Betreff
Änderung und Neustrukturierung der Nutzungsentgelte für die Gemeindezentren/MZH
Vorlage
120/2023
Art
Beschlussvorlage

Die Kommunen können gem. § 11 (2) KVG LSA die Benutzung ihres Eigentums und ihrer öffentlichen Einrichtungen regeln und Gebühren für die Benutzung festsetzen.

Als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der Gemeindezentren in den Ortschaften werden Nutzungsentgelte erhoben. Grundlage dafür ist der Beschluss 002/2021/1.

Die Kosten für die werterhaltenden Maßnahmen, die Bewirtschaftung insbesondere für Wärme, Strom und Reinigung sowie Personal- und Versicherungskosten sind in der letzten Zeit erheblich durch äußere Bedingungen wie Corona-Epidemie und Ukraine Krieg, Tarifsteigerungen etc. gestiegen. Aufgrund der sehr angespannten Haushaltslage ist es notwendig, die Nutzungsentgelte für diese öffentlichen Einrichtungen der Stadt Burg hier die Ortschaftszentren anzupassen.

Um angemessen den Preisentwicklungen zu entsprechen, ist eine Neustrukturierung der Nutzungsentgelte in Abhängigkeit der Raumgröße und der verschiedenen Nutzungen auch durch Vereine vorgenommen wurden. Bisher konnten die Vereine in den Ortschaften die Räumlichkeiten kostenlos nutzen. Der Ortsbürgermeister konnte hier der kostenfreien Nutzung zustimmen. Mit der neuen Regelung wird für Vereine eine Entgeltpflicht umgesetzt, die jedoch auch Pauschalen beinhaltet. Des Weiteren wird die Müllentsorgung bei Veranstaltungen auf die Nutzer umgelegt, um Kosten bei der Bewirtschaftung einzusparen. Ebenso wird für die kältere Jahreszeit eine höhere Nutzungsgebühr erhoben. Hier werden die Preissteigerungen bei Wärme und Strom ebenfalls berücksichtigt.

Bewusst wurde auf eine weitere einfache Erhöhung der Nutzungsentgelte verzichtet und deshalb eine komplette Neustrukturierung und Vereinheitlichung aller Ortschaften bevorzugt.

Es soll weiterhin eine häufige Nutzung durch die Einwohner erschwinglich bleiben, um auch den jetzigen Einnahmestand zu halten.

Angepasste Verfahrensweise:

Die privaten Nutzungsvereinbarungen werden vereinheitlicht und zentral in der Gebäudeverwaltung bearbeitet. Hier wird ein Outlook-Kalender für die Räume je Ortschaft analog der Sporthallenkalender geführt. Die Ortsbürgermeister melden jegliche Nutzung unverzüglich der Gebäudeverwaltung. In Abstimmung werden die Nutzungsverträge dann unterschriftsreif gefertigt. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort in Abstimmung mit den Ortsbürgermeistern.


Anlagen:


Der Stadtrat beschließt die nachstehende Änderung und Neustrukturierung der Nutzungsentgelte für die Gemeindezentren/Mehrzweckhalle in den Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Reesen, Parchau und Schartau.

Nutzungen, die in ihrer Art der frühkindlichen Bildung von Kindern ab Geburt bis ins Vorschulalter entsprechen, können auf Antrag von der Erhebung von Entgelten befreit werden. Bei der frühkindlichen Bildung geht es um die Förderung der geistigen, moralischen, kulturellen und körperlichen Entwicklung von Kindern. Unter  Frühförderung ist zu verstehen, wenn Kinder in ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung Unterstützung brauchen. In der Frühförderung gibt es medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Hilfen.


Finanzielle Auswirkungen ?

X

ja

nein

1

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs- Herstellkosten)

2

davon Zuschüsse:

3

jährliche Folgekosten/-lasten

                                          EUR

Land:                                    EUR

                                           EUR

                                               

Sonstige:                              EUR

Veranschlagung im

Teilhaushalt Nr.

HH-Jahr:

                     EUR

Produktsachkonto

Folgejahr:

                     EUR

               XXXXX.XXXX.432100

 

Verfahrensweise gegenüber der Kommunalaufsicht

  Genehmigung

  Anzeige

  nicht erforderlich