Betreff
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Burg 2030 / Gemeindeentwicklungskonzept / Änderung an der Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht (GKFÜ)
Vorlage
097/2023
Art
Beschlussvorlage

Nach Darstellungen aus dem Sachgebiet Tiefbau ergibt sich folgendes Bild:

Im Rahmen der Brückenhauptuntersuchung durch das Ingenieur Büro Gnade sind ab 2020 Schädigungen am Brückenbauwerk Breiter Weg über der Ihle dokumentiert worden. Weitere Untersuchungen ergaben die Notwendigkeit der Gesamtsanierung der Brücke.

Die Brücke setzt sich aus zwei Teilbauwerken (TBW) zusammen. Beide TBWs befinden sich aufgrund vorhandener Bauwerksschäden in einem nicht mehr dauerhaft ausreichenden Bauwerkszustand. Deshalb ist eine Erneuerung der Brücke unumgänglich.

Mauerwerksausbrüche, die sich an der Unterseite des Gewölbes befinden, lassen auf eine nicht vorhandene oder ausreichende Bauwerksabdichtung schließen, weshalb auch hier eine Schwächung des Gewölbes eintritt.

Breiten sich Schäden weiter aus, so kann dies kurzfristig zur Gefährdung der Standsicherheit der Brücke führen. Damit wäre die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben. In dem Fall besteht sofortiger Handlungsbedarf. Unterbleibt die Sanierung werden andere Maßnahmen notwendig, wie z.B. halbseitige Sperrung, Vollsperrung, Tonnagesperrungen oder Sperrungen für den Motorisierten Verkehr.

Eine abschließende und genaue Kostenschätzung liegt noch nicht vor.

Laut einer ersten Baukostenschätzung des Ing.-Büros Gnade entfallen folgende Kosten auf die einzelnen Teilbauwerke:

1. TBW:

                               Planungskosten + Fremdleistungen: 151.000,00€ netto

                               Baukosten + Baunebenkosten: 660.000,00€  netto

                               Gesamt brutto 965.090,00 €

2. TBW:

                               Planungskosten + Fremdleistungen 228.500,00€ netto

                               Baukosten + Baunebenkosten: 1.120.000,00€ netto

                               Gesamt brutto: 1.605.310 €

TBW 1 befindet sich im Vergleich zum TBW 2 in einem insgesamt „besseren“ Bauwerkszustand. Aus diesem Grund steht die Erneuerung des TBW 2 in der vorliegenden Projektbeschreibung im Fokus. Das TBW 2 wird mit der Zustandsnote 3,3 bewertet (Stand: Dezember 2022). Ein Abbruch und Neubau des Gewölbeteils ist unumgänglich, da die ausgeführten Öffnungen nicht fachgerecht ausgeführt wurden.

Für die Sanierung der Brücke sollen Fördermittel eingeworben werden. Eine Möglichkeit stellen die Städtebaufördermittel dar. Dazu muss die Maßnahme aus den Zielen des ISEK ableitbar sein und sich in der Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht (GKFÜ) wiederfinden. Für die Sanierung der Brücke wurden frühzeitig Städtebaufördermittel beantragt. Die Frist zur Einreichung des Antrags erlaubte keinen vorherigen Beschluss zur Aufnahme der Maßnahme in die GKFÜ.

Grundsätzlich lässt sich aus den formulierten Zielen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Burg 2030 folgendes ableiten.

Die Ihle ist prägendes Element der Burger Altstadt (ISEK S. 17).

Sie prägt mit ihrem Wasserlauf das Grünsystem der Stadt. Der Breite Weg ist als Hauptstrang gestaltprägendes Element der Kernstadt (ISEK S. 17).

Die Ihlebrücke des Breiten Weges liegt unweit des Burger Hauptgeschäftsbereiches mitten in der Altstadt. Neben der verkehrstechnischen Bedeutung besteht hier funktionell auch die rad-/fußläufige Verbindung in Ost-West-Richtung (Flickschupark – Ihlegärten). Der funktionsfähige Erhalt der Ihlebrücke leistet infrastrukturell einen Beitrag zur Umsetzung der Leitbilder „Lebendige Innenstadt“ und „Grüne Stadt“ in attraktiver Landschaft (ISEK S. 20).

Die Brücke ist gegenwärtig noch nicht Bestandteil der GKFÜ. Dies soll mit diesem Beschluss nachgeholt werden.

Eine Richtliniengebundene weitere Voraussetzung ist die gleichzeitige Anmeldung von mindestens einer Klimaschutz- oder Klimaanpassungsmaßnahme im Programmjahr. Andernfalls ist die Partizipation an Städtebaufördermitteln nicht möglich.

Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf den Haushalt, da er der Aufnahme in die GKFÜ zum ISEK Burg 2030 dient. Haushälterische Auswirkungen ergeben sich in der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan und Beschlussfassung zur Maßnahme an sich.


Anlagen:             Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht Programmbereich Wachstum


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt im Kontext des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Burg 2030 die Aufnahme der Sanierung der Brücke über der Ihle am Breiten Weg unter Nr. 155 in die Gesamtkosten- und Finanzierungsübersicht (GKFÜ).


Finanzielle Auswirkungen ?

ja

x

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

                                             

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich