Betreff
Abschluss von Vereinbarungen über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen nach § 11a KiFöG LSA - Erklärung des Einvernehmens - kath. Kita "St. Johannes"
Vorlage
020/2023
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 11a KiFöG LSA hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, hier: Landkreis Jerichower Land (LK JL), mit dem Träger der Tageseinrichtung katholische Kita „St. Johannes“ in seinem Zuständigkeitsbereich die Vereinbarungen über den Betrieb von Tageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) im Einvernehmen mit der Gemeinde für das Jahr 2021 abgeschlossen. Das kath. Pfarramt St. Johannes der Täufer, vertreten durch Herrn Andreas Bethge, Grünstraße 13 in 39288 Burg fordert für das Jahr 2023 zu Neuverhandlungen auf.

Dazu wurden dem Landkreis Jerichower Land entsprechende Unterlagen durch den Träger der Tageseinrichtung Kita „St. Johannes“ übergeben. Auf Grundlage der vorgelegten Kalkulationsblätter für den Betrieb der oben genannten Kindertageseinrichtung hat der Landkreis Jerichower Land die Entgeltvereinbarung, sowie die Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen erarbeitet.

 

Grundlage für die Prüfung der eingereichten Kalkulationsunterlagen bildete die Richtlinie für den Abschluss von Vereinbarungen über den Betrieb der Tageseinrichtungen und der entsprechende Kostenkatalog des Landkreises Jerichower Land. Bei den Ausgaben wurden u.a. die Personalkosten unter Berücksichtigung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpersonalschlüssels, Kosten für die pädagogische Arbeit, Sach- und Bewirtschaftungskosten für das Grundstück und Gebäude, Ersatzbeschaffungen sowie Verwaltungskosten erfasst.

Auf Grundlage dieser Kalkulationen wurde die beigefügte Entgeltvereinbarung für den Betrieb der Kita „St. Johannes“ durch den LK JL zur Erklärung des Einvernehmens zur Verfügung gestellt.

Laut Finanzierungsvereinbarung hat der Träger der Kindertageseinrichtung der Stadt Burg spätestens zum 5. eines Monats die Anzahl der im Monat zuvor tatsächlich in Anspruch genommenen Plätze getrennt nach Betreuungsform und Betreuungsstunden zu melden. Der Finanzierungsbedarf wird monatlich durch die Stadt Burg auf Grundlage der mit dem Landkreis Jerichower Land vereinbarten Entgelte anhand der gemeldeten Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen ermittelt. Der ermittelte Finanzbedarf wird dem Träger der Kindertagesstätte zum 15. jeden Monats durch die Stadt Burg überwiesen. Diese Zahlungsmodalitäten sind in einer Finanzierungsvereinbarung geregelt. 

Entwicklung verbleibender Finanzbedarf abzüglich der Landes-/ Landkreiszuweisung.

Festsetzung Entgelte: Vgl. 2021/2023

Betreuungsumfang

Kinder 0-3 Jahre (KK)

Kinder 3 Jahre bis Schuleintritt (KG)

 

2021

2023

2021

2023

5 Stunden

902,83 €

1.018,40 €

555,07 €

633,27 €

6 Stunden

1.027,88 €

1.156,90 €

610,58 €

694,74 €

7 Stunden

1.152,94 €

1.295,40 €

666,09 €

756,22 €

8 Stunden

1.278,00 €

1.433,90 €

721,59 €

817,69 €

9 Stunden

1.403,05 €

1.572,40 €

777,10 €

879,16 €

10 Stunden

1.528,11 €

1.710,90 €

832,61 €

940,63 €

Im 2. Halbjahr 2021 wurde mit einer durchschnittlichen Betreuung von 18 Kindern 0-3 Jahre und 40 Kindern 3 Jahr bis Schuleintritt geplant. Im Jahr 2023 sollen im Durchschnitt 17 Kinder 0-3 Jahre und 42 Kindern 3 Jahr bis Schuleintritt betreut werden.

Der verbleibende Finanzbedarf errechnet sich auf der Grundlage der durchschnittlich zu betreuenden Kindern multipliziert mit dem jeweiligen monatlichen Entgelt, abzüglich der Zuweisungen von Land und Landkreis nach § 12 und 12a KiFöG LSA:

2021: 397.237,86 

2023: 472.861,53 €


Anlagen:


Der Stadtrat stimmt der Erklärung des erforderlichen Einvernehmens gemäß § 11a Abs. 1 KiFöG LSA zu der als Anlage beigefügten Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für den Betrieb der katholischen Tageseinrichtung „St. Johannes“ zu


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

472.861,53                    EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

2023             EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

365108402.531810                 

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich