Bisheriger Verfahrensstand
Mit dem Beschluss über die Aufstellung der Bebauungsplan Nr. 118 „An der Burger Straße“ in der
Ortschaft Detershagen vom 08. Dezember 2021 wurde das
Aufstellungsverfahren eröffnet.
Das
Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes besteht in der Beplanung des
Flurstücks 21/12 in der Flur 4 als Wohnbaufläche.
Eine
räumliche Erweiterung auf die benachbarten Flurstücke ist aufgrund der
Ablehnung der betreffenden Eigentümer nicht Bestandteil des
Bebauungsplanverfahrens.
Da es sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der
Innenentwicklung handelt, wird das Aufstellungsverfahren nach den Vorschriften
des § 13a Abs. 2 BauGB abgearbeitet. Für das Planverfahren finden die Regelunge
des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB Anwendung.
Eine frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde
nicht durchgeführt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wurde verzichtet.
Mit Beschluss Nr. 072/2022 des Stadtrates vom
23.06.2022 wurde der Entwurf der Satzung inklusive der Begründung bestätigt und
zur Auslage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Die Unterlagen des
Bebauungsplanes Nr. 118 „An der Burger Straße“ in der Ortschaft Detershagen mit
Planzeichnung und Begründung (Stand: April 2022) lagen vom 25. Juli 2022 bis
einschließlich 22. August 2022 sowie vom 8. November 2022 bis einschließlich 9.
Dezember 2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf die Auslage wurde im
Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp,
Parchau, Reesen und Schartau Jahrgang 26, Nr. 21 vom 15. Juli 2022 und Nr. 31
vom 28. Oktober 2022 hingewiesen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21. Juli 2022 zur Abgabe einer
Stellungnahme aufgefordert.
Erläuterung zum Inhalt der Beschussfassung
In der Anlage 1 zu diesem Beschluss wurden die Stellungnahmen aus der
Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zusammengefasst und
soweit notwendig mit einer Wertung versehen. Aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § Abs. 2 BauGB ist eine Stellungnahme zum Planverfahren
eingegangen, die eine Einzelbefassung bedarf. Ein Beschluss über Änderungen der
geplanten Satzung ist aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.
Weiteres Verfahren
Gemäß Beschluss des Stadtrates werden die Ergebnisse des
Beteiligungsverfahrens eingearbeitet. Die Ergebnisse der Abwägung sind
mitzuteilen. Die Verwaltung wird im Anschluss den Satzungsbeschluss
vorbereiten.
Anlagen: Anlage 1
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
1.
Über die während des Beteiligungsverfahrens gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum
Planentwurf eingegangenen Stellungnahmen wird, wie in der Anlage dargestellt,
entschieden.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soweit
diese Stellungnahmen abgegeben haben, über die beschlossen worden ist, von
diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zum erfolgten Beschluss in Kenntnis zu
setzen.
3.
Der Satzungsentwurf und die dazugehörige
Begründung sind dem Ergebnis der Abwägung anzupassen.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB vorzubereiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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davon Zuschüsse: |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |