Der Hauptausschuss
(02.03.2023) hat der Beschlussvorlage 002/2023 unter der Änderung zugestimmt,
sodass in der Entgeltordnung unter § 1 "Entgelte für die Benutzung der
Schwimmhalle" eine kostenfreie Nutzung wie folgt ergänzt wird:
"Aktive
Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burg - frei".
Demzufolge ergab sich
die erste Änderung zur Entscheidung im Stadtrat (002/2023/01).
Die geänderte Synopse
sowie Entgeltordnung sind als Anlage beigefügt.
Die Entgeltordnung für die Benutzung der Schwimmhalle und der Sauna in
der Fassung der 4 Änderung trat zum 01.07.2015 in Kraft. Nach Abschluss der
Sanierung soll die Einrichtung voraussichtlich zum 01.05.2023 wieder geöffnet
werden.
Die künftige Entgeltstruktur der Schwimmhalle Burg nahm der Kultur-, Tourismus-,
und Sozialausschuss mit Informationsvorlage 169/2020 am 16.11.2020 zur
Kenntnis.
Diese Entgeltstruktur wird mit folgenden Änderungen zur Beschlussfassung
vorgelegt:
1. Änderung der
Nutzungszeit Bad von 2 h auf 1 h
2. Änderung der
Nutzungszeit Sauna von 3 h auf 2 h
3. Streichung des Tarifes
Ausleihe Laken
4. Streichung des Tarifes
Duschen 30 min.
5. Einführung
Sauna-Rabatt für Jahreskarteninhaber
Begründung zu 1. und 2.:
Soziale Aspekte:
Durch kürzere Nutzungszeiten werden günstigere Entgelte ermöglicht. Durch
preislich günstige Nachzahlungsgebühren werden Anreize zum Verweilen
geschaffen.
Individuellere Nutzungsmöglichkeiten:
Durch die verkürzten Nutzungszeiten ist die Nutzung für Sportschwimmer
Leistungs- und Breitensport) attraktiver.
Marktwirtschaftliche Aspekte:
Den größten Kostenaufwand verursacht der Bade- bzw. Saunagast bei
Betreten und Verlassen der Einrichtung. Durch den Eintrag von Verunreinigungen,
WC-Nutzung und Duschen entstehen die größten nutzungsabhängigen Kosten. Das
Badewasser selbst wird vergleichsweise unabhängig der Frequentierung
aufbereitet. So ist die Verweildauer im Bad kostenseitig relativ unerheblich.
Zudem ist eine bessere Auslastung zum Ende der Öffnungszeiten zu erwarten.
Begründung zu 3.:
Das Ausleihen von Laken wird in vergleichbaren Saunen nicht angeboten und
ist mit erhöhten Aufwand und Reinigungskosten (hygienische Aspekte) verbunden.
Diese gilt es zu vermeiden. Jeder Saunanutzer bringt sein eigenes Handtuch mit.
Begründung zu 4.:
Der Tarif „Duschen 30 min“ ist mit der Änderung der Nutzungszeit für das
Bad obsolet. Der Kostenaufwand durch die Infrastrukturnutzung, Verunreinigungen
und Wasserverbrauch ist mit einer Nutzungszeit von 1 h Bad inkl. Duschen
vergleichbar. Zudem wird erhöhter personeller Aufwand zur Kontrolle vermieden,
um zu verhindern, dass der Gast ggf. nicht doch das Bad aufsucht.
Begründung zu 5.:
Mit der Einführung eines rabattierten Saunaentgeltes für
Jahreskarteninhaber wird die Attraktivität für die Saunanutzung für Jahreskarteninhaber
erhöht. Zudem wird auch der Saunagast animiert das Schwimmbad zu nutzen.
Zu den Tarifen:
Aufgrund der Modernisierung der Einrichtung, aufgrund gestiegener
Energiekosten, sowie aufgrund der Inflationsrate von insg. 38,2% (2016 – 2023) ist
es geboten die Entgelte aus 2015 nach nunmehr 8 Jahren kalkulatorisch
anzupassen.
Hierbei wurde insbesondere Wert auf die sozialverträgliche Steigerung
der einzelnen Entgelte gelegt. In Folge dessen wurden die Tarife „Nachlöse jede
begonnene halbe Stunde“ sowie „10-er Karte (1 Nutzung frei)“ beibehalten, bzw.
nur vergleichsweise gering angepasst. Zudem wird durch die Einführung der
Jahreskarte bei regelmäßiger Nutzung eine Vergünstigung für den Kunden erzielt.
Bei dem vorgeschlagenen Tarif für Jahreskarten wird im Normaltarif eine Nutzung
des Bades für 20,00 Euro je Monat, sowie für ermäßigte Karten für 12,50 Euro je
Monat angeboten. Auch die Einführung eines Rabattes zur Saunanutzung für
Jahreskarteninhaber führt bei gleicher regelmäßiger Nutzung zu Einsparmöglichkeiten
für Kunden.
In der Anlage 2, Entgeltkalkulation, wird in der Spalte
Berechnungen/Bemerkungen die jeweilige Begründung für die Bestimmung der Höhe
des Entgelttarifes beschrieben.
Die Tarife für die Vermietung von Schwimmbahnen sowie für das
Lehrschwimmbecken wurden, aufgrund sozialer Aspekte, nicht wesentlich erhöht.
Die Tarife zur Anmietung, zumeist durch Reha-Sportgruppen, Gymnastikgruppen,
etc., wurden so gewählt, dass keine Unwirtschaftlichkeit für den Nutzer
entsteht. Damit wird für Sportgruppen der Anreiz zur Anmietung geschaffen.
Die Entgelte von umliegenden und vergleichbaren Einrichtungen wurden bei
der Tarifgestaltung berücksichtigt. Hierbei ist jedoch die Inflation der
Entgelte entsprechend dem Inkrafttreten der jeweiligen Entgeltordnung zu
berücksichtigen.
Anlagen:
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Schwimmhalle und der Sauna der Stadt Burg.