Die bestehende Nutzungsordnung für die Stadthalle Burg, welche am 29. April 2020 vom Stadtrat beschlossen wurde (Stadtratsbeschluss 046/2020), musste noch einmal angepasst werden. Da die Nutzung der Stadthalle durch Dritte (Vermietung) dem Privatrecht unterliegt, ist die bisherige Form einer „Nutzungsordnung“ nicht korrekt.
Praxiserfahrungen bei der Vermietung der Stadthalle haben
gezeigt, dass die aktuell gültige Nutzungsordnung in folgenden Punkten
konkretisiert werden muss, um zusätzliche Kosten für die Stadt Burg zu
verhindern und um die Sicherheit von Veranstaltungen zu erhöhen:
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Regelungen zum Brandschutz und zur Haftung
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Umgang mit zusätzlichen Kosten bei starker Verschmutzung
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Überarbeitung des kostenfreien Rücktritts vom Mietvertrag
Die Inhalte der bisherigen Nutzungsordnung
(vertragliche Beziehungen, Vertragsgegenstand, Nutzungsdauer, maximale
Besucherzahl, Nutzungsentgelt, Nutzung von technischem Zubehör, Regelungen zur
Werbung, GEMA und anderen Gebühren, Gastronomie, Haftung, Rücktritt vom Vertrag
u.v.m. zwischen der Stadt Burg (Vermieterin) und dem jeweiligen Mieter) wurden
angepasst und ergänzt.
Derzeit läuft ein Interessenbekundungsverfahren, um für die
Stadthalle einen langfristig gebundenen Pächter/Kooperationspartner zu finden.
Bereits geschlossene Mietverträge stellen den Mietern frei, sich einen
gastronomischen Partner für Ihre Veranstaltung auszuwählen. Soweit ein
Pächter/Kooperationspartner vertraglich durch die Stadt Burg gebunden ist, wird
diesem das exklusive Bewirtungsrecht eingeräumt. Veranstaltungen mit bereits
bestehenden Mietverträgen sind hiervon nicht betroffen.
Anlagen:
Der Stadtrat beschließt die neugefassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Stadthalle Burg (AGB-N).
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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Anzeige |
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x nicht erforderlich |
