Betreff
1. Änderung der Parkplatzgebührensatzung
Vorlage
042/2023
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Problembeschreibung/Begründung

Die Neufassung der Parkplatzgebührensatzung erfolgte mit Beschluss des Stadtrates vom 23. Juni 2020. Die 1. Änderung der Parkgebührensatzung bezieht sich ausschließlich auf den Wegfall der „Brötchentaste“.  Die Pflicht zur Zahlung der Gebühr entsteht mit der Benutzung der gekennzeichneten Stellplätze. Gebührenfreies Kurzparken entfällt (Brötchentaste).

Der Wegfall der „Brötchentaste“ erhöht den Anteil an Gebühren und somit die Einnahmen für die Stadt Burg. Diese Maßnahme dient der Haushaltskonsolidierung.

Die Gebühren ändern sich nicht und stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

                                              

Parkdauer                          Gebühr

bis 30 Minuten 0,50 €

bis 1 Stunde                      1,00 €

bis 2 Stunden                    1,50 €

bis 3 Stunden                    2,00 €

Tagesticket                        5,00 €

Die Maßnahme ist mit Kosten für die Erstellung der neuen Programmierung, der Initialisierung der Programme an den Automaten und neuen Gebührenschildern verbunden.

Die Beschlussvorlage 154/2022 wurde am 08.12.2022 zurückverwiesen, mit der Aufgabe, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu erstellen. Diese ist als Anlage beigefügt.


Anlagen:


Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Burg über die Erhebung von Gebühren für die zeitweilige Benutzung öffentlicher, als gebührenpflichtig gekennzeichneter PKW-Stellplätze (Parkplatzgebührensatzung) vom 27. April 2023 in der Fassung der 1. Änderung.


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                        ca 5.000,00 EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

54610503.522100                   

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

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X nicht erforderlich