Die Wärmeversorgung ist sowohl aufgrund der Klimakrise als auch aufgrund
der aktuellen Russland-Ukraine-Krise stärker denn je im Gespräch. Hierbei geht
es insbesondere um die Abkehr von der konventionellen Wärmeversorgung durch Gas
und Öl, hin zur Versorgung durch mehrheitlich erneuerbare Energieträger.
Mithilfe einer erneuerbaren Wärmeversorgung soll einerseits eine
Versorgungssicherheit in unsicheren Zeiten sichergestellt werden und
andererseits soll die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energieträgern
wesentlich dazu beitragen die Klimaziele der Bundesrepublik zu erreichen.
Um dies künftig zu erreichen spielt die Erstellung eines kommunalen
Wärmeplans eine zentrale Rolle. Die kommunale Wärmeplanung ist ein komplexer
Planungsprozess, der neben der aktuellen und zukünftigen
Wärmeversorgungsinfrastruktur auch den Gebäudebestand und raumplanerische
Aspekte berücksichtigen muss. Dabei wird zunächst der Status Quo betrachtet,
der im weiteren Prozessverlauf die Grundlage für die SOLL-Analyse und die Erstellung
eines ausführlichen Maßnahmenkatalogs darstellt. Eine Einzelbetrachtung auf
Quartiersebene wird hierbei nicht durchgeführt.
Insgesamt soll das Ziel der Weichenstellung für eine sichere, bezahlbare
und klimafreundliche Wärmeversorgung auf gesamtkommunaler Ebene erreicht
werden.
Im Prozess werden relevante Stakeholder, wie kommunale Unternehmen,
Wohnungsbauunternehmen, etc. beteiligt, da sie über Expertenwissen verfügen.
Insbesondere die Stadtwerke Burg GmbH dienen als primärer Ansprechpartner über den
gesamten Prozess hinweg und sind ebenfalls sehr an der Umsetzung der
Wärmeplanung interessiert.
Die Stadt Burg versteht sich als Koordinatorin, um hoheitliche Aufgaben
zu übernehmen und um ebenso den gesamten Prozess der Wärmeplanung zur
bestmöglichen Entwicklung der Stadt im Blick zu behalten. Gemäß Art. 28 Abs. 2
GG obliegt es den Kommunen auf ihrem Gebiet über "alle Angelegenheiten der
örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung" zu
entscheiden“ (kommunale Selbstverwaltung). Da Stadtwerke und andere kommunale
Unternehmen nicht über die gleichen räumlichen und planerischen Kompetenzen und
Entscheidungsbefugnisse wie Kommunen verfügen, sind diese nicht für die
Umsetzung der Wärmeplanung geeignet.
Die kommunale Wärmeplanung ist dementsprechend als Beginn eines stetig
fortlaufenden Prozesses zu verstehen, der Kommunen und Gemeinden in den
nächsten Jahren begleiten wird. Deutschlandweit wird es voraussichtlich zu
einer Verpflichtung von größeren Kommunen und Gemeinden zur Erstellung einer
kommunalen Wärmeplanung kommen. Dies ist in ersten Bundesländern schon erfolgt,
wo entsprechende Verpflichtungen auf Landesebene etabliert wurden (siehe Landes
und Klimaschutzgesetze der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen,
Schleswig-Holstein).
Auf Bundesebene sieht der Koalitionsvertrag der Ampelregierung die
Umsetzung einer kommunalen Wärmeplanung vor.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sieht laut
Diskussionspapier vom 28. Juli 2022 die Erarbeitung eines Gesetzesentwurfes
schon im weiteren Jahresverlauf des Jahres 2023 vor. Das erwartete Bundesgesetz
soll sich an den bisherigen Landesgesetzen orientieren, sodass auch die Stadt
Burg aller Wahrscheinlichkeit nach zukünftig zu einer Wärmeplanung verpflichtet
sein wird. Auf Landesebene sind aktuell sowohl in Baden-Württemberg als auch in
Hessen Städte ab 20.000 Einwohnern (siehe §7 KSG BW & §13 HEG) und in
Schleswig-Holstein und Niedersachsen Mittel- und Oberzentren zur Erstellung
einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet.
Da die Wärmeversorgung und insbesondere die „Wärmewende“ auf
bundespolitischer Ebene eine hohe Priorität hat, wurde im November 2022 ein
neuer Förderschwerpunkt innerhalb der „Richtlinie zur Förderung von
Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ eingeführt. Dieser Förderschwerpunkt
(siehe Anlage Punkt 4.1.11) sieht die Förderung zur Erstellung von kommunalen
Wärmeplänen vor und soll einen Anreiz zur schnellstmöglichen Erstellung von
Wärmeplänen zur Folge haben, noch bevor entsprechende gesetzliche Grundlagen
geschaffen werden.
Die Förderung beinhaltet die Erstellung der kommunalen Wärmepläne durch
entsprechende Dienstleister außerhalb der Kommunalverwaltung. Hier ist bei
einer Beantragung von Fördermitteln im Laufe des Jahres 2023 eine Förderquote
von bis zu 100 % für finanzschwache Kommunen möglich. Dies bedeutet, dass der
Eigenanteil der Stadt Burg 0 EUR beträgt.
Diese Fördermöglichkeit endet jedoch, sobald eine gesetzliche Grundlage
zur bundesweiten Erstellung von kommunalen Wärmeplänen verabschiedet wird, die
auch die Stadt Burg beinhaltet. Wenn dieser Fall eintritt, würde die Stadt Burg
die Kosten für die Erstellung der Wärmeplanung selbst tragen müssen.
Wie die Ausführungen zeigen, hat die Stadt Burg bei einer Inanspruchnahme
der genannten Fördermittel die Möglichkeit eine langfristige Strategie für eine
sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung erstellen zu lassen.
Dabei entstehen der Stadt im ersten Schritt keinerlei Kosten, da finanzschwache
Kommunen von einer Förderquote von 100 % profitieren können.
Eine schnellstmögliche Beantragung der Fördermittel ist auch unter dem
Gesichtspunkt sinnvoll, dass die Bundesregierung ein Gesetz zur Verpflichtung
von Städten und Gemeinden vorsieht, welches die Stadt Burg ggf. zu einer solchen
Planung verpflichten würde (die dann ohne Fördermittel durchgeführt werden
müsste).
Anlagen:
Förderrichtlinie der
Nationalen Klimaschutzinitiative
1. Der Stadtrat beschließt einen kommunalen Wärmeplan von einem geeigneten Ingenieurbüro erstellen zu lassen.
2. Der Stadtrat beschließt, dafür Fördermittel über die Kommunalrichtlinie in Höhe von 100 % der förderfähigen Kosten zu beantragen, sodass der Eigenanteil der Stadt Burg bei 0 % liegt.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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X |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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