Mit Vorlage 205/2021 bestätigte der Stadtrat am 08.12.2021 die Unterzeichnung der Zuwendungsvereinbarung für die Betreibung der Jugendeinrichtung Blumenthaler Straße 35D mit einem Beschäftigungsumfang von mindestens 1,5 Vollzeitäquivalenten und einem Zuschuss von 72.565,61 Euro auf der Grundlage des Finanzierungskonzeptes vom 12.10.2021. Bei dem Finanzierungskonzept wurde, entsprechend Nr. 5.1 der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit des Landkreises Jerichower Land, mit Drittmitteln iHv. 40.595,66 Euro kalkuliert.

Nach Informationen seitens des Landkreises Jerichower Land kann nach Maßgabe der Jugendhilfeplanung jedoch nur eine Fachkraftstelle in Vollzeit für die betreffende Einrichtung gefördert werden. Entsprechend verringern sich die Drittmittel um 12.157,04 Euro auf insgesamt 33.043,62 Euro (vorher 45.200,66). Aufgrund von Kostenreduzierungen in der Kostenstelle Fahrtkosten/Leasing Pkw um 4.510,00 Euro auf 6.630,00 Euro (vorher 11.140,00 Euro) erhöht sich der Zuschuss der Stadt Burg um insgesamt 7.012,84 Euro auf 79.578,45 Euro (vorher 72.565,61 Euro). Der erhöhte Zuschussbedarf ist in 2023 aufgrund anteiliger monatlicher Abschläge aufgrund der Inbetriebnahme der Einrichtung vorrausichtlich zum 01.04.2023 finanzierbar.

Die Gesamtkosten für die Betreibung der Jugendeinrichtung verringern sich um 7.012,84 Euro auf 112,622,07 Euro (vorher 117.766,27 Euro).

Hingewiesen wird auf § 3 Nr. des am 08.12.2021 bestätigten Entwurfs der Zuwendungsvereinbarung.

Da sich aufgrund der zeitlichen Verzögerung der Inbetriebnahme der Einrichtung weitere Änderungen in beiden Vertragsentwürfen (Zuwendungs- und Nutzungszeitraum, Bankverbindung, etc.) ergeben haben, sind die aktualisierten Vertragsentwürfe vollständigkeitshalber noch einmal als Anlage beigefügt. Beide Vertragsentwürfe sind in der Fassung vom 01.02.2023 mit der Jugendwerk Rolandmühle gGmbH abgestimmt. 

   

    


Anlagen:


Der Stadtrat bestätigt das Finanzierungskonzept für die Betreibung der Jugendeinrichtung Blumenthaler Straße vom 27.01.2023.


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

112,622,07                          EUR

Land:                                    EUR

79.578,45 €                          EUR

                                               

Sonstige: 28.438,62 €            EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

2023             EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

Bis 2028         EUR

366110000.531800                 

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich