Die Stadt Burg ist
gemäß § 54 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) Pflichtmitglied im
Unterhaltungsverband (UHV) „Stremme/Fiener Bruch“ mit Sitz in Genthin.
Dem
Unterhaltungsverband obliegt die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung in
seinem Verbandsgebiet. Im Rahmen dieser gesetzlichen Verpflichtung hat der UHV
zur Durchführung dieser Aufgabe einen Ausschuss als Verbandsorgan.
Zu den Wahlen der
ständigen Verbandsausschussmitglieder, kann die Stadt Burg als Mitglied des
Verbandes Kandidaten vorschlagen. Hierzu regelt § 9 (2) der Satzung:
„Die Verbandsmitglieder wählen die
ordentlichen Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter. Vorschlagsberechtigt
ist jedes geschäftsfähige Verbandsmitglied. Zum ordentlichen Ausschussmitglied
und dessen Stellvertreter wählbar ist jede unbeschränkt geschäftsfähige
natürliche Person, die von einem Mitglied vorgeschlagen wird.“
Für zukünftige
Legislaturperioden werden die im Beschlusstenor genannten Mitarbeiter der
Stadtverwaltung vorgeschlagen. Herr Stark als Bürgermeister der Stadt Burg.
Herr Gräb als erste Stellvertretung und Frau Große als zweite Stellvertretung
sollen im Falle der Verhinderung des Herrn Stark die Interessen der Stadt Burg
im Verbandsausschuss vertreten.
Rechtsgrundlagen:
Wassergesetz LSA
Kommunalverfassungsgesetz
– KVG LSA
Satzung des UHV
„Stremme/Fiener Bruch“
Anlagen:
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt, folgende Personen als Kandidaten der Stadt Burg für die Wahlen zum Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes Stremme/Fiener Bruch mit Sitz in Genthin für die neue Legislaturperiode vorzuschlagen:
Herrn Philipp Stark, Bürgermeister der Burg, als Ausschussmitglied,
Herrn Harald Gräb, Beschäftigter bei der Stadtverwaltung Burg, als erstes stellvertretendes Ausschussmitglied,
Frau Sandra Große, Beschäftigte bei der Stadtverwaltung Burg, als zweites stellvertretendes Ausschussmitglied
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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X |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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X nicht erforderlich |