Wie im Stadtratsbeschluss 046/2020 vom 02. April 2019
festgelegt, betreibt die Stadt Burg die Stadthalle eigenständig. Am 30. April
2020 wurde die derzeit gültige Entgeltordnung beschlossen.
Die neue vorliegende Entgeltordnung beinhaltet, wie auch die aktuell
gültige aus dem Jahr 2020, zwei Tarifgruppen. Folgende, wesentliche Änderungen
wurden vorgenommen.
1.
Nachfragebedingte
Erhöhung der Nutzungsdauer von 8,0 Stunden auf insgesamt 12,0 Stunden.
2.
Großer
Saal, Bühne, Foyer und Künstlergarderoben sind nur noch gemeinsam buchbar. Wird
eine dieser Räumlichkeiten separat gebucht, können die jeweils anderen Räume
nicht mehr durch andere Mieter angemietet werden – somit gibt es diese nur noch
als Gesamtangebot.
3.
Grundmieten
und Preise von technischem Zubehör:
Die Grundmieten für den Saal (inkl. Bühne,
Foyer und 4 x Künstlergarderoben) sowie für das Restaurant werden nicht bzw.
kaum angehoben.
Eine weitere Erhöhung dieser Punkte mit allen notwendigen Nebenkosten
(Veranstaltungstechniker, Brandsicherheitswache, etc.) würde einen zu hohen
Endpreis erzeugen, der uns im Vergleich zu Mitbewerbern im Umland unattraktiv
machen würde.
Eine Preiserhöhung um 17,00 € hat die kleine transportable Leinwand (1,50 x 1,75 m) zu verzeichnen. Grundlage hierfür ist die Angleichung an marktübliche Konditionen.
Es wurde eine neue transportable Leinwand (3,60 x 3,60m) angeschafft. Im Vergleich zur alten Leinwand ist der neue Mietpreis um 50,00 € teurer.
Um das Klavier
auf der Bühne der Stadthalle zu nutzen, muss dieses ggf. gestimmt werden. Die
Kosten hierfür sollen nicht mehr von der Stadt Burg, sondern vom Mieter
übernommen werden. Von daher reduziert sich der Mietpreis um 100,00 €.
Das Bühnenlicht ist für die Nutzung der Bühne
erforderlich, von daher wird es in den Gesamtpreis Saal integriert und als
separate Buchungsoption aus der Entgeltordnung herausgenommen.
Die transportable Lichtanlage (2 Stative und
4 Strahler) ist nicht vorhanden und wird deshalb nicht aufgeführt.
Das W-LAN soll dem Mieter (nicht jedoch den
Besuchern) künftig kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Die Traversen und zwei Kurbellifte werden als
separate Buchungsoption nicht mehr aufgeführt, diese sind ab sofort in der
„Nutzungspauschale für Haustechnik“ integriert.
Für die nicht weiter benannten Mietobjekte
der Stadthalle wird eine Preiserhöhung auf 150% festgelegt.
4.
Die
Personalbuchungsoptionen werden in der neuen EO nicht mehr mit aufgezählt, da
es in der Vergangenheit kaum Nachfrage hierfür gab. Für einen längeren
geltenden Zeitraum können keine Preise festgelegt werden (Mindestlohn,
Fahrtkosten). Das Personal müsste über Fremdfirmen dazu gebucht werden, da im
Hause kein Personal zur Verfügung steht.
5.
50 %
Preisnachlass werden nicht mehr pauschal für Folgetage gewährt, sondern nur
noch für Auf- und Abbautage.
6.
Einführung
einer Nutzungspauschale für Haustechnik inkl. vorgeschriebener Betreuung dddurch einen Veranstaltungstechniker bei
entsprechender Nutzung = 12 Stunden (Kontrolle der eigenen technischen Anlagen
der Stadthalle und der durch den Mieter eingebrachten Technik - gemäß § 38 und
§ 40 der VStättVO des Landes Sachsen-Anhalt) – Umlage auf Mieter siehe
Entgeltordnung Punkt 2.12.
leitet sich die Kontrollpflicht der Veranstaltungstechnik ab. Selbst wenn ein
eigener Veranstaltungstechniker von der Produktion mitgebracht wird, muss
dessen Arbeit durch einen Ansprechpartner des Hauses ermöglicht, unterstützt
und kontrolliert werden. Diese Aufgabe kann nur eine Fachkraft für
Veranstaltungstechnik erfüllen (kein Personal bei der Stadt Burg angestellt,
daher externer Zukauf).ist der Einsatz eines hausinternen ortskundigen
Veranstaltungstechnikers erforderlich, sobald es Art und Umfang der
Veranstaltung voraussetzt.
Hinweis:
Anlagen:
Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Entgeltordnung für die Stadthalle Burg.
Finanzielle Auswirkungen ?
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x |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
573111413 527118 573111413 432138 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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