hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
1. derzeitiger Stand
des Verfahrens
Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 04.03.2021 die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Nach Beauftragung des
Planungsbüros wurden die entsprechenden Unterlagen (Planzeichnung und
Begründung einschließlich Umweltbericht) zum Vorentwurf der
14. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet.
Zu Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde die Auslegung des Planvorentwurfes einschließlich der Begründung mit Stand vom Juni 2021 in der Zeit vom 10.10.2022 bis zum 24.10.2022 durchgeführt. Auf diese Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ Nr. 28 vom 29.09.2022 ortsüblich hingewiesen.
Die entsprechenden Unterlagen lagen in diesem Zeitraum in der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, 2. Obergeschoss, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten) zu folgenden Zeiten
Montag 9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr
Freitag 9.00 – 12.00 Uhr
und darüber hinaus nach telefonischer Terminvereinbarung für jedermann zur Einsichtnahme und Erörterung öffentlich aus.
Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 BauGB wurde innerhalb des oben genannten Zeitraumes der Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung einschließlich des Umweltberichtes auf der Internetseite der Stadt Burg (www.stadt-burg.de (► Bauen und Wohnen ► Beteiligung Bauleitplanungen)) eingestellt und online eingesehen sowie Einwendungen abgegeben werden.
Eine Beteiligung der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB wurde mit Schreiben (auch per E-Mail) vom 10.10.2022 durchgeführt. Die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 06.10.2022.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben (auch per E-Mail) vom 10.10.2022 zum Vorentwurf der Planung zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
2. Erläuterungen zum
Inhalt der Beschlussfassung
Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wurden seitens der Verwaltung und dem beauftragten Planungsbüro geprüft. Ebenso wurden die Ergebnisse der Abstimmung des Vorentwurfes mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung seitens der Verwaltung und dem beauftragten Planungsbüro geprüft.
Innerhalb der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Das Planungsbüro hat in den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Teile der Stellungnahmen von den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange übernommen. Ebenso wurden die Ergebnisse der Abstimmung der Planung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in den Planentwurf eingearbeitet.
3. Weitere
Verfahrensweise
Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird der vorliegende Planentwurf sowie die dazugehörige Begründung einschließlich des Umweltberichtes in der Fassung vom 23.02.2023 bestätigt und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Die Verwaltung wird die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im weiteren Verfahren beteiligen und zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf auffordern.
Auf die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der zugehörigen Dokumente wird durch ortsübliche Bekanntmachung in einem kommenden Amtsblatt der Stadt Burg hingewiesen. Innerhalb des noch zur exakt zu bestimmenden Zeitraumes von mindestens einem Monat besteht die Möglichkeit für jedermann, Einsicht in den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der zugehörigen Dokumente zu nehmen. Zugleich werden der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich die zugehörigen Dokumente während des gesamten Monatszeitraumes im Internet ebenfalls für jedermann zur Einsicht bereitgestellt.
Die Verwaltung wird gemeinsam mit
dem beauftragten Planungsbüro die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Trägerbelange sowie die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit
prüfen, mit einer Wertung versehen und gegebenenfalls mit einer
Beschlussempfehlung für die weitere Behandlung durch den Stadtrat diesem
vorlegen.
Anlagen:
Anlage 1.1 – Entwurf der Planzeichnung der 14. Änderung
des Flächennutzungsplanes (Stand
Februar 2023)
Anlage 1.2 – Entwurf der Begründung und des zugehörigen
Umweltberichts der 14.
Änderung des Flächennutzungsplanes
(Stand Februar 2023)
1. Der
Stadtrat der Stadt Burg beschließt den als Anlage 1.1 anliegenden Entwurf der
14. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf der Begründung
einschließlich des zugehörigen Umweltberichtes (Anlage 1.2) in der Fassung vom
Februar 2023 und bestimmt diese Dokumente zum Zwecke der Beteiligung der
Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zur Durchführung einer öffentlichen
Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.
2. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt
a) die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der
öffentlichen
Auslegung gemäß §
3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen,
b) die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Behörden
und sonstigen
Träger
öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufzufordern sowie
c) die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit und aus der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
mit ihrer Wertung
versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen ?
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Gesamtkosten der Maßnahmen
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Sonstige: EUR |
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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nicht erforderlich |