Betreff
Benennung von Vertretern der Stadt Burg für die Wahl von Mitgliedern des Verbandsausschusses des Stremme/Fiener Verbandes
Vorlage
070/2023
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Burg ist gemäß § 54 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) Pflichtmitglied im Unterhaltungsverband (UHV) „Stremme/Fiener Bruch“ mit Sitz in Genthin.

Dem Unterhaltungsverband obliegt die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung in seinem Verbandsgebiet. Im Rahmen dieser gesetzlichen Verpflichtung hat der UHV zur Durchführung dieser Aufgabe einen Ausschuss als Verbandsorgan.

Zu den Wahlen der ständigen Verbandsausschussmitglieder, kann die Stadt Burg als Mitglied des Verbandes Kandidaten vorschlagen. Hierzu regelt § 9 (2) der Satzung:

„Die Verbandsmitglieder wählen die ordentlichen Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter. Vorschlagsberechtigt ist jedes geschäftsfähige Verbandsmitglied. Zum ordentlichen Ausschussmitglied und dessen Stellvertreter wählbar ist jede unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Person, die von einem Mitglied vorgeschlagen wird.“

Für zukünftige Legislaturperioden werden die im Beschlusstenor genannten Mitarbeiter der Stadtverwaltung vorgeschlagen. Herr Stark als Bürgermeister der Stadt Burg. Herr Gräb als erste Stellvertretung und Frau Große als zweite Stellvertretung sollen im Falle der Verhinderung des Herrn Stark die Interessen der Stadt Burg im Verbandsausschuss vertreten.

Rechtsgrundlagen:

Wassergesetz LSA

Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA

Satzung des UHV „Stremme/Fiener Bruch“


Anlagen:


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt, folgende Personen als Kandidaten der Stadt Burg für die Wahlen zum Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes Stremme/Fiener Bruch mit Sitz in Genthin für die neue Legislaturperiode vorzuschlagen:

Herrn Philipp Stark, Bürgermeister der Burg, als Ausschussmitglied,

Herrn Harald Gräb, Beschäftigter bei der Stadtverwaltung Burg, als erstes stellvertretendes Ausschussmitglied,

Frau Sandra Große, Beschäftigte bei der Stadtverwaltung Burg, als zweites stellvertretendes Ausschussmitglied


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

X

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

X  nicht erforderlich