Bisheriger Verfahrensablauf
Der Stadtrat der Stadt Burg hat mit Beschluss vom 18.12.2008 den
Bebauungsplan Nr. 77 Gewerbegebiet „Troxel“, Erweiterung im westlichen Bereich
als Satzung beschlossen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr.
52 der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau
und Schartau am 19.12.2008 trat der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in
Kraft.
Der Bebauungsplan wurde durch das ansässige Unternehmen Arcelor Mittal
SSC Deutschland GmbH, Niederlassung Burg 2007 initiiert, um eine Erweiterung
des Produktionsstandortes zu ermöglichen. Die unmittelbaren Baupotentiale des
Unternehmens waren ausgeschöpft, so dass eine Erweiterung in den westlichen
Bereich hinein ermöglicht werden sollte.
Die Erweiterung des Standortes und somit die mit dem Plan verbundenen
Eingriffe in Natur und Landschaft sind bis heute nicht erfolgt, obwohl
Baurechte vorbereitet wurden und im Vertrauen auf den vertraglich vereinbarten
Ausgleich der Bebauungsplan in Kraft gesetzt wurde. Die Durchführung des sich
daraus ergebenden naturschutzfachlichen Ausgleichs ist ebenfalls nicht erfolgt.
Eine Rückfrage an das Unternehmen im Oktober 2021 zu den weiteren
mittelfristigen Absichten ergab, dass das Unternehmen weder kurzfristig noch
absehbar aufgrund stark geänderter Rahmenbedingungen eine Erweiterung
durchführen wird. Eine Durchführung des Ausgleichs zur Sicherung der
geschaffenen Baurechte kann (und sollte unter diesen geänderten
Rahmenbedingungen) ebenfalls nicht erfolgen. Aus diesem Grund wurde am 3. März
2022 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplanes beschlossen.
In Anwendung von § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB ist das
Aufhebungsverfahren des Bebauungsplanes als Regelverfahren der Aufstellung
eines Bebauungsplanes zu führen. Der Stadtrat hat am 03.03.2022 die Einleitung
des Aufhebungsverfahrens und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt. Auf die Auslage wurde im
Amtsblatt Nr. 9 Jahrgang 26 der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen,
Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau am 24.03.2022 hingewiesen. Die Auslage
wurde vom 01.04.2022 bis 18.04.2022 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Landesplanung (§1 Abs. 4 BauGB)
und der umliegenden Gemeinden (§2 Abs. 2 BauGB) wurde parallel mit Schreiben
vom 25.03.2022 durchgeführt. Während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens
sind keine Anregungen und Hinweise eingegangen, die eine Überarbeitung der
Inhalte der Aufhebungssatzung erforderten.
Der Stadtrat hat den Entwurf der Aufhebungssatzung des Bebauungsplanes
Nr. 77 Gewerbegebiet „Troxel“ in der Fassung vom Juni 2022 am 15.09.2022 als
Entwurf beschlossen und diesen zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung
für die Dauer eines Monats gern. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Entwurf der
zugehörigen Begründung einschließlich des Umweltberichtes wurde gebilligt. Auf
die Auslage wurde im Amtsblatt Nr. 28 Jahrgang 26 der Stadt Burg mit den
Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau und Schartau am 29.09.2022
hingewiesen. Die Auslage wurde vom 10.10.2022 bis 11.11.2022 durchgeführt. Der
Entwurf wurde ebenfalls für die Durchführung der Beteiligung der Behörden und
Träger sonstiger öffentlicher Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
6.10.2022 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 006/2023 über die eingebrachten
Anregungen und Hinweise aus dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2
BauGB entschieden. Gemäß Beschluss des Stadtrates wurden die Ergebnisse des
Beteiligungsverfahrens eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind
mitzuteilen.
Erläuterung zum Inhalt der
Beschussfassung
Der Satzungsbeschluss schließt das Aufstellungsverfahren der Aufhebungssatzung des Bebauungsplanes Nr. 77 Gewerbegebiet „Troxel“ Erweiterung im westlichen Bereich ab. Eine Genehmigung der Aufhebungssatzung vom Landkreis Jerichower Land ist nicht erforderlich.
Weitere Verfahrensweise
Die Verwaltung wird die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorbereiten und ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Burg bekannt machen. Damit tritt der Bebauungsplan außer Kraft. Die Aufhebungssatzung ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht durch die Stadt Burg bereitzuhalten.
Anlagen: Anlage
1 Aufhebungssatzung
Anlage
2 Begründung mit Umweltbericht
1.
Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6 vom
11.01.2023) geändert worden ist und § 8 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes
für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung vom 17. Juni 2014 (GVBl.
LSA S. 288), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 7.03.2022 (GVBl. LSA S.
130), beschließt der Stadtrat der Stadt Burg die Aufhebungsatzung über den
Bebauungsplan Nr. 77 Gewerbegebiet „Troxel“ bestehend aus der Planzeichnung
(Planteil A) und den Textlichen Festsetzungen (Planteil B) mit Stand Januar
2023 (Siehe Anlage 1 zu diesem Beschluss) als Satzung.
2.
Die Begründung inklusive Umweltbericht mit Stand vom Januar
2023 (siehe Anlage 2) wird gebilligt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die
Aufhebungssatzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei
ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden
eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der
ortsüblichen Bekanntmachung der Aufhebungssatzung tritt der Bebauungsplan Nr.
77 Gewerbegebiet "Troxel" außer Kraft.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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nicht erforderlich |