Problembeschreibung/Begründung
Die Neufassung der Parkplatzgebührensatzung erfolgte mit Beschluss des Stadtrates vom 23. Juni 2020. Die 1. Änderung der Parkgebührensatzung bezieht sich ausschließlich auf den Wegfall der „Brötchentaste“. Die Pflicht zur Zahlung der Gebühr entsteht mit der Benutzung der gekennzeichneten Stellplätze. Gebührenfreies Kurzparken entfällt (Brötchentaste).
Der Wegfall der „Brötchentaste“ erhöht den Anteil an Gebühren und somit die Einnahmen für die Stadt Burg. Diese Maßnahme dient der Haushaltskonsolidierung.
Die Gebühren ändern sich nicht und stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:
Parkdauer Gebühr
bis 30 Minuten 0,50 €
bis 1 Stunde 1,00 €
bis 2 Stunden 1,50 €
bis 3 Stunden 2,00 €
Tagesticket 5,00 €
Die Maßnahme ist mit Kosten für die Erstellung der neuen Programmierung, der Initialisierung der Programme an den Automaten und neuen Gebührenschildern verbunden.
Die Beschlussvorlage
154/2022 wurde am 08.12.2022 zurückverwiesen, mit der Aufgabe, eine
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu erstellen. Diese ist als Anlage beigefügt.
Anlagen:
Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Burg über die Erhebung von Gebühren für die zeitweilige Benutzung öffentlicher, als gebührenpflichtig gekennzeichneter PKW-Stellplätze (Parkplatzgebührensatzung) vom 27. April 2023 in der Fassung der 1. Änderung.
Finanzielle Auswirkungen ?
X |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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ca
5.000,00 EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
54610503.522100 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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X nicht erforderlich |