Mit Beschluss des
Stadtrates Nr. 005/2022 am 03.03.2022 wurde eine Beteiligung der Vereine an den
Betriebskosten der städtischen Sporthallen und der Schwimmhalle in Höhe von
3,00 Euro je Nutzungseinheit (NE) beschlossen.
Im Rahmen der
Haushaltskonsolidierung wird ein Pauschalzuschlag in Höhe von 0,50 Euro je
Stunde ab dem 01.10.2023 erhoben. Grund der Anpassung sind die gestiegenen
Betriebskosten auf Grund der Energiekrise sowie die Beteiligung der
Sportvereine i.R. der kommunalen Haushaltskonsolidierung.
Somit beträgt die
Beteiligung der Vereine an den Betriebskosten 3,50 Euro/Stunde/NE.
Mit der Erhöhung um
0,50 Euro werden Mehreinnahmen in Höhe von 1.400 Euro/Jahr erwartet.
Zudem wird die Betriebskostenbeteiligung zur Nutzung von städtischen Sportanlagen an die Betriebskostenbeteiligung zur Nutzung der Sportanlagen des Landkreises Jerichower Land angeglichen.
Anlagen:
Der Stadtrat beschließt die Festsetzung der Betriebskostenbeteiligung nach Nr. 7.1 Abs. 2 der Sportförderrichtlinie auf 3,50 Euro
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
8000 EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
9400 EUR |
432100 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |