Betreff
Entgeltordnung Stadthalle Burg
Vorlage
048/2023
Art
Beschlussvorlage

Wie im Stadtratsbeschluss 046/2020 vom 02. April 2019 festgelegt, betreibt die Stadt Burg die Stadthalle eigenständig. Am 30. April 2020 wurde die derzeit gültige Entgeltordnung beschlossen.

Die neue vorliegende Entgeltordnung beinhaltet, wie auch die aktuell gültige aus dem Jahr 2020, zwei Tarifgruppen. Folgende, wesentliche Änderungen wurden vorgenommen.

1.    Nachfragebedingte Erhöhung der Nutzungsdauer von 8,0 Stunden auf insgesamt 12,0 Stunden.

2.    Großer Saal, Bühne, Foyer und Künstlergarderoben sind nur noch gemeinsam buchbar. Wird eine dieser Räumlichkeiten separat gebucht, können die jeweils anderen Räume nicht mehr durch andere Mieter angemietet werden – somit gibt es diese nur noch als Gesamtangebot.

3.    Grundmieten und Preise von technischem Zubehör:

Die Grundmieten für den Saal (inkl. Bühne, Foyer und 4 x Künstlergarderoben) sowie für das Restaurant werden nicht bzw. kaum angehoben.

Eine weitere Erhöhung dieser Punkte mit allen notwendigen Nebenkosten (Veranstaltungstechniker, Brandsicherheitswache, etc.) würde einen zu hohen Endpreis erzeugen, der uns im Vergleich zu Mitbewerbern im Umland unattraktiv machen würde.

Eine Preiserhöhung um 17,00 € hat die kleine transportable Leinwand (1,50 x 1,75 m) zu verzeichnen. Grundlage hierfür ist die Angleichung an marktübliche Konditionen.

Es wurde eine neue transportable Leinwand (3,60 x 3,60m) angeschafft. Im Vergleich zur alten Leinwand ist der neue Mietpreis um 50,00 € teurer.

Um das Klavier auf der Bühne der Stadthalle zu nutzen, muss dieses ggf. gestimmt werden. Die Kosten hierfür sollen nicht mehr von der Stadt Burg, sondern vom Mieter übernommen werden. Von daher reduziert sich der Mietpreis um 100,00 €.

Das Bühnenlicht ist für die Nutzung der Bühne erforderlich, von daher wird es in den Gesamtpreis Saal integriert und als separate Buchungsoption aus der Entgeltordnung herausgenommen.

Die transportable Lichtanlage (2 Stative und 4 Strahler) ist nicht vorhanden und wird deshalb nicht aufgeführt.

Das W-LAN soll dem Mieter (nicht jedoch den Besuchern) künftig kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Die Traversen und zwei Kurbellifte werden als separate Buchungsoption nicht mehr aufgeführt, diese sind ab sofort in der „Nutzungspauschale für Haustechnik“ integriert.

Für die nicht weiter benannten Mietobjekte der Stadthalle wird eine Preiserhöhung auf 150% festgelegt.

4.    Die Personalbuchungsoptionen werden in der neuen EO nicht mehr mit aufgezählt, da es in der Vergangenheit kaum Nachfrage hierfür gab. Für einen längeren geltenden Zeitraum können keine Preise festgelegt werden (Mindestlohn, Fahrtkosten). Das Personal müsste über Fremdfirmen dazu gebucht werden, da im Hause kein Personal zur Verfügung steht.

5.    50 % Preisnachlass werden nicht mehr pauschal für Folgetage gewährt, sondern nur noch für Auf- und Abbautage.

6.    Einführung einer Nutzungspauschale für Haustechnik inkl. vorgeschriebener Betreuung dddurch einen Veranstaltungstechniker bei entsprechender Nutzung = 12 Stunden (Kontrolle der eigenen technischen Anlagen der Stadthalle und der durch den Mieter eingebrachten Technik - gemäß § 38 und § 40 der VStättVO des Landes Sachsen-Anhalt) – Umlage auf Mieter siehe Entgeltordnung Punkt 2.12. dd leitet sich die Kontrollpflicht der Veranstaltungstechnik ab. Selbst wenn ein eigener Veranstaltungstechniker von der Produktion mitgebracht wird, muss dessen Arbeit durch einen Ansprechpartner des Hauses ermöglicht, unterstützt und kontrolliert werden. Diese Aufgabe kann nur eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik erfüllen (kein Personal bei der Stadt Burg angestellt, daher externer Zukauf).ist der Einsatz eines hausinternen ortskundigen Veranstaltungstechnikers erforderlich, sobald es Art und Umfang der Veranstaltung voraussetzt.

Hinweis:


Anlagen:


Der Stadtrat beschließt die Neufassung der Entgeltordnung für die Stadthalle Burg.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

Land:                                    EUR

                                                

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

573111413 527118

573111413 432138                 

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich