Gemäß § 11a KiFöG LSA hat der örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe, hier: Landkreis Jerichower Land (LK JL), mit dem Träger der
Tageseinrichtung katholische Kita „St. Johannes“ in seinem
Zuständigkeitsbereich die Vereinbarungen über den Betrieb von
Tageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch
(VIII) im Einvernehmen mit der Gemeinde für das Jahr 2021 abgeschlossen. Das
kath. Pfarramt St. Johannes der Täufer, vertreten durch Herrn Andreas Bethge,
Grünstraße 13 in 39288 Burg fordert für das Jahr 2023 zu Neuverhandlungen auf.
Dazu wurden dem Landkreis Jerichower Land entsprechende Unterlagen durch
den Träger der Tageseinrichtung Kita „St. Johannes“ übergeben. Auf Grundlage
der vorgelegten Kalkulationsblätter für den Betrieb der oben genannten
Kindertageseinrichtung hat der Landkreis Jerichower Land die
Entgeltvereinbarung, sowie die Leistungs- und
Qualitätsentwicklungsvereinbarungen erarbeitet.
Grundlage für die Prüfung der eingereichten Kalkulationsunterlagen bildete
die Richtlinie für den Abschluss von Vereinbarungen über den Betrieb der
Tageseinrichtungen und der entsprechende Kostenkatalog des Landkreises
Jerichower Land. Bei den Ausgaben wurden u.a. die Personalkosten unter Berücksichtigung des gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestpersonalschlüssels, Kosten für die pädagogische Arbeit, Sach- und
Bewirtschaftungskosten für das Grundstück und Gebäude, Ersatzbeschaffungen
sowie Verwaltungskosten erfasst.
Auf Grundlage dieser Kalkulationen wurde die beigefügte Entgeltvereinbarung
für den Betrieb der Kita „St. Johannes“ durch den LK JL zur Erklärung des
Einvernehmens zur Verfügung gestellt.
Laut Finanzierungsvereinbarung hat der Träger der Kindertageseinrichtung
der Stadt Burg spätestens zum 5. eines Monats die Anzahl der im Monat zuvor
tatsächlich in Anspruch genommenen Plätze getrennt nach Betreuungsform und
Betreuungsstunden zu melden. Der Finanzierungsbedarf wird monatlich durch die
Stadt Burg auf Grundlage der mit dem Landkreis Jerichower Land vereinbarten
Entgelte anhand der gemeldeten Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen ermittelt.
Der ermittelte Finanzbedarf wird dem Träger der Kindertagesstätte zum 15. jeden
Monats durch die Stadt Burg überwiesen. Diese Zahlungsmodalitäten sind in einer
Finanzierungsvereinbarung geregelt.
Entwicklung verbleibender Finanzbedarf abzüglich der Landes-/
Landkreiszuweisung.
Festsetzung Entgelte: Vgl. 2021/2023
Betreuungsumfang |
Kinder 0-3 Jahre (KK) |
Kinder 3 Jahre bis
Schuleintritt (KG) |
||
|
2021 |
2023 |
2021 |
2023 |
5 Stunden |
902,83 € |
1.018,40 € |
555,07 € |
633,27 € |
6 Stunden |
1.027,88 € |
1.156,90 € |
610,58 € |
694,74 € |
7 Stunden |
1.152,94 € |
1.295,40 € |
666,09 € |
756,22 € |
8 Stunden |
1.278,00 € |
1.433,90 € |
721,59 € |
817,69 € |
9 Stunden |
1.403,05 € |
1.572,40 € |
777,10 € |
879,16 € |
10 Stunden |
1.528,11 € |
1.710,90 € |
832,61 € |
940,63 € |
Im 2. Halbjahr 2021 wurde mit einer durchschnittlichen Betreuung von 18
Kindern 0-3 Jahre und 40 Kindern 3 Jahr bis Schuleintritt geplant. Im Jahr 2023
sollen im Durchschnitt 17 Kinder 0-3 Jahre und 42 Kindern 3 Jahr bis Schuleintritt
betreut werden.
Der verbleibende Finanzbedarf errechnet sich auf der Grundlage der
durchschnittlich zu betreuenden Kindern multipliziert mit dem jeweiligen
monatlichen Entgelt, abzüglich der Zuweisungen von Land und Landkreis nach § 12
und 12a KiFöG LSA:
2021: 397.237,86 €
2023: 472.861,53 €
Anlagen:
Der Stadtrat stimmt der Erklärung des erforderlichen Einvernehmens gemäß § 11a Abs. 1 KiFöG LSA zu der als Anlage beigefügten Entgelt-, Leistungs- und Qualitätsentwicklungsvereinbarung für den Betrieb der katholischen Tageseinrichtung „St. Johannes“ zu
Finanzielle Auswirkungen ?
X |
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
472.861,53 EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
2023 EUR |
Produktsachkonto |
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|
|
Folgejahr: |
EUR |
365108402.531810 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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