Gemäß Zuständigkeitsordnung entscheidet der Stadtrat zu über- und
außerplanmäßigen Ausgaben über 100.000,00 €. Die geplanten Erträge/Einzahlungen
im Jahr 2022 wurden mit einem Betrag von 56.809,03 € nicht erreicht. Aufgrund
von Mehraufwendungen in den Auszahlungen
bei den Kreditzinsen sowie auch die unvorhersehbaren Aufwendungen bei den
Forderungsverlusten sind überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 205.002,91 € im
Jahr 2022 aufgelaufen. (siehe Anlage). Eine Deckung erfolgt mit den nachfolgend
aufgeführten Produktkonten 11160.0000.527100 (EDV- Material/Software) mit einem
Betrag von 168.000,00 €, 11160.0000.523200 (Leasingaufwendungen) mit einem
Betrag von 30.000,00 € und 7.002,91 €
aus dem Produktkonto 11160.0000.526120 (Schulungskosten).
Anlagen:
Deckungskreis 13
Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Ausgabe im Jahr 2022 nach § 105 Abs. 1 S. 3 KVG LSA in Höhe von 205.002,91 € zum Deckungskreis 0013.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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