Mit dem Grundsatzbeschluss (007/2023/1) hat der Stadtrat der
Zweckgebundenen Verpachtung des umgangssprachlichen „Hundestrandes“ am
Niegripper See (Burger Seite) mehrheitlich zugestimmt. Die Zweckbindung besteht
in der Art der Flächennutzung (Gestaltung und Betreibung) ausschließlich für
Reisemobilstellplätze ohne Dauercamping.
Das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der freien Zugänglichkeit der
Flächen ist der Stadtverwaltung bewusst. Aufgrund dessen wurde durch die
Stadtverwaltung eine Nutzungsvariante (Anlage 01) erarbeitet, welche eine
Etablierung von Reisemobilstellplätzen nahe dem bestehenden Weg und nicht nahe
der Wasserkante des „Hundestrandes“ beinhaltet. Diese Variante bietet ebenso
den Mehrwert, sodass weiterhin der Uferstreifen in voller Länge für die
Öffentlichkeit frei zugänglich bleibt.
Anlagen:
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Interessenbekundungsverfahren inkl. Anlagen
1. Der Stadtrat bestätigt das Interessenbekundungsverfahren gemäß Anlage.
2. Gespräche mit dem Bewirtschafter der benachbarten landwirtschaftlichen Fläche sind aufzunehmen.
3. Dem Stadtrat obliegt die Auswahl des Bewerbers (Folgebeschluss).
Finanzielle Auswirkungen ?
X |
ja |
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nein |
1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: |
EUR |
Produktsachkonto |
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Folgejahr: |
1.925,00 EUR |
55410.1507.441100 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
Genehmigung |
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Anzeige |
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nicht erforderlich |