Betreff
1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Burg über die Benutzung des städtischen Friedhofes der Stadt Burg, Berliner Chaussee 139a und der Friedhöfe der Ortschaften Ihleburg, Niegripp, Schartau, Reesen sowie der Feierhalle Detershagen - Friedhofssatzung
Vorlage
059/2023
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Burg bietet seit 2011 auf dem Burger Ostfriedhof Baumgrabstätten an. Hierbei unterscheiden sich diese von Gemeinschaftsbäumen und Partnerbäumen. Der Erwerb von derzeitig fast 190 Bäumen bestätigt das große Interesse bei den Bürgern.

Der § 16 Abs. 7 – Baumgrabstätten regelt die Ablegung von Grabschmuck anlässlich einer Beisetzung und zusätzlich an Totengedenktagen. Die Stadt Burg beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit der Problematik, dass an den Baumgrabstätten laut § 16 Abs. 7 zuwider- gehandelt wird.

Der Verstoß gegen diese Regelung ist eine Ordnungswidrigkeit und muss geahndet werden.

Unter diesem Aspekt wurde der gesamte § 33 – Ordnungswidrigkeiten – neu gefasst und unter Punkt 13 das Entgegenhandeln gegen den § 16 Abs. 7 zusätzlich ergänzt.

Somit soll wieder zur Sicherung eines ordnungsgemäßen und einheitlichen Erscheinungsbildes bei der Gestaltung der Grabstätten, insbesondere bei den Baumgrabstätten, Sorge getragen werden.


Anlagen:  Artikel 1 – Satzungsänderung

                    Lesefassung – 1. Änderungssatzung  


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die als Anlage 1 beigefügte 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Burg über die Benutzung des städtischen Friedhofes der Stadt Burg, Berliner Chaussee 139a und der Friedhöfe der Ortschaften Ihleburg, Niegripp, Schartau, Reesen sowie der Feierhalle Detershagen – Friedhofssatzung – vom 15. Juni 2023


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich