Mit Beschluss Nr. 006/2015 vom 12.03.2015 hat der Stadtrat der Stadt Burg
den Grundsatzbeschluss gefasst, einen Stadtseniorenbeirat zu bilden. In diesem
Beschluss ist die Verfahrensweise festgelegt.
Am 1. November 2022 erfolgte bereits die 2. Einwohnerversammlung der
Stadt Burg zum Thema „Seniorenarbeit in der Stadt Burg“. Es wurden gemäß der
Satzung die Mitglieder des Stadtseniorenbeirates vorgeschlagen. Nach
Bestätigung der Vorschlagsliste durch den Stadtrat werden die Mitglieder des
Stadtseniorenbeirates in einer Sitzung aus ihrer Mitte den/die Vorsitzende/und
den/die stellvertretende Vorsitzende/n wählen. Grundlage für die Arbeit des
Stadtseniorenbeirates bildet die Satzung des Stadtseniorenbeirats.
Die 1. Änderung der Vorlage macht sich erforderlich, da Herr Karl-Heinz
Seeger der Verwaltung am 9. Februar 2023 mitgeteilt hat, dass er aus
persönlichen Gründen als Mitglied des Stadtseniorenbeirates nicht zur Verfügung
steht.
Anlagen:
Der Stadtrat der
Stadt Burg bestellt folgende Einwohner der Stadt Burg zu ordentlichen
Mitgliedern des
Stadtseniorenbeirats der Stadt Burg:
Hanke, Inge geboren
am 15.03.1939
Langner, Karin geboren
am 15.08.1942
Seidel, Christel geboren
am 27.12.1942
Rudies, Annemarie geboren
am 29.03.1949
Steinhäuser–Wiedenbeck,
Barbara geboren am
19.07.1953
Sperling, Fritz geboren
am 11.02.1944
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |