1. Derzeitiger Stand des Verfahrens
Mit dem Beschluss über die Aufstellung wurde das Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplanes am 4. März 2021 eröffnet.
Die Antragstellerin
beabsichtigt, im geplanten räumlichen Geltungsbereich auf dem Flurstück 10182
in der Flur 4 der Gemarkung Schartau folgende Vorhaben durch Nutzung der
innerhalb des Bebauungsplanes getroffene Festsetzung § 11 BauNVO zu
realisieren:
• die Errichtung eines
Einfamilienhauses incl. Nebengelass, Garage, Pferdestall,
Reitplatz sowie Lager- und
Reithalle
• einschließlich der Errichtung eines
Praxisraumes (Tierarzt).
Aufgrund der Regelungsmöglichkeiten der Baunutzungsverordnung kommt
hierfür nur die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes nach § 11 BauNVO mit
projektbezogener Nutzungsdefinition in Betracht. Entsprechend der beschriebenen
Nutzungsabsicht soll das Sondergebiet dem Wohnen und der Pferdehaltung dienend
definiert werden. Untergeordnet soll die Nutzung von Räumen für freie Berufe
ermöglicht werden.
Die beabsichtigte Nutzung hat einen hohen Flächenbedarf, der in den
wenigen leergefallenen Grundstücken der Ortslage Schartau nicht erfüllt werden
kann. Deshalb beabsichtigt der Antragsteller die Neuinanspruchnahme von
Grundstücken östlich des derzeitigen Siedlungskörpers und nördlich der Straße
zum Sportplatz.
Bebauungspläne sind entsprechend § 8 (2) BauGB aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickeln. Aktuell ist diese Fläche im
Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen. Entsprechend ist eine Änderung
des Flächennutzungsplanes hierbei ebenfalls erforderlich. Im Rahmen § 8 (3)
BauGB kann mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes gleichzeitig auch der
Flächennutzungsplan geändert werden. Von diesem sogenannten Parallelverfahren
wird Gebrauch gemacht.
Mit der Antragstellerin wurde ein städtebaulicher Vertrag geschlossen,
der die Übernahme der Planungs- und Verwaltungskosten regelt.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3
Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wurde die Auslegung im Internet
durchgeführt. Zusätzlich lag der Planvorentwurf und die dazugehörige Begründung
mit Stand vom April 2021 in der Zeit vom 05. Juli 2021 bis zum 22. Juli 2021 in
der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, Haus 2, 2. Obergeschoss,
Fachbereich 3 - Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten zu jedermanns
Einsichtnahme und Erörterung öffentlich aus. Gemäß § 4a (4) Satz 1 konnten alle Dokumente, vom 05. Juli 2021 bis zum
22. Juli 2021 unter https://www.stadtburg.info/bauleitplanungen.html, online
eingesehen werden und Einwendungen ebenfalls abgegeben werden.
Eine Beteiligung der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB wurde mit
Schreiben vom 24. Juni 2021 durchgeführt. Die Abstimmung mit den
Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 24. Juni
2021.
Die Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4
Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 24. Juni 2021 zur Stellungnahme aufgefordert.
Seitens der Verwaltung und des beauftragten Planungsbüros sind die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft
worden. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine
Stellungnahmen eingegangen.
Das Planungsbüro hat in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 116 „Zum Sportplatz“
Teile von Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
übernommen und den Entwurf dahingehend überarbeitet.
Mit Beschluss des Stadtrates 100/2022 vom 15. September 2022 wurde der
überarbeitete Entwurf beschlossen und die Durchführung des
Beteiligungsverfahrens entsprechen § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
bestimmt. Die Unterlagen des Bebauungsplanes Nr. 116 Sondergebiet „Zum
Sportplatz“ mit Planzeichnung und Begründung einschl. des zugehörigen
Umweltbericht (Stand: April 2022) sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen
lagen vom 10. Oktober 2022 bis einschließlich 11. November 2022 in der
Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, Fachbereich 3 -
Stadtentwicklung und Bauen, 2. Obergeschoss, (Schaukasten/Raum 221) zu
jedermanns Einsicht öffentlich aus. Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der
Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung einschließlich des
Umweltberichts auf der Internetseite der Stadt Burg unter www.stadt-burg.de (► Bauen und Wohnen ► Beteiligung Bauleitplanungen) online
eingesehen und unter Verwendung der E-mail: beteiligung-bauleitplanung@stadt-burg.de konnten Anregungen und Stellungnahmen
abgegeben werden.
2. Erläuterungen zum Inhalt
der Beschlussfassung
Die aus dem Beteiligungsverfahren hervorgegangenen Stellungnahmen wurden
seitens der Verwaltung gesammelt und inhaltlich gewertet. In der Anlage 1 zu
diesem Beschluss ist das durchgeführte Beteiligungsverfahren dargestellt.
Stellungnahmen, die eine weitere inhaltliche Befassung begründen, wurden
separat dargestellt und gewertet. Es sind zu 2 Stellungnahmen Einzelbeschlüsse
zu fassen.
3. Weitere Verfahrensweise
Aus der Wertung der Einzelstellungnahmen ergibt sich die Notwendigkeit
die Satzungsfassung mit einer Präambel zu ergänzen. Zusätzlich muss durch
inhaltliche Änderung des Umweltberichts die Biotoptypkartierung überarbeitet
werden, da die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Korrekturen fordert.
Des Weiteren wurde angeregt, die Pflanzliste zu überarbeiten. Die aus Sicht der
Verwaltung erforderlichen Änderungen beziehen sich auf einen engen
Adressatenkreis. Aus diesem Grund wird bestimmt, dass nur die betroffenen
Behörden und Öffentlichkeit Stellungnahmen abgeben sollen und auch nur zu den
vorgenommenen Änderungen (§§ 3, 4, 4a BauGB).
Die Korrekturen der Unteren Naturschutzbehörde wurden durch das
Planungsbüro bereits durchgeführt und eng abgestimmt. Die sich daraus und aus
der Anregung der Unteren Bauaufsichtsbehörde sich ergebenen Änderungen wurden
in der Anlage 2 bis 4 bereits umgesetzt.
Im Anschluss werden die eingehenden Stellungnahmen erneut gewertet und
dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
Anlagen: Anlage 1 - Behandlung der
eingegangenen Stellungnahmen
Anlage 2 –
Entwurf Satzung
Anlage 3 –
Entwurf Begründung
Anlage 4 –
Entwurf Umweltbericht
- Der Stadtrat der Stadt Burg entscheidet über die während des Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 116 Sondergebiet „Zum Sportplatz“ in der Ortschaft Schartau aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wie in der Anlage 1 dargestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und dessen Begründung ist dem Abwägungsergebnis anzupassen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den überarbeiteten Entwurf und die dazugehörige Begründung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zuzuführen. Dabei wird mit Bezug auf § 4 a Abs. 3 Satz 2 und 4 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgeben werden können. Die Dauer der öffentlichen Auslegung wird auf 14 Tage verkürzt (§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB).
Finanzielle Auswirkungen ?
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Gesamtkosten der Maßnahmen
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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nicht erforderlich |