Sachverhalt:
Bereits heute sind Auswirkungen des Klimawandels in Sachsen-Anhalt und
auch in Burg zu spüren. Höhere Temperaturen im Sommer, geringere
Niederschlagsmengen bei gleichzeitig vermehrten Starkregenereignissen und
stärkere Stürme sind aktuell häufig auftretende Phänomene. Insbesondere in
urbanen Räumen, die von einer hohen Versiegelung gekennzeichnet sind, können
diese Extremereignisse schnell lebensbedrohlich werden. Zeuge dessen sind
jährlich steigende Zahlen der Hitzetoten in Deutschland und Überschwemmungen in
urbanen Räumen.
Um diesen Entwicklungen ein Stück weit entgegenzuwirken, sind lokale
Klimaanpassungsmaßnahmen wichtiger denn je. Hierzu gehören insbesondere die
Reduzierung versiegelter Räume und die Begrünung dieser. Da im Straßenraum
aufgrund beengter Verhältnisse für verschiedene Nutzungen und des fehlenden
Platzes für großflächige Baumpflanzungen eine Begrünung nur bedingt möglich
ist, müssen andere Maßnahmen ergriffen werden, die einen ähnlichen Effekt
erzielen können. Einen positiven Beitrag kann hier die Gebäudebegrünung
leisten. Im klassischen Sinne wird unter Gebäudebegrünung die
(intensive/extensive) Dachbegrünung sowie die Fassadenbegrünung
verstanden.
Mit einer Gebäudebegrünung oder Entsiegelung können private Gebäudeeigentümer
einen positiven Beitrag zur Verbesserung des städtischen Mikroklimas leisten
und gleichzeitig auch private Interessen, wie eine Wertsteigerung der Immobilie
sowie Energieeinsparung, Dämmung, Kühlung und Verschattung, verfolgen. Für die
Gesellschaft stehen jedoch folgende positiven Aspekte der Gebäudebegrünung im
Vordergrund:
-
Starkregen-
und Überflutungsvorsorge
-
Erhalt
des natürlichen Wasserhaushalts
-
Hitzevorsorge
-
Verbesserung
des Stadtbildes und der Aufenthaltsqualität
-
Förderung
der Biodiversität
-
Verbesserung
der Luftqualität
-
Lärmminderung
-
Reduktion
von CO₂
Um an diesem Punkt auf kommunaler Ebene anzusetzen, hat die
Stadtverwaltung die Möglichkeit Anreize zu schaffen, um Privateigentümer zur
Begrünung ihrer Immobilien zu animieren. Hierfür hat die Stadt Burg im Rahmen
der Städtebauförderung im Programmjahresantrag 2022 ein kommunales
Förderprogramm für Gebäudebegrünungsmaßnahmen beantragt. Wie alle Maßnahmen im
Rahmen der Städtebauförderung, wird die Maßnahme zu 1/3 vom Bund und zu 1/3 vom
Land bezuschusst, sodass sich die Ausgaben der Stadt erheblich reduzieren und
nur 1/3 aus dem städtischen Haushalt zu zahlen ist.
Das kommunale Förderprogramm
dient im Rahmen der Städtebauförderung als Klimaschutzmaßnahme. Eine solche
Klimaschutzmaßnahme ist mittlerweile für jeden Programmjahresantrag
verpflichtend, um Mittel aus den Töpfen der Städtebauförderung zu erhalten.
Gemäß Förderrichtlinie werden Mittel aus der Städtebauförderung lediglich
gewährt, wenn mindestens eine Klimaschutzmaßnahme pro Programmjahresantrag
durchgeführt wird:
Städtebauförderrichtlinie,
Abschnitt A, Nr. 5, Buchstabe h): „Städtebauförderungsmittel werden unter den
Voraussetzungen gewährt, dass Maßnahmen des Klimaschutzes oder zur Anpassung an
den Klimawandel, insbesondere durch Verbesserung der grünen Infrastruktur,
umgesetzt werden […]. Maßnahmen nach Satz 1 müssen in angemessenem Umfang
erfolgen. Als angemessen gilt mindestens eine Maßnahme im Zuwendungszeitraum
des Programmjahres.“
Durch das Fehlen der Klimaanpassungs- bzw. Klimaschutzmaßnahme fehlt eine
der Voraussetzungen für eine Bewilligung von Mitteln über die
Städtebauförderung. Ein Widerruf des geltenden Zuwendungsbescheides für das
Programmjahr 2022 und eine Versagung künftiger Bescheide ist zu befürchten.
Folgende Maßnahmen sind in Folge einer Nicht-Umsetzung der Klimaschutzmaßnahme
gefährdet:
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Programmjahr
2022 à Sicherung ehem. Brauerei (Förderquote 100%)
-
Programmjahr
2023 à Grundschule Pestalozzi, Planungsleistungen (beantragt)
à Sanierung Ihlebrücke Breiter Weg (beantragt)
à Rückbau Fritz-Ebert Str. 1-3 (beantragt)
Förderkulisse ist die klassische Gebietskulisse der Städtebauförderung,
bestehend aus den Teilbereichen Innenstadt, West, Süd. In diesen Gebieten
sollen die Bürgerinnen und Bürger mithilfe des kommunalen Förderprogrammes die
Möglichkeit erhalten, Zuschüsse für Maßnahmen der Gebäudebegrünung (Dach- und
Fassadenbegrünung) sowie der Hofentsiegelung und –begrünung zu beantragen. Die
Förderquote beträgt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximal
förderfähigen Kosten sind je nach Fördergegenstand unterschiedlich hoch und
sind in der Förderrichtlinie aufgeschlüsselt (siehe Anlage).
Nach Beschluss des Förderprogrammes durch den Stadtrat, kann mit der
Bekanntmachung begonnen werden, was den Druck von Informationsmaterial, die
Informationsverteilung auf der Webseite sowie eine Informationsveranstaltung
für interessierte Bürgerinnen und Bürger beinhalten wird. Das Antragsverfahren
soll möglichst einfach gehalten werden, sodass die Hemmschwelle zur Beantragung
der Fördermittel gering ist und das Programm einer breiten Bürgerschaft
zugänglich gemacht werden kann.
Für den Programmjahresantrag 2022 der Städtebauförderung wurde die Erstellung eines kommunalen Förderprogrammes für Gebäudebegrünung als sogenannte Klimaschutzmaßnahme eingereicht. Diese Maßnahme soll nun in die Tat umgesetzt werden.
Die vorliegende Informationsvorlage soll zur Diskussion des Projektes
und insbesondere der in der Anlage befindlichen Richtlinie dienen. Die in der
Diskussion herausgearbeiteten Änderungen werden in die Vorlage und die
Richtlinie eingearbeitet, bevor eine Beschlussvorlage zur Thematik in die
kommende Schiene in den Rat zur Abstimmung eingebracht wird.
Finanzierung:
Die Maßnahme wurde im Rahmen der Städtebauförderung über den
Programmjahresantrag 2022 beantragt und bewilligt. Dementsprechend stehen
insgesamt 50.000 EUR in den Jahren 2023, 2024 und 2025 für die Umsetzung der
Maßnahme zur Verfügung, wobei die Stadt lediglich einen Anteil von 1/3 aus dem
Haushalt erbringen muss. Die Mittel teilen sich wie folgt auf die Jahre 2023
bis 2025 auf:
Mittel zur Umsetzung der Maßnahme wurden bisher noch nicht abgerufen,
sind jedoch für den Haushalt des Jahres 2023 angemeldet. Obwohl die Maßnahme
keine pflichtige Ausgabe darstellt, ist eine Umsetzung anzustreben, so das
damit keine übrigen Maßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung gefährdet
werden.