Das Gericht entschied außerdem, dass
Gemeinden auch Übernachtungen aus beruflichen Gründen besteuern dürfen. Hiermit
wurde eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig von 2012
aufgehoben.
Aus diesem Grund ist geplant, die
Beherbergungssteuersatzung nun dahingehend zum
1. September 2023 zu ändern und
auch aus beruflichen Gründen Übernachtende zu besteuern. So leisten mehr
Übernachtungsgäste einen Beitrag zur Refinanzierung der Infrastruktur der
Stadt, der ansonsten durch die Bürger der Stadt getragen werden müsste.
Da es viele Unmutsäußerungen der
Burger Beherbergungsbetriebe über die Besteuerung von Kindern gab, ist mit der
Änderung der Satzung geplant, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von der
Besteuerung auszunehmen. Weiterhin soll die Befreiung auch für Personen mit
einem Grad der Behinderung ab 80 (gegen Vorlage des entsprechenden Ausweises)
gelten. Bei einem im Ausweis angegebenen Merkzeichen „B“ ist auch eine
Begleitperson von der Besteuerung befreit.
Anlagen:
- 1. Änderungssatzung zur Beherbergungssteuersatzung mit Vordruck zur Steuererklärung_1. Änderung
- Synopse_1. Änderung
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung zur Beherbergungssteuersatzung der Stadt Burg.
Schaar, Ev
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
20.000 EUR |
Produktsachkonto |
|
|
|
Folgejahr: |
24.000 EUR |
61110.0000.403500 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
|
Anzeige |
|
Die Änderung erfolgte auf Grund des Antrages von Frau Fenger-Schwindack im Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss am 11.05.2023 und im Hauptausschuss am 25.05.2023.