Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 mit einem Änderungsantrag mehrheitlich dafür gestimmt, sodass die Vorlage 008/2023 zur Beratung in den Bau- und Ordnungsausschuss verwiesen wird. Demzufolge ergibt sich die neue Beratungsfolge (Bau- und Ordnungsausschuss 21.03.23, Hauptausschuss 13.04.23, Stadtrat 27.04.23).

Ausgangspunkt zur Schaffung eines innerstädtischen „Standard“ Reisemobilstellplatzes ist der steigende Bedarf an Reisemobilstellplätzen. Weiterhin ist eine Investition in einer solchen Maßnahme als Mittel zur Einnahmengenerierung im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Burg (bei Magdeburg) zu betrachten (Konsolidierungsmaßnahme Nr. 68).

Details zur Nachfrageentwicklung, Charakterisierung der Zielgruppe sowie Infrastruktur, Standortanalyse, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Umsetzung sind im beigefügten Kurzkonzept erläutert.

Neben der touristischen Standortaufwertung (durch Schaffung eines innerstädtischen Reisemobilstellplatzes) der Stadt Burg und den dazugehörigen Einnahmen (direktes Einkommen), sind besonders die wirtschaftlichen Synergieeffekte für die lokale Wirtschaft (indirektes Einkommen) von Bedeutung.

Die Standortwahl eines innerstädtischen Reisemobilstellplatzes nebst der städtischen Schwimmhalle wird durch den hohen Grad der Vernetzung mit touristischen (Sehenswürdigkeiten, ruhige und zentrale Lage, Anschlussmöglichkeiten an Rad- und Wanderwege, Fernstraßen) bzw. Freizeitangeboten (Schwimmhalle, Einkaufsmöglichkeiten) begründet. 

Der Vertrieb des innerstädtischen Reisemobilstellplatzes kann durch das SG Tourismusmanagement (nachgeordnete Einrichtung Tourist-Information) erfolgen.

Eine Grobkostenschätzung (Stand 09/2022) zur Erschließung eines innerstädtischen Reisemobilstellplatzes (Baustelleneinrichtung, Straßenbau, Ausstattung und Leitungsbau) am Standort Schwimmhalle Burg wurde kalkuliert mit Bau- und Planungskosten brutto i.H.v. ca. 197.540,00 EUR. Ausgehend von durchschnittlichen einer Auslastung i.H.v. 21% (siehe Statistik) und einer Nutzungsdauer von 35 Jahren ergibt sich eine Amortisationsdauer von ca. 18,8 Jahren und Einnahmen (direkt) von ca. 376.500,00 EUR (35 Jahre Nutzungsdauer).

Die Anlagen sind dem Beschluss beigefügt:

- Kurzkonzept

- Planskizze

- Grobkostenschätzung


Anlagen:


1. Der Stadtrat spricht sich grundsätzlich für die Errichtung eines innerstädtisches Reisemobilstellplatzes am Standort nebst Schwimmhalle aus.

2. Die erforderlichen finanziellen Mittel werden für die Jahre 2023 (Planungskosten) sowie 2024 (Umsetzung Baumaßnahme) in der Haushaltsplanung aufgenommen.

3. Die Stadtverwaltung berichtet über die weitere Entwicklung.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                        197.540,00 EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr 2023:

33.320,00      EUR

Produktsachkonto

Folgejahr 2024:

   164.220,00 EUR

54610 1503 685200                   

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich