In Beratung am 12. Februar 2023 am Tisch des Bürgermeisters unter
Beteiligung der Fraktionsvorsitzenden mit dem Projektträger wurde zur Erhöhung
der baulichen Dichte und verbesserten Wirtschaftlichkeit des Projektes diese
geänderte Beschlussfassung vorgeschlagen. Die beabsichtigte Bebauung ist in der
Anlage zu diesem Beschluss beigefügt.
Mit Schreiben vom
15. Februar 2023 führt der Projektträger zur Begründung folgendes aus:
„(…) Eine vorgesehene Bebauung der Grundstücke ist nur in vier- bis fünfgeschossiger Bauweise als Staffelgeschoss mit Fassadengliederung möglich.
Um vollumfänglich barrierefreie Wohnungen anbieten zu können, ist es
aufgrund der Elementierung und seriellen Fertigung unserer Bauteile nicht
möglich, diese mit Staffelgeschossen auszubilden. Dementsprechend werden alle
Baukörper mit fünf Vollgeschossen geplant. Um der Vorgabe der vier- bis
fünfgeschossigen Bauweise gerecht zu werden, haben wir uns dafür entschieden,
die Punkthäuser ebenerdig und die Gebäudezeilen durch Hochparterre zu erschließen.
Durch den Höhenversprung der Baukörper innerhalb des Baufeldes fügt sich dieses
Ideal in die Umgebungsbebauung ein. Das bereits von uns vorgestellte Exposé
verdeutlicht dies mit Hilfe eines Systemschnittes, auf dem deutlich zu erkennen
ist, dass die geplante Bebauung niedriger als die umliegende Bestandsbebauung
ist.“
Anlagen: Exposee
Projektstand Neubebauung Burg Süd
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Änderung des Beschlusses 130/2022 in folgender Form:
Ziffer 2 entfällt ersatzlos.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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