Zur Verbesserung der
Straßen- und Verkehrsverhältnisse insbesondere zur Erhöhung der Sicherheit
sowohl für den Fußgänger- als auch für den Radverkehr, kommen die Partner (LSBB
und Stadt Burg) überein, die Fahrbahn der L 52 auszubauen und einen gemeinsamen
Geh- und Radweg auf der südlichen Seite der L 52 von Burg in Richtung Niegripp
regelkonform anzuordnen. Die Maßnahmen schließen die erforderliche
Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen mit ein. Mit dem
erhöhten Verkehrsaufkommen und den geringen Fahrbahnbreiten auf der L 52, ist
im Bereich der Ortsdurchfahrt Burg OT Überfunder ein erhöhtes Gefahrenpotential
durch die fehlende Führung der Fußgänger und Radfahrer gegeben.
Aus diesem Grund
fand am 26.06.2020 eine erste Ortsbegehung mit Vertretern der Stadt Burg, der
Landesstraßenbaubehörde und dem Planungsbüro statt. Alle Beteiligten sprachen
sich für eine Erneuerung der L 52 und die Errichtung einer durchgehenden
Gehradwegverbindung zwischen der Brücke Elbe-Havel-Kanal in der Ortslage Burg
bis zur Ortslage Niegripp als langfristiges Ziel aus.
Die Abschnittslänge
beträgt für den 1. BA ca. 838 m, OD-Begrenzung hinter Überfunder, bis Ausbau
Knotenpunkt mit der Kreisstraße K 1209 nach Schartau und darüber hinaus bis
Beginn nördlicher Gehwegabschnitt auf Brückenbauwerk über den Elbe-Havel-Kanal.
Resultierende
Maßnahme wurden in einer Planungsvereinbarung vom 30.03.2021 mit der Stadt Burg
und der Landesstraßenbaubehörde RB Mitte untersetzt.
In den Anlagen
befinden sich die Baubeschreibung, Lagepläne, Querschnitte, Kosten-schätzung
und Kostenanteilberechnung für die Stadt Burg für den 1. BA.
Geplanter Baubeginn
ist das Frühjahr 2025.
Anlagen:
-Lagepläne
-Querschnitte
-Baubeschreibung
-Kostenschätzung
-Kostenanteilsberechnung
Der Bau- und Ordnungsausschuss bestätigt die Entwurfsplanung der L52-OD Burg bis OT Überfunder in Burg
Finanzielle Auswirkungen ?
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X |
ja |
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nein |
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1 |
Gesamtkosten der Maßnahmen
(Beschaffungs- Herstellkosten) |
2 |
davon Zuschüsse: |
3 |
jährliche Folgekosten/-lasten |
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242.076,06
EUR |
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Land: EUR |
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EUR |
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Sonstige: EUR |
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Veranschlagung
im Teilhaushalt
Nr. |
HH-Jahr: 2024 |
31.088,00
EUR |
Produktsachkonto |
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FB 3 |
Folgejahr: 2025 |
210.988,06 EUR |
54110150818001 |
Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht
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Genehmigung |
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