Die bestehende Nutzungsordnung für die Stadthalle
Burg, welche am 29. April 2020 vom Stadtrat beschlossen wurde (Stadtratsbeschluss
046/2020), musste noch einmal angepasst werden, da das Verhältnis zwischen
Veranstalter und Besucher weder in der neugefassten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Stadthalle Burg (AGB-N). noch in der
Hausordnung genauer erläutert wird. Dies
muss privatrechtlich durch separate allgemeine Geschäftsbedingungen für
Veranstaltungen der Stadt Burg in der Stadthalle Burg (AGB-V - Stadthalle Burg)
geregelt werden.
Die vorliegenden AGB-V gehen auf die unterschiedlichen
Akteure während einer Veranstaltung ein, klären Haftungsfragen und bilden
Handlungsgrundlagen zu den Themen Karten, Ein- und Zutrittsberechtigungen,
Haftungsfragen und Verhalten während Veranstaltungen.
Anlagen: Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Stadt Burg in der Stadthalle Burg
(AGB-V - Stadthalle Burg)
Der Stadtrat beschließt die neugefassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Stadt Burg in der Stadthalle Burg (AGB-V - Stadthalle Burg).
Schichold, Maraike, SGL
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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