Betreff
1. Änderung der Parkplatzgebührensatzung
Vorlage
042/2023/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Problembeschreibung/Begründung

Die Neufassung der Parkplatzgebührensatzung erfolgte mit Beschluss des Stadtrates vom 23. Juni 2020. Die 1. Änderung der Parkgebührensatzung bezieht sich ausschließlich auf den Wegfall der „Brötchentaste“.  Die Pflicht zur Zahlung der Gebühr entsteht mit der Benutzung der gekennzeichneten Stellplätze.

 

Die Gebühren ändern sich im Einzelnen wie folgt:

                                              

Parkdauer                          Gebühr

bis 30 Minuten gebührenfrei

bis 1 Stunde                      1,00 €

bis 2 Stunden                    2,00 €

bis 3 Stunden                    3,00 €

Tagesticket                        6,00 €

Die Maßnahme ist mit Kosten für die Erstellung der neuen Programmierung, der Initialisierung der Programme an den Automaten und neuen Gebührenschildern verbunden.

Die Beschlussvorlage 154/2022 wurde am 08.12.2022 zurückverwiesen, mit der Aufgabe, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu erstellen. Diese ist als Anlage beigefügt.

Die Änderung erfolge auf Antrag im Haupausschuss am 13.04.2023.


Anlagen:


Der Stadtrat beschließt die Satzung der Stadt Burg über die Erhebung von Gebühren für die zeitweilige Benutzung öffentlicher, als gebührenpflichtig gekennzeichneter PKW-Stellplätze (Parkplatzgebührensatzung) vom 27. April 2023 in der Fassung der 1. Änderung.


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                        ca 5.000,00 EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

54610503.522100                   

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

X nicht erforderlich