Betreff
Bestätigung der Entwurfsplanung L52-OD Burg, OT Überfunder
Vorlage
114/2023
Art
Beschlussvorlage

Zur Verbesserung der Straßen- und Verkehrsverhältnisse insbesondere zur Erhöhung der Sicherheit sowohl für den Fußgänger- als auch für den Radverkehr, kommen die Partner (LSBB und Stadt Burg) überein, die Fahrbahn der L 52 auszubauen und einen gemeinsamen Geh- und Radweg auf der südlichen Seite der L 52 von Burg in Richtung Niegripp regelkonform anzuordnen. Die Maßnahmen schließen die erforderliche Oberflächenentwässerung und landschaftspflegerische Maßnahmen mit ein. Mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen und den geringen Fahrbahnbreiten auf der L 52, ist im Bereich der Ortsdurchfahrt Burg OT Überfunder ein erhöhtes Gefahrenpotential durch die fehlende Führung der Fußgänger und Radfahrer gegeben.

Aus diesem Grund fand am 26.06.2020 eine erste Ortsbegehung mit Vertretern der Stadt Burg, der Landesstraßenbaubehörde und dem Planungsbüro statt. Alle Beteiligten sprachen sich für eine Erneuerung der L 52 und die Errichtung einer durchgehenden Gehradwegverbindung zwischen der Brücke Elbe-Havel-Kanal in der Ortslage Burg bis zur Ortslage Niegripp als langfristiges Ziel aus.

Die Abschnittslänge beträgt für den 1. BA ca. 838 m, OD-Begrenzung hinter Überfunder, bis Ausbau Knotenpunkt mit der Kreisstraße K 1209 nach Schartau und darüber hinaus bis Beginn nördlicher Gehwegabschnitt auf Brückenbauwerk über den Elbe-Havel-Kanal.

Resultierende Maßnahme wurden in einer Planungsvereinbarung vom 30.03.2021 mit der Stadt Burg und der Landesstraßenbaubehörde RB Mitte untersetzt.

In den Anlagen befinden sich die Baubeschreibung, Lagepläne, Querschnitte, Kosten-schätzung und Kostenanteilberechnung für die Stadt Burg für den 1. BA.

Geplanter Baubeginn ist das Frühjahr 2025.


Anlagen:

-Lagepläne

-Querschnitte

-Baubeschreibung

-Kostenschätzung

-Kostenanteilsberechnung


Der Bau- und Ordnungsausschuss bestätigt die Entwurfsplanung der L52-OD Burg bis OT Überfunder in Burg


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                        242.076,06 EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr: 2024

     31.088,00 EUR

Produktsachkonto

FB 3

Folgejahr: 2025

   210.988,06 EUR

54110150818001                   

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich