Mit dem Beschluss
über die Aufstellung wurde das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes am
4. März 2021 eröffnet.
Die Antragstellerin
beabsichtigt, im geplanten räumlichen Geltungsbereich folgende Vorhaben durch
Nutzung der innerhalb des Bebauungsplanes getroffene Festsetzung
§ 11 BauNVO zu realisieren:
·
die
Errichtung eines Einfamilienhauses incl. Nebengelass, Garage, Pferdestall,
Reitplatz sowie Lager- und Reithalle
·
einschließlich
der Errichtung eines Praxisraumes (Tierarzt).
Aufgrund der Regelungsmöglichkeiten der Baunutzungsverordnung kommt
hierfür nur die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes nach § 11 BauNVO mit
projektbezogener Nutzungsdefinition in Betracht. Entsprechend der beschriebenen
Nutzungsabsicht soll das Sondergebiet dem Wohnen und der Pferdehaltung dienend
definiert werden. Untergeordnet soll die Nutzung von Räumen für freie Berufe
ermöglicht werden.
Die beabsichtigte Nutzung hat einen hohen Flächenbedarf, der in den
wenigen leergefallenen Grundstücken der Ortslage Schartau nicht erfüllt werden
kann. Deshalb beabsichtigt der Antragsteller die Neuinanspruchnahme von
Grundstücken östlich des derzeitigen Siedlungskörpers und nördlich der Straße
zum Sportplatz.
Bebauungspläne sind entsprechend § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan
zu entwickeln. Aktuell ist diese Fläche im Flächennutzungsplan als Grünfläche
ausgewiesen. Entsprechend ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes hierbei
ebenfalls erforderlich. Im Rahmen § 8 (3) BauGB kann mit der Aufstellung eines
Bebauungsplanes gleichzeitig auch der Flächennutzungsplan geändert werden. Von
diesem sogenannten Parallelverfahren wird Gebrauch gemacht.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 3
Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wurde die Auslegung im Internet
durchgeführt. Zusätzlich lag der Planvorentwurf und die dazugehörige Begründung
mit Stand vom April 2021 in der Zeit vom 05. Juli 2021 bis zum 22. Juli 2021 in
der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, Haus 2, 2.
Obergeschoss, Fachbereich 3 – Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten) zu
jedermanns Einsichtnahme und Erörterung öffentlich aus. Gemäß § 4a (4) Satz 1
konnten alle Dokumente, vom 05. Juli 2021 bis zum 22. Juli 2021 unter
https://www.stadtburg.info/bauleitplanungen.html, online eingesehen und
Einwendungen abgegeben werden.
Eine Beteiligung der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB wurde mit
Schreiben vom 24. Juni 2021 durchgeführt. Die Abstimmung mit den
Nachbarkommunen gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreiben
vom 24. Juni 2021.
Die Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4
Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 24. Juni 2021 zur Stellungnahme aufgefordert.
Seitens der Verwaltung und des beauftragten Planungsbüros sind die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft
worden. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine
Stellungnahmen eingegangen.
Das Planungsbüro hat in den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 116 „Zum
Sportplatz“ Teile
von Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
übernommen
und den Entwurf dahingehend überarbeitet.
Mit Beschluss des Stadtrates 100/2022 vom 15. September 2022 wurde der
überarbeitete Entwurf bestätigt und die Durchführung des Beteiligungsverfahrens
entsprechen § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Die Unterlagen des
Bebauungsplanes Nr. 116 Sondergebiet „Zum Sportplatz“ mit Planzeichnung und
Begründung einschl. des zugehörigen Umweltbericht (Stand: April 2022) sowie die
umweltrelevanten Stellungnahmen lagen vom 10. Oktober 2022 bis einschließlich
11. November 2022 in der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288
Burg, Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Bauen, 2. Obergeschoss, (Schaukasten/Raum 221) zu jedermanns Einsicht öffentlich
aus. Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Entwurf des Bebauungsplanes mit
der Begründung einschließlich des Umweltberichts auf der Internetseite der
Stadt Burg unter www.stadt-burg.de (► Bauen und Wohnen ► Beteiligung Bauleitplanungen) online eingesehen und unter Verwendung der
E-Mail: beteiligung-bauleitplanung@stadt-burg.de konnten Anregungen und
Stellungnahmen abgegeben werden.
Seitens der Verwaltung und des beauftragten Planungsbüros sind die
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange geprüft worden. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine
Stellungnahmen eingegangen. Mit Beschluss des Stadtrates 041/2023 vom
27.04.2023 wurde über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und eine
Anpassung des Entwurfes der Satzung, der Begründung und des Umweltberichtes
beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den überarbeiteten Entwurf und
die dazugehörige Begründung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und
§ 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB zuzuführen. Dabei
wurde mit Bezug auf § 4 a Abs. 3 Satz 2 und 4 BauGB bestimmt, dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgeben werden
können. Die Dauer der öffentlichen Auslegung wurde auf 14 Tage verkürzt (§ 4a
Abs. 3 Satz 3 BauGB).
Die Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4
Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 21. Juni 2023 zur Stellungnahme aufgefordert.
Die Unterlagen des Bebauungsplanes Nr. 116 Sondergebiet „Zum Sportplatz“ mit
Planzeichnung und Begründung einschl. des zugehörigen Umweltbericht (Stand:
Februar 2023) sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen lagen vom 12. Juni 2023
bis einschließlich 27. Juni 2023 in der Stadtverwaltung Burg, In der Alten
Kaserne 2, 39288 Burg, Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Bauen, 2. Obergeschoss, (Schaukasten/Raum 221) zu
jedermanns Einsicht öffentlich aus. Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB konnte der
Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung einschließlich des
Umweltberichts auf der Internetseite der Stadt Burg unter www.stadt-burg.de (► Bauen und Wohnen ► Beteiligung Bauleitplanungen) online
eingesehen und unter Verwendung der E-Mail: beteiligung-bauleitplanung@stadt-burg.de
konnten Anregungen und Stellungnahmen abgegeben werden.
2. Erläuterungen zum Inhalt
der Beschlussfassung
Die aus dem Beteiligungsverfahren hervorgegangenen Stellungnahmen wurden
seitens der Verwaltung gesammelt und inhaltlich gewertet. In der Anlage 1 zu
diesem Beschluss ist das durchgeführte Beteiligungsverfahren in seiner
Gesamtheit dargestellt. Stellungnahmen, die eine weitere inhaltliche Befassung
begründen, wurden separat dargestellt und gewertet.
3. Weitere Verfahrensweise
Aus der Wertung der Einzelstellungnahmen ergibt sich keine Notwendigkeit
die Satzungsfassung zu ergänzen oder zu ändern. Die Verwaltung wird den
Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes vorbereiten. Aufgrund des parallel
geführten Verfahrens der FNP Änderung ist der Bebauungsplan zur Genehmigung
einzureichen.
Anlagen: Behandlung
der eingegangenen Stellungnahmen
- Der Stadtrat der Stadt Burg entscheidet über die während des Beteiligungsverfahrens zum Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 116 Sondergebiet „Zum Sportplatz“ in der Ortschaft Schartau aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wie in der Anlage 1 dargestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Satzung und der zugehörigen Begründung sowie den Umweltbericht an das Abwägungsergebnis anzupassen.
- Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss vorzubereiten und das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.
Finanzielle Auswirkungen ?
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ja |
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x |
nein |
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Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
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jährliche Folgekosten/-lasten |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
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Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
EUR |
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Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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