Die Fachausschüsse: Bau- und Ordnungsausschuss
(21.02.2023), Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss (22.02.2023), Kultur-,
Tourismus- und Sozialausschuss (23.02.23) sowie der Hauptausschuss (02.03.2023)
haben der Beschlussvorlage 007/2023 unter den Änderungen zugestimmt:
1. Nur Verpachtung, kein Verkauf,
2. Verpachtung von nur ⅔ der Gesamtfläche des
Hundestrandes,
3. die Ausschreibungsunterlagen sind dem Stadtrat vor
Veröffentlichung zur Entscheidung vorzulegen.
Demzufolge ergab sich die erste Änderung zur Entscheidung
im Stadtrat (007/2023/01).
Die Stadt Burg ist als Standort für
Camping- und Caravanbesucher über die Stadtgrenzen hinaus bekannt und
verzeichnet in den Sommermonaten auf der verpachteten Fläche „Campingplatz am
Niegripper See“ eine steigende Auslastung. Zudem ist vermehrt eine unerlaubte
Nutzung des Hundestrandes durch Reisemobilisten zu verzeichnen. Dies
verdeutlicht die Attraktivität des Standortes sowie die Nachfrage dieser
Touristenzielgruppe.
Die Stadt Burg ist noch im Besitz
der vom „Campingplatz am Niegripper See“ gegenüberliegenden Fläche mit ca.
14.775 m2 (im Volksmund Hundestrand genannt; siehe hierzu Anlage
01).
Bereits vor Jahren hat die Stadt
Burg dem Stadtrat ein Konsolidierungsangebot hinsichtlich der Entwicklung von Bungalowgrundstücken
unterbreitet (Beschluss Nummer: 114/2014), welches mehrheitlich abgelehnt
wurde. Gründe dafür waren die Berücksichtigung eines Weges parallel zur
Wasserlinie sowie Forderungen und Wünsche der Angler.
Nunmehr
könnte eine Weiterentwicklung und Attraktivierung der Fläche für
Reisemobilstellplätze (Zweckgebundene Verpachtung oder Verkauf) eine weitere
Konsolidierungsmaßnahme darstellen, unter Berücksichtigung der öffentlichen
Zugänglichkeit (Verbleib eines fußläufigen, öffentlicher Weg entlang der Ufer-
bzw. Wasserkante). Planungs- & Baukosten müssten vollständig vom Bieter
getragen werden.
Zur
Eruierung einer möglichen Veräußerung der Fläche trat die Stadt Burg an den
Pächter des „Campingplatzes am Niegripper See“ heran. Im Sinne des Konkurrenzschutzes
(Konkurrenzschutz aus § 581 Abs. 2 i.V.m. § 535 Abs. 1 BGB) wurde bei beim
benachbarten Pächter des „Campingplatzes am Niegripper See“ im Jahr 2022 die
Möglichkeit zur Pacht oder Kauf der genannten Fläche offeriert. Der Pächter
lehnte diese Exklusivmöglichkeit ab. Aufgrund dessen wäre es nun möglich, die
Fläche zur zweckgebundenen Nutzung auszuschreiben.
Eine
Entscheidung zur Art der Veräußerung (Verpachtung oder Verkauf) bleibt dem
Stadtrat nach Vorliegen und Auswertung der Konzepte und Angebote etwaiger
Bieter vorbehalten.
Neben
der Attraktivierung der Fläche für den Tourismus und Befriedigung der
Nachfrageseite erhofft sich die Stadtverwaltung eine Einnahmengenerierung aus
Verpachtung oder Verkauf der Fläche.
Folgende Argumente sprechen weiterhin
für eine touristische Nutzung der Fläche:
1. Stadt Burg - Steigende
Auslastung des „Campingplatzes Niegripper See“
> siehe hierzu Anlage 02 - Mitteldeutsche Verlags- und Druckhaus GmbH
(Hrsg.) Mein Burg (2021) 151 000 Klicks in einem Monat, Ausgabe Juli, Magdeburg
vom 28. Juli 2021, S. 4 f.
2. Land Sachsen-Anhalt -
Steigerung der Übernachtungen auf Wohnmobil- & Campingplätzen + 27,4%
> siehe hierzu Anlage 03: Bundesverband der Campingwirtschaft in
Deutschland e.V. (2020) „Juli 2020
bringt Campingrekord trotz Corona“, online unter: https://www.bvcd.de/presse/detail/juli-2020-bringt-campingrekord-trotz-corona.html, vom 13.10.2022
3. Deutschlandweit - Steigerung
der Neuzulassungen von 2016 zu 2021 liegt bei + 61,7 %
> siehe hierzu: Anlage 04: dwif (2021) „Wirtschaftsfaktor
Campingplatz- und Reisemobil-Tourismus in Deutschland 2020/2021“ S. 22, online
unter: https://www.civd.de/wp-content/uploads/2019/05/dwif-Wifa-Camping-und-Reisemobiltourismus.pdf
4. Aussagen im Konzept „Regionaler
Entwicklungsplan für die Planungsregion Magdeburg“
4.1 hoher Identifikationswert für
die Kulturlandschaft „Flusslandschaft Niegripp“, welchen es zu Entwickeln gilt.
(S. 41).
4.2 Ausbau des Tourismus als
Wirtschaftszweig durch Umsetzung des Masterplanes Tourismus Sachsen-Anhalt 2020
zum Geschäftsfeld „Kultur & Städte“ sowie „Aktiv & Natur“ mittels
Schaffung von Anreizen für gewerbliches Engagement / infrastrukturelle Investitionen
(siehe S. 96f).
4.3 Festlegung des Standortes Burg
mit Niegripp und Elbe-Havel-Kanal als Standort für Wassersport und
wassertouristische Angebote, da Bestandteil „Blaues Band“ (S. 97).
4.4 Listung Niegripper See als
regional bedeutende Freizeitanlage aufgrund Entwicklung Wassersport +
Campingtourismus mit 36.000 Gästen im Jahr 2012 sowie durch die Verbindung zum
Elberadweg (S. 99f).
> siehe hierzu Anlage 05: „Regionaler Entwicklungsplan für die
Planungsregion Magdeburg“, 2. Entwurf (Beschluss RV 07/2020 am 29.09.2020),
online unter:
https://www.regionmagdeburg.de/media/custom/493_1091_1.PDF?1602224785
Die Anlagen sind dem Beschluss
beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen ?
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr 2023: |
EUR |
Produktsachkonto |
|
|
|
Folgejahr 2024: |
EUR |
|
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
|
Anzeige |
|
nicht erforderlich |
Bürgermeister
Anlagen:
1. Der Stadtrat spricht sich
grundsätzlich für die zweckgebundene Verpachtung des Hundestrandes.
2. ⅔ der Gesamtfläche des
Hundestrandes entsprechend des anliegenden Lageplans (siehe Anlage 01 -
Übersicht Hundestrand) dürfen nur für Reisemobile genutzt werden.
2. Die Stadtverwaltung wird
beauftragt Ausschreibungsunterlagen zu erarbeiten und dem Stadtrat vor
Veröffentlichung zur Entscheidung zu vorzulegen.