Mit Vorlage 205/2021 bestätigte der Stadtrat am 08.12.2021 die
Unterzeichnung der Zuwendungsvereinbarung für die Betreibung der
Jugendeinrichtung Blumenthaler Straße 35D mit einem Beschäftigungsumfang von
mindestens 1,5 Vollzeitäquivalenten und einem Zuschuss von 72.565,61 Euro auf
der Grundlage des Finanzierungskonzeptes vom 12.10.2021. Bei dem Finanzierungskonzept wurde, entsprechend Nr. 5.1 der Richtlinie
zur Förderung der Jugendarbeit des Landkreises Jerichower Land, mit
Drittmitteln iHv. 40.595,66 Euro kalkuliert.
Nach Informationen seitens des Landkreises Jerichower Land kann nach
Maßgabe der Jugendhilfeplanung jedoch nur eine Fachkraftstelle in Vollzeit für
die betreffende Einrichtung gefördert werden. Entsprechend verringern sich die
Drittmittel um 12.157,04 Euro auf insgesamt 33.043,62 Euro (vorher 45.200,66).
Aufgrund von Kostenreduzierungen in der Kostenstelle Fahrtkosten/Leasing Pkw um
4.510,00 Euro auf 6.630,00 Euro (vorher 11.140,00 Euro) erhöht sich der
Zuschuss der Stadt Burg um insgesamt 7.012,84 Euro auf 79.578,45 Euro (vorher
72.565,61 Euro). Der erhöhte Zuschussbedarf ist in 2023 aufgrund anteiliger
monatlicher Abschläge aufgrund der Inbetriebnahme der Einrichtung
vorrausichtlich zum 01.04.2023 finanzierbar.
Die Gesamtkosten für die Betreibung der Jugendeinrichtung verringern sich
um 7.012,84 Euro auf 112,622,07 Euro (vorher 117.766,27 Euro).
Hingewiesen wird auf § 3 Nr. des am 08.12.2021 bestätigten Entwurfs der
Zuwendungsvereinbarung.
Da sich aufgrund der zeitlichen Verzögerung der Inbetriebnahme der
Einrichtung weitere Änderungen in beiden Vertragsentwürfen (Zuwendungs- und
Nutzungszeitraum, Bankverbindung, etc.) ergeben haben, sind die aktualisierten
Vertragsentwürfe vollständigkeitshalber noch einmal als Anlage beigefügt. Beide
Vertragsentwürfe sind in der Fassung vom 01.02.2023 mit der Jugendwerk
Rolandmühle gGmbH abgestimmt.
Anlagen:
Der Stadtrat bestätigt das Finanzierungskonzept für die Betreibung der Jugendeinrichtung Blumenthaler Straße vom 27.01.2023.
Finanzielle Auswirkungen ?
X |
ja |
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|
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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112,622,07 EUR |
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Land: EUR |
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79.578,45 € EUR |
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Sonstige: 28.438,62
€ EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
2023 EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
Bis 2028 EUR |
366110000.531800 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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