Bisheriger Verfahrensstand
Mit dem Beschluss über die
Aufstellung der Bebauungsplan Nr. 118 „An der
Burger Straße“ in der Ortschaft Detershagen vom 08. Dezember 2021 wurde
das Aufstellungsverfahren eröffnet.
Das
Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes besteht in der Beplanung des
Flurstücks 21/12 in der Flur 4 als Wohnbaufläche.
Eine
räumliche Erweiterung auf die benachbarten Flurstücke ist aufgrund der
Ablehnung der betreffenden Eigentümer nicht Bestandteil des
Bebauungsplanverfahrens.
Da es sich bei dem Bebauungsplan um einen Bebauungsplan der
Innenentwicklung handelt, wird das Aufstellungsverfahren nach den Vorschriften
des § 13a Abs. 2 BauGB abgearbeitet. Für das Planverfahren finden die Regelungen
des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB
Anwendung. Eine frühzeitige Beteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurde nicht
durchgeführt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung wurde verzichtet.
Mit Beschluss Nr. 072/2022 des Stadtrates vom
23.06.2022 wurde der Entwurf der Satzung inklusive der Begründung bestätigt und
zur Auslage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
bestimmt.
Die Unterlagen des Bebauungsplanes Nr. 118 „An der Burger Straße“ in der
Ortschaft Detershagen mit Planzeichnung und Begründung (Stand: April 2022)
lagen vom 25. Juli 2022 bis einschließlich 22. August 2022 sowie vom
8. November 2022 bis einschließlich 9. Dezember 2022 zu jedermanns Einsicht
öffentlich aus. Auf die Auslage wurde im Amtsblatt der Stadt Burg mit den
Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau
Jahrgang 26, Nr. 21 vom 15. Juli 2022 und Nr. 31 vom 28. Oktober 2022
hingewiesen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 21. Juli 2022 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Stellungnahmen aus der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs.
2 BauGB wurden zusammengefasst und soweit notwendig mit einer Wertung versehen.
Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § Abs. 2 BauGB ist eine
Stellungnahme zum Planverfahren eingegangen.
Weiteres Verfahren
Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen führte nicht zu
wesentlichen Ergänzungen oder Änderungen der Planung, sodass das
Aufstellungsverfahren mit dem Beschluss zur Abwägung (051/2023) und zur Satzung
abgeschlossen werden soll.
Anlagen: Anlage 1 Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 118 „An der Burger Straße“
Anlage 2
Begründung
1.
Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), welches
zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6 vom
11.01.2023) geändert worden ist und § 8 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes
für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung vom 17. Juni 2014 (GVBl.
LSA S. 288), in der zuletzt geltenden Fassung, beschließt der Stadtrat der
Stadt Burg die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 118 „An der Burger Straße“ in
der Ortschaft Detershagen bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A) und den
Textlichen Festsetzungen (Planteil B) mit Stand Januar 2023 (Siehe Anlage 1 zu
diesem Beschluss) als Satzung.
2.
Die Begründung des Bebauungsplans mit Stand Januar 2023 (siehe
Anlage 2) wird gebilligt.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die
Satzung des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der
Dienststunden eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 118 "An
der Burger Straße" in der Ortschaft Detershagen in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
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Folgejahr: |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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