Betreff
Berufung eines sachkundigen Einwohners für den Umweltausschuss des Stadtrates der Stadt Burg
Vorlage
033/2023
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 49 Abs. 3 Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. § 7a Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Burg können in den beratenden Umweltausschuss widerruflich sechs sachkundige Einwohner als Mitglieder mit beratender Stimme berufen werden. Das Vorschlagsrecht liegt bei den Fraktionen. Die Berechnung zur Verteilung der Vorschläge erfolgte gem. 47 Abs. 1 KVG LSA. Bisher wurden auf Vorschlag der Fraktionen vier sachkundige Einwohner berufen. Die Fraktion SPD/LINKE/Grüne/BWG/Dr. Wolffgang teilte mit Schreiben vom 13.02.2023 mit, dass Herr Roland Stauf aus gesundheitlichen Gründen um seine Abberufung gebeten habe. Dafür soll nun Herr Tim Harzer für den auf die Fraktion entfallenden Sitz berufen werden.


Der Stadtrat der Stadt Burg beruft Herrn Tim Harzer als sachkundigen Einwohner für den beratenden Umweltausschuss. Die Berufung erfolgt auf jederzeitigen Widerruf.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein