigefügten Kurzkonzept
erläutert.
Neben der touristischen
Standortaufwertung (durch Schaffung eines innerstädtischen
Reisemobilstellplatzes) der Stadt Burg und den dazugehörigen Einnahmen
(direktes Einkommen), sind besonders die wirtschaftlichen Synergieeffekte für
die lokale Wirtschaft (indirektes Einkommen) von Bedeutung.
Die Standortwahl eines
innerstädtischen Reisemobilstellplatzes nebst der städtischen Schwimmhalle wird
durch den hohen Grad der Vernetzung mit touristischen (Sehenswürdigkeiten,
ruhige und zentrale Lage, Anschlussmöglichkeiten an Rad- und Wanderwege,
Fernstraßen) bzw. Freizeitangeboten (Schwimmhalle, Einkaufsmöglichkeiten)
begründet.
Der Vertrieb des innerstädtischen
Reisemobilstellplatzes kann durch das SG Tourismusmanagement (nachgeordnete
Einrichtung Tourist-Information) erfolgen.
Eine Grobkostenschätzung (Stand
09/2022) zur Erschließung eines innerstädtischen Reisemobilstellplatzes
(Baustelleneinrichtung, Straßenbau, Ausstattung und Leitungsbau) am Standort
Schwimmhalle Burg wurde kalkuliert mit Bau- und Planungskosten brutto i.H.v.
ca. 197.540,00 EUR. Ausgehend von durchschnittlichen einer Auslastung i.H.v.
21% (siehe Statistik) und einer Nutzungsdauer von 35 Jahren ergibt sich eine
Amortisationsdauer von ca. 18,8 Jahren und Einnahmen (direkt) von ca.
376.500,00 EUR (35 Jahre Nutzungsdauer).
Die Anlagen sind dem Beschluss
beigefügt:
- Kurzkonzept
- Planskizze
- Grobkostenschätzung
Anlagen:
1. Der
Stadtrat spricht sich grundsätzlich für die Errichtung eines innerstädtisches
Reisemobilstellplatzes am Standort nebst Schwimmhalle aus.
2. Die
erforderlichen finanziellen Mittel werden für die Jahre 2023 (Planungskosten)
sowie 2024 (Umsetzung Baumaßnahme) in der Haushaltsplanung aufgenommen.
3. Die
Stadtverwaltung berichtet über die weitere Entwicklung.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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197.540,00
EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr 2023: |
33.320,00 EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr 2024: |
164.220,00
EUR |
54610 1503 685200 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |