Die Fachausschüsse: Bau- und Ordnungsausschuss (21.02.2023), Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss (22.02.2023), Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss (23.02.23) sowie der Hauptausschuss (02.03.2023) haben der Beschlussvorlage 007/2023 unter den Änderungen zugestimmt:

1. Nur Verpachtung, kein Verkauf,

2. Verpachtung von nur ⅔ der Gesamtfläche des Hundestrandes,

3. die Ausschreibungsunterlagen sind dem Stadtrat vor Veröffentlichung zur Entscheidung vorzulegen.

Demzufolge ergab sich die erste Änderung zur Entscheidung im Stadtrat (007/2023/01).

Die Stadt Burg ist als Standort für Camping- und Caravanbesucher über die Stadtgrenzen hinaus bekannt und verzeichnet in den Sommermonaten auf der verpachteten Fläche „Campingplatz am Niegripper See“ eine steigende Auslastung. Zudem ist vermehrt eine unerlaubte Nutzung des Hundestrandes durch Reisemobilisten zu verzeichnen. Dies verdeutlicht die Attraktivität des Standortes sowie die Nachfrage dieser Touristenzielgruppe.

Die Stadt Burg ist noch im Besitz der vom „Campingplatz am Niegripper See“ gegenüberliegenden Fläche mit ca. 14.775 m2 (im Volksmund Hundestrand genannt; siehe hierzu Anlage 01).

Bereits vor Jahren hat die Stadt Burg dem Stadtrat ein Konsolidierungsangebot hinsichtlich der Entwicklung von Bungalowgrundstücken unterbreitet (Beschluss Nummer: 114/2014), welches mehrheitlich abgelehnt wurde. Gründe dafür waren die Berücksichtigung eines Weges parallel zur Wasserlinie sowie Forderungen und Wünsche der Angler.

Nunmehr könnte eine Weiterentwicklung und Attraktivierung der Fläche für Reisemobilstellplätze (Zweckgebundene Verpachtung oder Verkauf) eine weitere Konsolidierungsmaßnahme darstellen, unter Berücksichtigung der öffentlichen Zugänglichkeit (Verbleib eines fußläufigen, öffentlicher Weg entlang der Ufer- bzw. Wasserkante). Planungs- & Baukosten müssten vollständig vom Bieter getragen werden.

Zur Eruierung einer möglichen Veräußerung der Fläche trat die Stadt Burg an den Pächter des „Campingplatzes am Niegripper See“ heran. Im Sinne des Konkurrenzschutzes (Konkurrenzschutz aus § 581 Abs. 2 i.V.m. § 535 Abs. 1 BGB) wurde bei beim benachbarten Pächter des „Campingplatzes am Niegripper See“ im Jahr 2022 die Möglichkeit zur Pacht oder Kauf der genannten Fläche offeriert. Der Pächter lehnte diese Exklusivmöglichkeit ab. Aufgrund dessen wäre es nun möglich, die Fläche zur zweckgebundenen Nutzung auszuschreiben.

Eine Entscheidung zur Art der Veräußerung (Verpachtung oder Verkauf) bleibt dem Stadtrat nach Vorliegen und Auswertung der Konzepte und Angebote etwaiger Bieter vorbehalten.

Neben der Attraktivierung der Fläche für den Tourismus und Befriedigung der Nachfrageseite erhofft sich die Stadtverwaltung eine Einnahmengenerierung aus Verpachtung oder Verkauf der Fläche.

Folgende Argumente sprechen weiterhin für eine touristische Nutzung der Fläche:

1. Stadt Burg - Steigende Auslastung des „Campingplatzes Niegripper See“

> siehe hierzu Anlage 02 - Mitteldeutsche Verlags- und Druckhaus GmbH (Hrsg.) Mein Burg (2021) 151 000 Klicks in einem Monat, Ausgabe Juli, Magdeburg vom 28. Juli 2021, S. 4 f.

2. Land Sachsen-Anhalt - Steigerung der Übernachtungen auf Wohnmobil- & Campingplätzen + 27,4%

> siehe hierzu Anlage 03: Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V.  (2020) „Juli 2020 bringt Campingrekord trotz Corona“, online unter: https://www.bvcd.de/presse/detail/juli-2020-bringt-campingrekord-trotz-corona.html, vom 13.10.2022

3. Deutschlandweit - Steigerung der Neuzulassungen von 2016 zu 2021 liegt bei + 61,7 %

> siehe hierzu: Anlage 04: dwif (2021) „Wirtschaftsfaktor Campingplatz- und Reisemobil-Tourismus in Deutschland 2020/2021“ S. 22, online unter: https://www.civd.de/wp-content/uploads/2019/05/dwif-Wifa-Camping-und-Reisemobiltourismus.pdf

4. Aussagen im Konzept „Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg“

4.1 hoher Identifikationswert für die Kulturlandschaft „Flusslandschaft Niegripp“, welchen es zu Entwickeln gilt. (S. 41).

4.2 Ausbau des Tourismus als Wirtschaftszweig durch Umsetzung des Masterplanes Tourismus Sachsen-Anhalt 2020 zum Geschäftsfeld „Kultur & Städte“ sowie „Aktiv & Natur“ mittels Schaffung von Anreizen für gewerbliches Engagement / infrastrukturelle Investitionen (siehe S. 96f).

4.3 Festlegung des Standortes Burg mit Niegripp und Elbe-Havel-Kanal als Standort für Wassersport und wassertouristische Angebote, da Bestandteil „Blaues Band“ (S. 97).

4.4 Listung Niegripper See als regional bedeutende Freizeitanlage aufgrund Entwicklung Wassersport + Campingtourismus mit 36.000 Gästen im Jahr 2012 sowie durch die Verbindung zum Elberadweg (S. 99f).

> siehe hierzu Anlage 05: „Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg“, 2. Entwurf (Beschluss RV 07/2020 am 29.09.2020), online unter: https://www.regionmagdeburg.de/media/custom/493_1091_1.PDF?1602224785

Die Anlagen sind dem Beschluss beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen ?

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr 2023:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr 2024:

                     EUR

                                               

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich

 

Bürgermeister 

Anlagen:


1. Der Stadtrat spricht sich grundsätzlich für die zweckgebundene Verpachtung des Hundestrandes.

2. ⅔ der Gesamtfläche des Hundestrandes entsprechend des anliegenden Lageplans (siehe Anlage 01 - Übersicht Hundestrand) dürfen nur für Reisemobile genutzt werden.

2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt Ausschreibungsunterlagen zu erarbeiten und dem Stadtrat vor Veröffentlichung zur Entscheidung zu vorzulegen.