hier: Satzungsbeschluss
Mit dem Beschluss über die Aufstellung der Satzung über die Klarstellung
und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und
3 BauGB im Bereich der Siedlung „Überfunder“ in Burg (Einbeziehungssatzung) vom
08. Dezember 2021 wurde das Aufstellungsverfahren eröffnet.
Die Ziele der
Satzung bestehen
• in
der rechtlichen Sicherung der Bebaubarkeit der innerhalb des
Ergänzungsbe-reiches gelegenen Grundstücke bzw. Grundstücksteile für
Wohngebäude einschl. der zugehörigen Nebenanlagen,
• in
der Regelung zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, die sich hinsichtlich
der oberen Grenzwerte an der vorhandenen Bebauung, die den anliegenden im
Zusammenhang bebauten Ortsteil prägt, orientieren und
• in
der Regelung, dass die mit der zu realisierenden Bebauung verbundenen Eingriffe
in Natur und Landschaft innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung
ausgeglichen werden.
Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des Stadtrates am 23.06.2022
wurde das Verfahren fortgeführt. Der Entwurf wurde gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit
Schreiben der Stadt Burg vom 27. Juli 2022 den Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme übergeben sowie zum Zwecke
der Beteiligung der Öffentlichkeit zu jedermanns Einsichtnahme vom 25. Juli
2022 bis zum 22. August 2022 nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich
ausgelegt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wurde mit Beschluss Nr.
147/2022 am 8.12.2022 durch den Stadtrat entschieden. Der Entwurf wurde an den
Beschluss angepasst.
Aufgrund der Änderungen musste die Satzung erneut einer Beteiligung der
Öffentlichkeit und einer Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zugeführt werden.
Die Unterlagen der Satzung „Überfunder“ mit Planzeichnung und Begründung
(Stand: April 2022) lagen vom 2. Januar 2023 bis einschließlich 3. Februar
2023 in der Stadtverwaltung Burg zu
jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ergänzend dazu waren die Unterlagen im
Internet unter www.stadt-burg.de (► Bauen und Wohnen ► Beteiligung Bauleitplanungen) eingestellt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 20. Dezember 2022 zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert.
Über die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise wurde in Beschluss
101/2023 am 14.09.2023 im Stadtrat entschieden. Die Satzung und die Begründung
wurden an den Beschluss angepasst. Rechtserhebliche Änderung an der Satzung
oder Begründung ergaben sich nicht.
Erläuterungen zum Inhalt der
Beschlussfassung
Das Aufstellungsverfahren der Satzung wird mit dem Satzungsbeschluss
abgeschlossen.
Weiteres Verfahren
Die Verwaltung wird die Satzung ausfertigen. Der
Satzungsbeschluss wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch
Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) bekannt gemacht.
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Burg tritt die Satzung in Kraft.
Anlagen: Anlage
1 Satzung
Anlage
2 Begründung
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), welches zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6 vom 11.01.2023) geändert worden ist und § 8 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), in der zuletzt geltenden Fassung, beschließt der Stadtrat der Stadt Burg die Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB im Bereich der Siedlung „Überfunder“ in Burg bestehend aus der Planzeichnung (Planteil A) und den Textlichen Festsetzungen (Planteil B) mit Stand Juni 2023 (Siehe Anlage 1 zu diesem Beschluss) als Satzung.
- Die Begründung der Satzung mit Stand Juni 2023 (siehe Anlage 2) wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt die Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB im Bereich der Siedlung „Überfunder“ in Burg in Kraft.
Finanzielle Auswirkungen?
|
|
ja |
x |
|
nein |
|
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
|
|
EUR |
|
Land: EUR |
|
EUR |
|
|
|
|
Sonstige: EUR |
|
|
|
Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
|
|
|
|
Folgejahr: |
EUR |
|
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
|
Genehmigung |
|
|
nicht erforderlich |
