Mit Beschluss Nr.
118/2022 war der Stadtrat der Stadt Burg am 10.11.2022 bereits mit dem Vorgang
befasst. Die Beschlussvorlage ist diesem Beschluss als Anlage 1 beigefügt.
Die Verwaltung hat
inzwischen einen Fördermittelantrag bei der Investitionsbank gestellt. Eine
erneute Behandlung im Stadtrat ist erforderlich, da der gefasste Beschlusstenor
nur die Beantragung von Fördermitteln vorsieht und nicht die Durchführung der Maßnahme
an sich.
Mit der erneuten
Befassung im heutigen Stadtrat soll dies korrigiert werden.
Eine Ausschreibung
des Konzeptes zur Vorbereitung der Vergabe an ein geeignetes Büro ist an die
Bedingung geknüpft,
-
dass der
Haushalt 2023, wie geplant, mit dem Finanzansatz bestätigt und rechtsgültig
wird sowie
-
die
Bewilligung des Fördermittelgebers rechtswirksam erfolgt.
Anlagen: BV
118/2022
Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Aufstellung eines gesamtstädtischen Radverkehrskonzeptes (Durchführungsbeschluss). Die Verwaltung wird beauftragt, für den Prozess Fördermittel einzuwerben und anschließend ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen ?
x |
ja |
|
|
nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
75.000,00
EUR |
|
Land: 60.000,00 EUR |
|
0,00
EUR |
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
|
|
|
Folgejahr: |
15.000,00 EUR |
511130000543150 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
|
Anzeige |
|