Betreff
Erstellung eines Radverkehrskonzeptes der Stadt Burg inklusive Anbindung der Ortschaften - Durchführungsbeschluss
Vorlage
101/2023
Art
Beschlussvorlage

Mit Beschluss Nr. 118/2022 war der Stadtrat der Stadt Burg am 10.11.2022 bereits mit dem Vorgang befasst. Die Beschlussvorlage ist diesem Beschluss als Anlage 1 beigefügt.

Die Verwaltung hat inzwischen einen Fördermittelantrag bei der Investitionsbank gestellt. Eine erneute Behandlung im Stadtrat ist erforderlich, da der gefasste Beschlusstenor nur die Beantragung von Fördermitteln vorsieht und nicht die Durchführung der Maßnahme an sich.

Mit der erneuten Befassung im heutigen Stadtrat soll dies korrigiert werden.

Eine Ausschreibung des Konzeptes zur Vorbereitung der Vergabe an ein geeignetes Büro ist an die Bedingung geknüpft,

-       dass der Haushalt 2023, wie geplant, mit dem Finanzansatz bestätigt und rechtsgültig wird sowie

-       die Bewilligung des Fördermittelgebers rechtswirksam erfolgt. 


Anlagen: BV 118/2022


Der Stadtrat der Stadt Burg beschließt die Aufstellung eines gesamtstädtischen Radverkehrskonzeptes (Durchführungsbeschluss). Die Verwaltung wird beauftragt, für den Prozess Fördermittel einzuwerben und anschließend ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen.


Finanzielle Auswirkungen ?

x

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                          75.000,00 EUR

Land: 60.000,00                     EUR

                                   0,00 EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

15.000,00      EUR

511130000543150                  

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich