Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Flächennutzungsplan/14. Änderung des Flächennutzungsplanes/Sonderbaufläche „Zum Sportplatz“ in Schartau, zur Sonderbaufläche „Tieferwisch" und zur Verbindungsstraße L52 zum Industrie- und Gewerbepark Burg und Sportplatz in der Ortschaft Detershagen
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
052/2023
Art
Beschlussvorlage

1. derzeitiger Stand des Verfahrens

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 04.03.2021 die Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Nach Beauftragung des Planungsbüros wurden die entsprechenden Unterlagen (Planzeichnung und Begründung einschließlich Umweltbericht) zum Vorentwurf der
14. Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet.

Zu Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde die Auslegung des Planvorentwurfes einschließlich der Begründung mit Stand vom Juni 2021 in der Zeit vom 10.10.2022 bis zum 24.10.2022 durchgeführt. Auf diese Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im „Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau“ Nr. 28 vom 29.09.2022 ortsüblich hingewiesen.

Die entsprechenden Unterlagen lagen in diesem Zeitraum in der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, 2. Obergeschoss, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten) zu folgenden Zeiten

Montag 9.00 – 12.00 Uhr

Dienstag              9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

Mittwoch            geschlossen

Donnerstag        9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.00 Uhr

Freitag                 9.00 – 12.00 Uhr

und darüber hinaus nach telefonischer Terminvereinbarung für jedermann zur Einsichtnahme und Erörterung öffentlich aus.

Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 BauGB wurde innerhalb des oben genannten Zeitraumes der Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung einschließlich des Umweltberichtes auf der Internetseite der Stadt Burg (www.stadt-burg.de ( Bauen und Wohnen Beteiligung Bauleitplanungen)) eingestellt und online eingesehen sowie Einwendungen abgegeben werden.

Eine Beteiligung der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB wurde mit Schreiben (auch per E-Mail) vom 10.10.2022 durchgeführt. Die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 06.10.2022.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben (auch per E-Mail) vom 10.10.2022 zum Vorentwurf der Planung zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

2. Erläuterungen zum Inhalt der Beschlussfassung

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wurden seitens der Verwaltung und dem beauftragten Planungsbüro geprüft. Ebenso wurden die Ergebnisse der Abstimmung des Vorentwurfes mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung seitens der Verwaltung und dem beauftragten Planungsbüro geprüft.

Innerhalb der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Das Planungsbüro hat in den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes Teile der Stellungnahmen von den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange übernommen. Ebenso wurden die Ergebnisse der Abstimmung der Planung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in den Planentwurf eingearbeitet.

3. Weitere Verfahrensweise

Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird der vorliegende Planentwurf sowie die dazugehörige Begründung einschließlich des Umweltberichtes in der Fassung vom 23.02.2023 bestätigt und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Die Verwaltung wird die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im weiteren Verfahren beteiligen und zur Abgabe einer Stellungnahme zum Planentwurf auffordern.

Auf die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der zugehörigen Dokumente wird durch ortsübliche Bekanntmachung in einem kommenden Amtsblatt der Stadt Burg hingewiesen. Innerhalb des noch zur exakt zu bestimmenden Zeitraumes von mindestens einem Monat besteht die Möglichkeit für jedermann, Einsicht in den Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der zugehörigen Dokumente zu nehmen. Zugleich werden der Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich die zugehörigen Dokumente während des gesamten Monatszeitraumes im Internet ebenfalls für jedermann zur Einsicht bereitgestellt.

Die Verwaltung wird gemeinsam mit dem beauftragten Planungsbüro die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägerbelange sowie die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit prüfen, mit einer Wertung versehen und gegebenenfalls mit einer Beschlussempfehlung für die weitere Behandlung durch den Stadtrat diesem vorlegen.


Anlagen:

Anlage 1.1 –       Entwurf der Planzeichnung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes                           (Stand Februar 2023)

Anlage 1.2 –       Entwurf der Begründung und des zugehörigen Umweltberichts der                                        14. Änderung des Flächennutzungsplanes

                               (Stand Februar 2023)

 


1.     Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt den als Anlage 1.1 anliegenden Entwurf der
14. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf der Begründung einschließlich des zugehörigen Umweltberichtes (Anlage 1.2) in der Fassung vom
Februar 2023 und bestimmt diese Dokumente zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zur Durchführung einer öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.             

2.     Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.            

3.     Die Verwaltung wird beauftragt        
         a)            die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen           
                         Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veranlassen,       
         b)           die öffentliche Auslegung durchzuführen und die Behörden und sonstigen
                         Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufzufordern sowie       
         c)            die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und                 aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
                         mit ihrer Wertung versehen dem Stadtrat zur weiteren Behandlung zuzuleiten.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich