Betreff
Entgeltordnung für die Benutzung der Schwimmhalle und der Sauna der Stadt Burg
Vorlage
002/2023/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Der Hauptausschuss (02.03.2023) hat der Beschlussvorlage 002/2023 unter der Änderung zugestimmt, sodass in der Entgeltordnung unter § 1 "Entgelte für die Benutzung der Schwimmhalle" eine kostenfreie Nutzung wie folgt ergänzt wird:

"Aktive Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Burg - frei".

Demzufolge ergab sich die erste Änderung zur Entscheidung im Stadtrat (002/2023/01).

Die geänderte Synopse sowie Entgeltordnung sind als Anlage beigefügt.

Die Entgeltordnung für die Benutzung der Schwimmhalle und der Sauna in der Fassung der 4 Änderung trat zum 01.07.2015 in Kraft. Nach Abschluss der Sanierung soll die Einrichtung voraussichtlich zum 01.05.2023 wieder geöffnet werden.

Die künftige Entgeltstruktur der Schwimmhalle Burg nahm der Kultur-, Tourismus-, und Sozialausschuss mit Informationsvorlage 169/2020 am 16.11.2020 zur Kenntnis.

Diese Entgeltstruktur wird mit folgenden Änderungen zur Beschlussfassung vorgelegt:

1.            Änderung der Nutzungszeit Bad von 2 h auf 1 h

2.            Änderung der Nutzungszeit Sauna von 3 h auf 2 h

3.            Streichung des Tarifes Ausleihe Laken

4.            Streichung des Tarifes Duschen 30 min.

5.            Einführung Sauna-Rabatt für Jahreskarteninhaber

Begründung zu 1. und 2.:

Soziale Aspekte:

Durch kürzere Nutzungszeiten werden günstigere Entgelte ermöglicht. Durch preislich günstige Nachzahlungsgebühren werden Anreize zum Verweilen geschaffen.

Individuellere Nutzungsmöglichkeiten:

Durch die verkürzten Nutzungszeiten ist die Nutzung für Sportschwimmer Leistungs- und Breitensport) attraktiver.

Marktwirtschaftliche Aspekte:

Den größten Kostenaufwand verursacht der Bade- bzw. Saunagast bei Betreten und Verlassen der Einrichtung. Durch den Eintrag von Verunreinigungen, WC-Nutzung und Duschen entstehen die größten nutzungsabhängigen Kosten. Das Badewasser selbst wird vergleichsweise unabhängig der Frequentierung aufbereitet. So ist die Verweildauer im Bad kostenseitig relativ unerheblich. Zudem ist eine bessere Auslastung zum Ende der Öffnungszeiten zu erwarten.

Begründung zu 3.:

Das Ausleihen von Laken wird in vergleichbaren Saunen nicht angeboten und ist mit erhöhten Aufwand und Reinigungskosten (hygienische Aspekte) verbunden. Diese gilt es zu vermeiden. Jeder Saunanutzer bringt sein eigenes Handtuch mit.

Begründung zu 4.:

Der Tarif „Duschen 30 min“ ist mit der Änderung der Nutzungszeit für das Bad obsolet. Der Kostenaufwand durch die Infrastrukturnutzung, Verunreinigungen und Wasserverbrauch ist mit einer Nutzungszeit von 1 h Bad inkl. Duschen vergleichbar. Zudem wird erhöhter personeller Aufwand zur Kontrolle vermieden, um zu verhindern, dass der Gast ggf. nicht doch das Bad aufsucht.

Begründung zu 5.:

Mit der Einführung eines rabattierten Saunaentgeltes für Jahreskarteninhaber wird die Attraktivität für die Saunanutzung für Jahreskarteninhaber erhöht. Zudem wird auch der Saunagast animiert das Schwimmbad zu nutzen.

Zu den Tarifen:

Aufgrund der Modernisierung der Einrichtung, aufgrund gestiegener Energiekosten, sowie aufgrund der Inflationsrate von insg. 38,2% (2016 – 2023) ist es geboten die Entgelte aus 2015 nach nunmehr 8 Jahren kalkulatorisch anzupassen.

Hierbei wurde insbesondere Wert auf die sozialverträgliche Steigerung der einzelnen Entgelte gelegt. In Folge dessen wurden die Tarife „Nachlöse jede begonnene halbe Stunde“ sowie „10-er Karte (1 Nutzung frei)“ beibehalten, bzw. nur vergleichsweise gering angepasst. Zudem wird durch die Einführung der Jahreskarte bei regelmäßiger Nutzung eine Vergünstigung für den Kunden erzielt. Bei dem vorgeschlagenen Tarif für Jahreskarten wird im Normaltarif eine Nutzung des Bades für 20,00 Euro je Monat, sowie für ermäßigte Karten für 12,50 Euro je Monat angeboten. Auch die Einführung eines Rabattes zur Saunanutzung für Jahreskarteninhaber führt bei gleicher regelmäßiger Nutzung zu Einsparmöglichkeiten für Kunden.

In der Anlage 2, Entgeltkalkulation, wird in der Spalte Berechnungen/Bemerkungen die jeweilige Begründung für die Bestimmung der Höhe des Entgelttarifes beschrieben.

Die Tarife für die Vermietung von Schwimmbahnen sowie für das Lehrschwimmbecken wurden, aufgrund sozialer Aspekte, nicht wesentlich erhöht. Die Tarife zur Anmietung, zumeist durch Reha-Sportgruppen, Gymnastikgruppen, etc., wurden so gewählt, dass keine Unwirtschaftlichkeit für den Nutzer entsteht. Damit wird für Sportgruppen der Anreiz zur Anmietung geschaffen.

Die Entgelte von umliegenden und vergleichbaren Einrichtungen wurden bei der Tarifgestaltung berücksichtigt. Hierbei ist jedoch die Inflation der Entgelte entsprechend dem Inkrafttreten der jeweiligen Entgeltordnung zu berücksichtigen.


Anlagen:


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Schwimmhalle und der Sauna der Stadt Burg.