IMit dem
Beschluss zur Gründung des Fachbereich 4 hat sich der Stadtrat im Bereich
Kultur (hier Veranstaltungen) u.a. für die Grundsatzziele: Förderung der
vorhandenen Kultur, Schaffung von Kulturangeboten, Steigerung der
Lebensqualität sowie der Etablierung der Stadt als Veranstaltungsdestination
ausgesprochen. Ziel war es, den Schwung der Landesgartenschau Burg 2018
mitzunehmen und dadurch ferner das kulturelle Leben in der Stadt Burg
langfristig zu fördern.
In der
Vergangenheit mussten leider Eigenveranstaltungen aufgrund der negativen
Haushaltslage oder personeller Engpässe abgesagt werden. Der Bürgermeister
musste im Geschäft der laufenden Verwaltung über die einzelnen Veranstaltungen
Entscheidungen treffen. Um in der Zukunft eine politisch abgestimmte
Handlungsgrundlage zu haben, soll der zuständige Kultur-, Tourismus- und
Sozialausschuss fachlich darüber entscheiden, welche Eigenveranstaltungen bei
oben genannten Missständen prioritär umzusetzen sind.
In einer
Präsentation wurden die aktuellen eigenen Kulturveranstaltungen der Stadt Burg
in zeitlich-chronologischer Reihenfolge dargestellt. Hierbei handelt es sich um
einen inhaltlichen Überblick (siehe Anlage 01).
Um eine sachlich
fundierte Vergleichbarkeit der Veranstaltungen herzustellen, wurden die
einzelnen Eigenveranstaltungen anhand der Kriterien: „Besucherzahl“,
„Tradition“, „Außenwirkung“, „Eintrittskosten“, „gebundenes Personal der Stadt
Burg während der Durchführung“, „Kostendeckungsgrad“, „Belastung der
Stadtkasse“ in einer Matrix miteinander verglichen (siehe Anlage 02).
Die
Veranstaltungen „Autofrühling“, „Mitternachtsshopping“ und der „lebendiger
Adventskalender“ (alle in Verantwortung und Organisation des Sachgebietes
Wirtschaftsförderung & Vergaben) sind wirtschaftsfördernde Marketingaktionen
zur Belebung der Innenstadt in Zusammenarbeit mit den Innenstadthändlern. Der
Kostendeckungsgrad dieser Veranstaltungen beträgt zwischen 75 und 80 Prozent.
Fast alle Kosten werden durch Einnahmen aus Sponsoring oder Standgebühren
gedeckt. Es werden geringe finanzielle Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit aus
dem Stadthaushalt benötigt.
A) Auswertungsmatrix der prioritären
Veranstaltungsrangfolge
Die
Auswertungsmatrix hat folgende prioritäre Rangfolge ergeben:
1. Rolandfest
2. Museumsnacht
3. Lichternacht
4.
Altstadtweihnacht
5.
Weihnachtsstation Innenstadt
6. Spuk im Park
7.
Weinbergveranstaltung
B) Jahresrhythmus der Veranstaltungen
Um weiterhin
einen Beitrag zur Reduzierung der finanziellen Aufwendungen aus dem
Stadthaushalt zu leisten, ergibt sich folgender Entscheidungsvorschlag zur
Ausrichtung der Veranstaltungen in sinnvoller zeitlicher Einordnung
(Jahresrhythmus):
Jahre 2023
sowie 2025:
Rolandfest (erste
Juni- Wochenende),
Lichternacht (letzte
Samstag im August),
Museumsnacht (dritte
Freitag im Oktober),
Altstadtweihnacht
Weihnachtsstation Innenstadt (dritte
Adventswochenende)
sowie
Jahre 2024
sowie 2026:
Weinbergveranstaltung (Juli),
Spuk im Park (Samstag
vor Halloween),
Museumsnacht (dritte
Freitag im Oktober),
Altstadtweihnacht
Weihnachtsstation Innenstadt (dritte
Adventswochenende).
Die finanziellen
Mittel sind dementsprechend für den Haushalt 2023 sowie Folgejahre angemeldet.
Ferner wird weiterhin versucht ausgesuchte Eigenveranstaltungen über Einnahmen
aus Eintrittsgeldern, Sponsoring sowie Förderungen zu refinanzieren. Die
internen Verrechnungskosten mit dem Bauhof der Stadt Burg wurden hier nicht
berücksichtigt.
Aus öffentlicher
Sicht besteht besondere Pflicht in der Aufrechterhaltung der kulturellen
Eigenveranstaltungen mit Charakter der Daseinsfürsorge als Grundangebot. Der
Zugang zu Kultur darf nicht vom Geldbeutel abhängig sein. Die soziale
Verantwortung der Stadt Burg zeigt sich auch darin, Chancen zur Teilhabe an
kultureller Bildung für alle Menschen offen zu halten.
Die für die
Besucher eintrittsfreien Veranstaltungen Altstadtweihnacht und Museumsnacht
sollen daher weiterhin jährlich stattfinden, denn diese sind die einzigen, für
Besucher kostenfreien kulturellen Eigenveranstaltungen der Stadt Burg (mit
Ausnahme des Rolandfestes im Zweijahresrhythmus ab 2023). Bei der Museumsnacht
erleben Besucher aus nah und fern Kultur und Geschichte der Stadt Burg hautnah.
Weihnachtsmärkte haben in Deutschland, aber auch in der Stadt Burg selbst eine
jahrelange Tradition. Diese beiden kulturellen Eigenveranstaltungen sowie das
Rolandfest dienen daher im besonderen Maße der Daseinsfürsorge. Ebenso werden
diese in Kooperation mit anderen Kulturschaffenden Vereinen und Einrichtungen
der Stadt Burg durchgeführt und fördern somit diese indirekt im besonderen
Maße.
Die
Beschlussvorlage wird vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Ermächtigung und
etwaiger kommunalaufsichtlicher Genehmigungen der Stadt Burg geschlossen.
Produktsachkonten
551101400 501906 Honorare
Parks & Gärten
551101400 523106 Miete
551101400 525206 Ausstattung
bis 150 € netto
551101400 527116 Besondere
Verw./Betriebsaufgaben/kulturelle Umrahmung
551101400 543166 Geschäftsaufwendungen
(Biberticket)
551101400 549400 Öffentlichkeitsarbeit
281000000 501900 Honorare
Kulturförderung & Brauchtumspflege
281000000 524130 Reinigungskosten
281000000 527110 kulturelle
Umrahmung
281000000 531700 Zuschüsse
an private Unternehmen (Feierlichkeiten)
281000000 549400 Öffentlichkeitsarbeit
Anlagen:
Anlage 01
Prioritätenliste Veranstaltungen Überblick
Anlage 02
Prioritätenliste Veranstaltungen Matrix
Anlagen:
1. Der Hauptausschuss bestätigt die Auswertungsmatrix der
prioritären Veranstaltungsrangfolge (A).
2. Der Hauptausschuss bestätigt den Jahresrhythmus zur
Durchführung der Veranstaltungen (B).
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
81.000 EUR |
Produktsachkonto |
|
2023 |
|
Folgejahr: |
76.000 EUR |
Siehe oben |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
|
Anzeige |
|
nicht erforderlich |