Betreff
Anpassung der Betriebskostenbeteiligung zur Nutzung der stadteigenen Sportanlagen
Vorlage
076/2023
Art
Beschlussvorlage

Mit Beschluss des Stadtrates Nr. 005/2022 am 03.03.2022 wurde eine Beteiligung der Vereine an den Betriebskosten der städtischen Sporthallen und der Schwimmhalle in Höhe von 3,00 Euro je Nutzungseinheit (NE) beschlossen.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird ein Pauschalzuschlag in Höhe von 0,50 Euro je Stunde ab dem 01.10.2023 erhoben. Grund der Anpassung sind die gestiegenen Betriebskosten auf Grund der Energiekrise sowie die Beteiligung der Sportvereine i.R. der kommunalen Haushaltskonsolidierung.

Somit beträgt die Beteiligung der Vereine an den Betriebskosten 3,50 Euro/Stunde/NE.

Mit der Erhöhung um 0,50 Euro werden Mehreinnahmen in Höhe von 1.400 Euro/Jahr  erwartet.

Zudem wird die Betriebskostenbeteiligung zur Nutzung von städtischen Sportanlagen an die Betriebskostenbeteiligung zur Nutzung der Sportanlagen des Landkreises Jerichower Land angeglichen.


Anlagen:


Der Stadtrat beschließt die Festsetzung der Betriebskostenbeteiligung nach Nr. 7.1 Abs. 2 der Sportförderrichtlinie auf 3,50 Euro


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

8000             EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

9400             EUR

432100                                  

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich