Betreff
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Stadt Burg in der Stadthalle Burg (AGB-V - Stadthalle Burg)
Vorlage
047/2023
Art
Beschlussvorlage

Die bestehende Nutzungsordnung für die Stadthalle Burg, welche am 29. April 2020 vom Stadtrat beschlossen wurde (Stadtratsbeschluss 046/2020), musste noch einmal angepasst werden, da das Verhältnis zwischen Veranstalter und Besucher weder in der neugefassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Stadthalle Burg (AGB-N). noch in der Hausordnung genauer erläutert wird.  Dies muss privatrechtlich durch separate allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Stadt Burg in der Stadthalle Burg (AGB-V - Stadthalle Burg) geregelt werden.

Die vorliegenden AGB-V gehen auf die unterschiedlichen Akteure während einer Veranstaltung ein, klären Haftungsfragen und bilden Handlungsgrundlagen zu den Themen Karten, Ein- und Zutrittsberechtigungen, Haftungsfragen und Verhalten während Veranstaltungen.


Anlagen: Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Stadt Burg in der Stadthalle Burg (AGB-V - Stadthalle Burg)

 


Der Stadtrat beschließt die neugefassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Stadt Burg in der Stadthalle Burg (AGB-V - Stadthalle Burg).


Schichold, Maraike, SGL


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich