Nach Darstellungen aus dem Sachgebiet Tiefbau ergibt sich folgendes Bild:
Im Rahmen der Brückenhauptuntersuchung durch das Ingenieur Büro Gnade
sind ab 2020 Schädigungen am Brückenbauwerk Breiter Weg über der Ihle
dokumentiert worden. Weitere Untersuchungen ergaben die Notwendigkeit der
Gesamtsanierung der Brücke.
Die Brücke setzt sich aus zwei Teilbauwerken (TBW) zusammen. Beide TBWs
befinden sich aufgrund vorhandener Bauwerksschäden in einem nicht mehr
dauerhaft ausreichenden Bauwerkszustand. Deshalb ist eine Erneuerung der Brücke
unumgänglich.
Mauerwerksausbrüche, die sich an der Unterseite des Gewölbes befinden,
lassen auf eine nicht vorhandene oder ausreichende Bauwerksabdichtung
schließen, weshalb auch hier eine Schwächung des Gewölbes eintritt.
Breiten sich Schäden weiter aus, so kann dies kurzfristig zur Gefährdung
der Standsicherheit der Brücke führen. Damit wäre die Verkehrssicherheit nicht
mehr gegeben. In dem Fall besteht sofortiger Handlungsbedarf.
Unterbleibt die Sanierung werden andere Maßnahmen notwendig, wie z.B.
halbseitige Sperrung, Vollsperrung, Tonnagesperrungen oder Sperrungen für den
Motorisierten Verkehr.
Eine abschließende und genaue Kostenschätzung liegt noch nicht vor.
Laut einer ersten Baukostenschätzung des Ing.-Büros Gnade entfallen
folgende Kosten auf die einzelnen Teilbauwerke:
1. TBW:
Planungskosten
+ Fremdleistungen: 151.000,00€ netto
Baukosten
+ Baunebenkosten: 660.000,00€ netto
Gesamt
brutto 965.090,00 €
2. TBW:
Planungskosten
+ Fremdleistungen 228.500,00€ netto
Baukosten
+ Baunebenkosten: 1.120.000,00€ netto
Gesamt
brutto: 1.605.310 €
TBW 1 befindet sich im Vergleich zum TBW 2 in einem insgesamt „besseren“
Bauwerkszustand. Aus diesem Grund steht die Erneuerung des TBW 2 in der
vorliegenden Projektbeschreibung im Fokus. Das TBW 2 wird mit der
Zustandsnote 3,3 bewertet (Stand: Dezember 2022). Ein Abbruch und Neubau des
Gewölbeteils ist unumgänglich, da die ausgeführten Öffnungen nicht fachgerecht
ausgeführt wurden.
Für die Sanierung der Brücke sollen Fördermittel eingeworben werden. Eine
Möglichkeit stellen die Städtebaufördermittel dar. Dazu muss die Maßnahme aus
den Zielen des ISEK ableitbar sein und sich in der Gesamtkosten- und
Finanzierungsübersicht (GKFÜ) wiederfinden. Für die Sanierung der Brücke wurden
frühzeitig Städtebaufördermittel beantragt. Die Frist zur Einreichung des
Antrags erlaubte keinen vorherigen Beschluss zur Aufnahme der Maßnahme in die
GKFÜ.
Grundsätzlich lässt sich aus den formulierten Zielen des Integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes Burg 2030 folgendes ableiten.
Die Ihle ist prägendes Element der Burger Altstadt (ISEK S. 17).
Sie prägt mit ihrem Wasserlauf das Grünsystem der Stadt. Der Breite Weg
ist als Hauptstrang gestaltprägendes Element der Kernstadt (ISEK S. 17).
Die Ihlebrücke des Breiten Weges liegt unweit des Burger
Hauptgeschäftsbereiches mitten in der Altstadt. Neben der verkehrstechnischen
Bedeutung besteht hier funktionell auch die rad-/fußläufige Verbindung in
Ost-West-Richtung (Flickschupark – Ihlegärten). Der funktionsfähige Erhalt der
Ihlebrücke leistet infrastrukturell einen Beitrag zur Umsetzung der Leitbilder
„Lebendige Innenstadt“ und „Grüne Stadt“ in attraktiver Landschaft (ISEK S.
20).
Die Brücke ist gegenwärtig noch nicht Bestandteil der
GKFÜ. Dies soll mit diesem Beschluss nachgeholt werden.
Eine Richtliniengebundene weitere Voraussetzung ist die gleichzeitige
Anmeldung von mindestens einer Klimaschutz- oder Klimaanpassungsmaßnahme im
Programmjahr. Andernfalls ist die Partizipation an Städtebaufördermitteln nicht
möglich.
Der Beschluss hat keine
Auswirkungen auf den Haushalt, da er der Aufnahme in die GKFÜ zum ISEK Burg
2030 dient. Haushälterische Auswirkungen ergeben sich in der
Mittelbereitstellung im Haushaltsplan und Beschlussfassung zur Maßnahme an
sich.
Anlagen: Gesamtkosten- und
Finanzierungsübersicht Programmbereich Wachstum
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt im Kontext des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Burg 2030 die Aufnahme der Sanierung der Brücke über der Ihle am Breiten Weg unter Nr. 155 in die Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht (GKFÜ).
Finanzielle Auswirkungen ?
ja |
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x |
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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