Betreff
Bauleitplanung der Stadt Burg/Aufstellungsverfahren/ Bebauungsplan Nr. 118 „An der Burger Straße„ in der Ortschaft Detershagen, hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
053/2023
Art
Beschlussvorlage

Bisheriger Verfahrensstand

Mit dem Beschluss über die Aufstellung der Bebauungsplan Nr. 118 „An der Burger Straße“ in der Ortschaft Detershagen vom 08. Dezember 2021 wurde das Aufstellungsverfahren eröffnet.

Das Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes besteht in der Beplanung des Flurstücks 21/12 in der Flur 4 als Wohnbaufläche.

Eine räumliche Erweiterung auf die benachbarten Flurstücke ist aufgrund der Ablehnung der betreffenden Eigentümer nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens.

Da es sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, wird das Aufstellungsverfahren nach den Vorschriften des § 13a Abs. 2 BauGB abgearbeitet. Für das Planverfahren finden die Regelungen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB Anwendung. Eine frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde nicht durchgeführt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wurde verzichtet.

Mit Beschluss Nr. 072/2022 des Stadtrates vom 23.06.2022 wurde der Entwurf der Satzung inklusive der Begründung bestätigt und zur Auslage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Die Unterlagen des Bebauungsplanes Nr. 118 „An der Burger Straße“ in der Ortschaft Detershagen mit Planzeichnung und Begründung (Stand: April 2022) lagen vom 25. Juli 2022 bis einschließlich 22. August 2022 sowie vom 8. November 2022 bis einschließlich 9. Dezember 2022 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Auf die Auslage wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau Jahrgang 26, Nr. 21 vom 15. Juli 2022 und Nr. 31 vom 28. Oktober 2022 hingewiesen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 21. Juli 2022 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB wurden zusammengefasst und soweit notwendig mit einer Wertung versehen. Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § Abs. 2 BauGB ist eine Stellungnahme zum Planverfahren eingegangen.

Weiteres Verfahren

Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen führte nicht zu wesentlichen Ergänzungen oder Änderungen der Planung, sodass das Aufstellungsverfahren mit dem Beschluss zur Abwägung (051/2023) und zur Satzung abgeschlossen werden soll.


Anlagen:              Anlage 1 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 118 „An der Burger Straße“

                               Anlage 2 Begründung


1.         Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), welches zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6 vom 11.01.2023) geändert worden ist und § 8 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zuletzt geltenden Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Burg die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 118 „An der Burger Straße“ in der Ortschaft Detershagen bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A) und den Textlichen Festsetzungen (Planteil B) mit Stand Januar 2023 (Siehe Anlage 1 zu diesem Beschluss) als Satzung.

2.         Die Begründung des Bebauungsplans mit Stand Januar 2023 (siehe Anlage 2) wird gebilligt.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 118 "An der Burger Straße" in der Ortschaft Detershagen in Kraft.


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich