Das Gericht entschied außerdem, dass
Gemeinden auch Übernachtungen aus beruflichen Gründen besteuern dürfen. Hiermit
wurde eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig von 2012
aufgehoben.
Aus diesem Grund ist geplant, die
Beherbergungssteuersatzung nun dahingehend zum
1. September 2023 zu ändern und
auch aus beruflichen Gründen Übernachtende zu besteuern. So leisten mehr
Übernachtungsgäste einen Beitrag zur Refinanzierung der Infrastruktur der
Stadt, der ansonsten durch die Bürger der Stadt getragen werden müsste.
Da es viele Unmutsäußerungen der
Burger Beherbergungsbetriebe über die Besteuerung von Kindern gab, ist mit der
Änderung der Satzung geplant, Kinder unter 16 Jahren von der Besteuerung
auszunehmen.
Anlagen:
- 1. Änderungssatzung zur Beherbergungssteuersatzung mit Vordruck zur Steuererklärung
- Synopse
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Beherbergungssteuersatzung der Stadt Burg.
Schaar, Ev
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
20.000 EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
24.000 EUR |
61110.0000.403500 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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