Sachverhalt:
Das rund 960 große Bürgerholz bei Burg ist die grüne Lunge der Stadt und im Landkreis Jerichower Land einer der wenigen Wald-Lebensräume von dieser Größe, Ausstattung und Artenvielfalt. Die strukturreichen und von einem hohen Altholzanteil geprägten Laubwälder des Schutzgebietes bieten insbesondere vom Aussterben bedrohten Großvogelarten Lebensraum und Brutmöglichkeiten.
Da der Wald in den letzten Jahren immer stärker unter Klimaextremen und anderen Problemen zu leiden hatte, gilt es den Wald stärker zu schützen und ebenso einen nachhaltigen Waldumbau voran zu bringen, um den Wald an zukünftige, trockenere Zeiten anzupassen. Zu diesem Zweck bietet die vorliegende Informationsvorlage einen Überblick über die aktuelle Arbeit der Stadtverwaltung sowie zum aktuellen Stand verschiedener Maßnahmen.
Status Quo & Aktuelle
Praxis im Bürgerholz
Gemäß des Gesetzes zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, zur Förderung der Forstwirtschaft sowie zum Betreten und Nutzen der freien Landschaft im Land Sachsen-Anhalt (LWaldG) hat die Stadt Burg das Bürgerholz „zu erhalten, zu mehren und eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nachhaltig zu sichern“. In diesem Zusammenhang wird gemäß § 5 – Grundsätze der Bewirtschaftung des Waldes – vorgeschrieben, dass der Wald nach gesicherten Erkenntnissen der Wissenschaft und bewährten Regeln der Praxis genutzt, verjüngt, gepflegt und geschützt wird. Zu diesem Zweck ist die Bewirtschaftung durch geschulte forstliche Fachkräfte sicherzustellen.
Diese Aufgabe übernimmt für die Stadt Burg das Betreuungsforstamt Nedlitz in Abstimmung mit der Stadt Burg. Die Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem Betreuungsforstamt ist ein Betreuungsvertrag gemäß der Verordnung über Betreuung für den Privat- und Körperschaftswald (PKWaldVO). Das Betreuungsforstamt und insbesondere der beauftragte Revierförster Herr Vogel übernehmen und koordinieren alle notwendigen Aufgaben und Maßnahmen im Bürgerholz, wie den Holzeinschlag, den Waldbau und sonstige Revierarbeiten. Insbesondere besteht die Praxis aus:
- Maßnahmen zur Aufforstung von Flächen und Einzäunung von Aufforstungsflächen,
- Maßnahmen der gezielten Kulturpflege zur Förderung von „Zukunftsbäumen“ und Entfernung von unerwünschtem Aufwuchs
- Hygienemaßnahmen zur Entfernung von Käferbäumen und von Pilzen befallenen Bäumen
- Maßnahmen der Gefahrenabwehr und insbesondere die Einrichtung und Erhaltung von Waldbrandschutzstreifen sowie die Abarbeitung von Sturmschäden
- Vermarktung von Bäumen zum Verkauf
Etwaige Kahlschläge werden von der Stadt Burg nicht durchgeführt und sind gemäß § 7 des LWaldG Sachsen-Anhalt rechtswidrig. Daher wird bei Baumentnahmen immer berücksichtigt, dass eine gesicherte Verjüngung durch einen Rest an Bäumen im Bestand gesichert ist.
Ebenso sind Waldbesitzer dafür verantwortlich das Jagdrecht wahrzunehmen, um waldverträgliche Wildbestände zu erzielen. Diese sind dann erreicht, wenn die Verjüngung der Baum- und Straucharten sowie die Entwicklung der typischen Bodenvegetation ohne Zaunschutz möglich sind. Zu diesem Zweck wurde zuletzt im Jahr 2021 eine Jagdpacht ausgeschrieben und an den aktuellen Jagdpächter für eine Dauer von neun Jahren (bis 2030) vergeben (BV 020/2021).
Trotz der regelmäßigen Arbeiten im Bürgerholz durch den Revierförster und beauftragte Dienstleister leidet der Wald akut unter mehreren Problemen. So ist insbesondere ein Rückgang des Grundwasserpegels von ca. einem Meter in den letzten 10 Jahren zu verzeichnen, was zu einer vermehrten Trockenheit im Bürgerholz führt. Darüber hinaus ist laut dem Betreuungsforstamt Nedlitz von einer erhöhten Wilddichte auszugehen, was sich in einer gestörten Waldökologie und vermehrten Verbissschäden an Jungpflanzen zu erkennen ist. Darüber hinaus gibt es zum aktuellen Zeitpunkt keine mittel- bis langfristige, strategische Betrachtung zur Bewirtschaftung des Bürgerholzes, um die nachhaltige Bewirtschaftung sicherzustellen.
Um diese Herausforderungen anzugehen wurden vielfach Bestrebungen unternommen, die in den folgenden Abschnitten erläutert werden sollen.
PEFC-Zertifizierung
Ein PEFC-Siegel erhalten Holz- und Papierprodukte aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern. Zu einer solchen nachhaltigen Bewirtschaftung, die noch weit über gesetzliche Regelungen hinausgeht, hat sich die Stadt Burg im Jahr 2021 selbst verpflichtet. Dadurch soll die Nachhaltigkeit des Bürgerholzes sichergestellt werden und gleichermaßen können damit höhere Preise am Holzmarkt erzielt werden. Die Stadt verpflichtet sich mit der Zertifizierung unter anderem zu:
- Erhaltung und angemessene Verbesserung der forstlichen Ressourcen und ihr Beitrag zu globalen Kohlenstoffkreisläufen.
- Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Forstökosystemen.
- Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder (Holz und Nichtholz).
- Bewahrung, Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen.
- Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktionen bei der Waldbewirtschaftung (vor allem Boden und Wasser).
- Erhaltung sonstiger sozioökonomischer Funktionen und Bedingungen.
Strategischer Plan zur
Bewirtschaftung des Bürgerholzes – Forsteinrichtung
Eine sogenannte Forsteinrichtung beinhaltet die Erfassung des Waldzustandes (Waldinventur), die Kontrolle der im vergangenen Forsteinrichtungszeitraum durchgeführten Maßnahmen und die Planung für den folgenden Forsteinrichtungszeitraum (10 Jahre) in periodischen Abständen. Die Forsteinrichtung ist das bestimmende Bewirtschaftungs- und Planungsinstrument für den Forstbetrieb und soll dessen Spiegel und Wegweiser sein. Neben der Kontrolle und Steuerung der Nachhaltigkeit der Holznutzung, bedingt die multifunktionale Ausrichtung der Forstwirtschaft, dass auch Waldnaturschutz, Wasser-, Boden-, Klima- sowie Immissionsschutz und die Erholungsfunktion des Waldes innerhalb der Forsteinrichtung analysiert und planerisch berücksichtigt werden. Grundsätzlich besteht die Forsteinrichtung aus folgenden Punkten:
- Zustandserfassung
Beinhaltet die Flächenerfassung, Kartierung und Bestandsbeschreibung (IST-Zustand) mit Altersklassen, Vorräten usw. aller Baumbestände
- Naturalkontrolle
Beinhaltet einen IST-SOLL-Vergleich der Betriebsplanung und dem tatsächlich erfolgten Betriebsvollzug
- Naturalplanung
Beinhaltet die Planung der Holzernte- und Pflegemaßnahmen sowie der Verjüngungsplanung
-
Darstellung
der Ergebnisse
Dementsprechend ist die Forsteinrichtung eine notwendige Betrachtung des gesamten Waldes, um für einen 10-Jahreszeitraum eine Richtschnur für notwendige Maßnahmen zu haben. Die letzte Forsteinrichtung wurde im Jahr 2000 durchgeführt und ist damit stark veraltet. Eine regelmäßige Forsteinrichtung müsste im Abstand von 10 Jahren erfolgen. Daher wurden für das Jahr 2023 Haushaltsmittel in Höhe von 45.000 EUR angemeldet, um eine Forsteinrichtung durch externe Fachkräfte durchführen zu lassen.
Ausschreibungsunterlagen werden aktuell durch das Betreuungsforstamt Nedlitz erstellt, sodass noch in diesem Jahr eine Ausschreibung erfolgen kann. Mit dem Beginn der tatsächlichen Forsteinrichtung wird jedoch nicht vor 2024 bzw. 2025 gerechnet, da eine Forsteinrichtung zum 01.01. eines Jahres in Kraft tritt und die Kapazitäten der Dienstleister für das kommende Jahr ggf. schon erschöpft sind.
Wasserknappheit –
Instandsetzung des Ringgrabens
Der sogenannte Burger Ringgraben ist ein Graben, der entlang des südlichen, östlichen und nördlichen Endes des Bürgerholzes verläuft. Er diente im Bürgerholz sowohl als Wasserzulauf als auch –ablauf, ist jedoch seit vielen Jahren verwildert und nicht mehr funktionstüchtig. Um in den 90er Jahren den Wasserablauf im Bürgerholz zu optimieren, wurde im Rahmen des Baus des Elbe-Havel-Kanals die Instandsetzung des Ringgrabens als Kompensationsmaßnahme festgelegt. Entsprechende Planungen wurden im Jahr 1995 und noch einmal im Jahr 2004 angefertigt, jedoch nie in die Tat umgesetzt.
Seitdem ruht das Projekt und wurde lange Zeit nicht weiter beachtet. Seitdem das Bürgerholz jedoch vermehrt unter Trockenheit leidet, wird das Thema in der Stadtverwaltung wieder behandelt. Um das Projekt erneut auf die Tagesordnung zu holen, wurden in 2022 mehrere Termine mit dem Wasserstraßen-Neubauamt (WNA) als Projektträger und dem Landkreis Jerichower Land sowie der unteren Naturschutzbehörde durchgeführt, um den aktuellen Stand zu besprechen.
Das Projekt hatte zum Dezember 2022 folgenden Status: Die Planungen aus 1995 und 2004 sind veraltet und sollten einen Wasserablauf gewährleisten, was zum heutigen Zeitpunkt das Gegenteil von dem ist, was notwendig wäre. Daher muss das WNA eine erneute Planung zur Instandsetzung des Ringgrabens veranlassen. Die Ausschreibung hierfür soll noch im Jahr 2023 erfolgen, sodass in diesem Jahr die Aktualisierung der Planungen begonnen werden könnte und voraussichtlich 2024 abgeschlossen wird. Daran anschließend kann mit der Umsetzung der Kompensationsmaßnahme begonnen werden. Die Stadtverwaltung Burg wird das Projekt weiter mit Nachdruck verfolgen und ggf. Druck auf das WNA ausüben, da dieses für die Planung und Umsetzung der Kompensationsmaßnahme verantwortlich ist.
Darüber hinaus ist das Staurecht im Bürgerholz und dem südlichen Wiesengrünland nicht abschließend geklärt und damit nicht vergeben. Es gibt keine strategische Vorgehensweise Wasser anzustauen und abzulassen, sodass dies von den Besitzern der Stauanlagen bisher eigenmächtig und nach eigenem Ermessen durchgeführt wird (sofern die Stauanlagen noch funktionstüchtig sind). Versuche das Staurecht den Unterhaltungsverbänden zu übergeben, mit dem Ziel den Wasserhaushalt für die gesamte Region zentral steuern zu können, sind bisher nicht zu einem Abschluss gekommen. Denn dies würde Kosten für die Eigentümer der Flächen auf denen die Stauanlagen gebaut wurden, bedeuten. Der Landkreis wird sich mit dem Unterhaltungsverband zum Thema Staurecht und zu Erhaltungsmaßnahmen des Ringgrabens besprechen, sodass das Vorhaben auch von Seiten des Landkreises verfolgt wird.
Hohe Wilddichte
Laut Informationen des Betreuungsforstamtes Nedlitz hat das Bürgerholz ein großes Problem aufgrund von zu hohen Wilddichten. Dies ist grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass das Entstehen einer natürlichen Naturverjüngung durch das Äsungsverhalten von Wildtieren gestört wird. Laut dem Forstamtsleiter ist vielerorts im Bürgerholz zu erkennen, dass hohe Schalenwilddichten für diese Art der Schädigung der Waldökologie verantwortlich sind und dadurch die natürliche Verjüngung des Waldes verhindern und auch für Schäden an Aufforstungsflächen verantwortlich sind. Quantifizieren lässt sich dieser Schaden bisher nicht und ist teilweise auch je nach Gebiet unterschiedlich hoch.
Für die Herstellung von waldverträglichen Wilddichten ist im Falle des Bürgerholzes der Jagdpächter verantwortlich. Auf dieser Grundlage ist ein Klärungsgespräch mit dem Jagdpächter anzuberaumen, um die Thematik anzusprechen und gemeinsam Lösungen zu finden. Denn gemäß des LWaldG Sachsen-Anhalt ist der Waldeigentümer bzw. in diesem Fall der Jagdpächter für die Herstellung von waldverträglichen Wilddichten verantwortlich, um eine natürliche Naturverjüngung zu ermöglichen. Daher muss der Abschussplan der Schalenwilddichten an den Erfordernissen einer ökologischen Waldbewirtschaftung ausgerichtet werden. Auch das Dichthalten vorhandener Kulturzäune ist sicherzustellen. Ein Nachweis über die erlegten Stücke ist ggf. ebenfalls zu besprechen.
Zukünftige Maßnahme:
Reaktivierung der Orchideenwiese
In direkter räumlicher Umgebung des alten Forsthauses befinden sich zwei Orchideenwiesen im Gebiet des Bürgerholzes. Diese befinden sich zum Großteil in verwildertem Zustand, da seit Jahren kaum/keine Pflegearbeiten mehr durchgeführt wurden. Dies hat dazu geführt, dass kaum noch Orchideen gesichtet wurden. Hier ist erklärtes Ziel der Stadtverwaltung die Orchideenwiesen nachhaltig und langfristig zu reaktivieren. Im ersten Schritt wurde eine Zusammenarbeit mit der unteren Naturschutzbehörde angeregt, um ein vorläufiges Pflegekonzept zu erstellen, welches vom Jagdpächter umzusetzen ist, da dieser gemäß Pachtvertrag für die Pflege der Orchideenwiesen zuständig ist.
Mittel- bis langfristig ist auch eine Zusammenarbeit mit Hochschulstudierenden (Forst- und Landschaftsbau) denkbar, um langfristig eine vollständige Reaktivierung der Orchideenwiesen zu erreichen.
Zukünftige Maßnahme:
Kooperation mit Hochschulen
Nicht nur im Rahmen der Reaktivierung der Orchideenwiese ist eine Zusammenarbeit mit Hochschulen denkbar. Auch darüber hinaus gibt es im Bürgerholz Potenziale, um Forschungsarbeiten durchführen zu lassen. Diese sollen den Zweck erfüllen, Maßnahmen nach modernsten wissenschaftlichen Erkenntnissen ableiten zu können, um den nachhaltigen Waldumbau voran zu bringen.
Insbesondere in folgenden Themenfeldern könnten Forschungsarbeiten durchgeführt werden:
- Nachhaltiger Waldumbau zur Anpassung des Bürgerholzes an den Klimawandel
- Analyse des Eichensterbens im Totalreservat, sowie Erarbeitung von Maßnahmen um diesem Entgegenzuwirken
- Kartierung & Bestandsaufnahme des Wald- und Pflanzenbestandes im Totalreservat
- Anlegen von Versuchsflächen für Aussaaten zur Analyse der Zukunftsfähigkeit der entsprechenden Pflanzen
Hochschulen, die für eine Zusammenarbeit in Frage kommen könnten, sind in der näheren Umgebung insbesondere in Tharandt, Eberswalde, Göttingen und Erfurt zu finden. Mit einem Bürgermeisterschreiben soll auf das Interesse der Stadt Burg für eine Zusammenarbeit geworben werden. Ob und wann hier eine Forschungsarbeit umgesetzt wird, kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht gesagt werden, jedoch wird der Stadtrat über weitere Entwicklungen informiert.
Die vorliegende Informationsvorlage soll den Stadträten der Stadt Burg grundlegende Informationen zur aktuellen Arbeit der Stadtverwaltung im Bürgerholz liefern und ebenfalls Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen aktuell und zukünftig in Planung sind.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.